Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1171979 times)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5475 am: 10.02.2025 14:58 »
Ist halt schwierig. Es gibt ja jetzt schon die Fachkräftezulage. Aber manche Kommunen zahlen die, wie zum Beispiel bei MoinMoin und machen gute Erfahrungen damit, andere Kommunen wie meine zahlen gar nichts oder nur, wenn man schon dabei ist sich wegzubewerben.

Eigentlich müsste man die Fachkräftezulage von einer freiwilligen Zulage zu einer festen machen, für alle Mangelberufe, nicht nur IT, Ingeneure sondern auch Ausländerbehörde, Sozialamt, Kitas, etc.
Ich bin nicht Kommune, sondern Land.

und Gießkannen Zulagen sind doch keine Zulagen, sondern sind dann eine Anpassung der EGO.

Also wenn der AG keinen Mangel erkennt und deswegen nicht seine Tariflichen Möglichkeiten nutzt und der AN nicht seine Macht erkennt und sich einen AG sucht, der marktgerecht bezahlt (obwohl tariflich möglich), dann soll es die Gewerkschaft richten und eine Erhöhung für alle, auch dort wo es nicht nötig ist, machen?

Wozu?

Das ist doch auch ein sozialistischer Ansatz. Wer es mag....

Wie gesagt: Kommunale Ebene kannst du das fast überall vergessen. Es hat nicht jeder in der Nähe eines Bundes- oder Landesbehörde

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5476 am: 10.02.2025 15:12 »
Die besagte Zulage ist kürzlich überarbeitet worden.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.html

Anlage A (Bund) zum TVöD
Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 15:
bis zu 1.500 Euro

Beschäftigte in den Entgeltgruppen 7 und 8:
bis zu 750 Euro
Anlage E (Bund) zum TVöD

Beschäftigte in den Entgeltgruppen P6 bis P9:
bis zu 750 Euro


Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass zumindest die Bundeswehr/BMVg diese Zulagen auch gerne und unbürokratisch gewähren. Das BAPers hilft sogar bei der Begründung, man weiß hier einfach mittlerweile, dass der Tarif bei der Zeitenwende ein Stück weit im Weg steht.

Gute Theorie. In der Praxis scheitert es bei uns (Bundesoberbehörde) oft an dem hier: Zusätzliche Mittel werden nicht bereitgestellt. Etwaige Mehrausgaben sind im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften.

Wir haben aktuell auch kein Geld mehr für Stellennachbesetzungen.  In diesem Jahr gibt es bei uns daher grundsätzlich auch keine Höhergruppierungen und Beförderungen.

Also wenn ich mich nicht täusche, dann kann der öD Arbeitgeber nicht sagen, nö wir können dich nicht höhergruppieren weil wir kein Geld haben. Wenn eine Stellenbewertung durchgeführt wird und eine höhere Gruppe raus kommt, dann muss der AG dich höher gruppieren ob du willst oder nicht!

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5477 am: 10.02.2025 15:23 »
Zulagen sind "kann" Regelungen und nicht fester Bestandteil des Tarifvertrages.

Muss die Kommune ihre eigenen freiwilligen Leistungen streichen, sind auch die freiwilligen Zulagen zu streichen.
Völlig unabhängig davon, ob der Mitarbeiter geht oder nicht.

Hier werden Sachen vermischt, die nicht zusammen passen.

Höher- und Eingruppierungen sind tariflich geregelt. Diese müssen auch vergütet werden.
Zulagen sind "kann" Regelungen und müssen gestrichen werden, wenn die Haushaltslage dies nicht mehr erlaubt

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5478 am: 10.02.2025 15:53 »
Zulagen sind "kann" Regelungen und nicht fester Bestandteil des Tarifvertrages.

Muss die Kommune ihre eigenen freiwilligen Leistungen streichen, sind auch die freiwilligen Zulagen zu streichen.
Völlig unabhängig davon, ob der Mitarbeiter geht oder nicht.

Hier werden Sachen vermischt, die nicht zusammen passen.

Höher- und Eingruppierungen sind tariflich geregelt. Diese müssen auch vergütet werden.
Zulagen sind "kann" Regelungen und müssen gestrichen werden, wenn die Haushaltslage dies nicht mehr erlaubt

Ja weil der SamFischer ja schrieb bei uns gibt es das zur Zeit nicht wegen kein Geld etc.

Höhergruppierungen können deshalb nicht ausbleiben.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5479 am: 10.02.2025 16:26 »
Gute Theorie. In der Praxis scheitert es bei uns (Bundesoberbehörde) oft an dem hier: Zusätzliche Mittel werden nicht bereitgestellt. Etwaige Mehrausgaben sind im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften.

Nix Theorie:
Es gibt AG die haben einen bedarf und nutzen die tariflichen Möglichkeiten und es gibt welche die haben keinen Bedarf, bzw. haben errechnet, dass es billiger ist weniger und preiswertes Personal zu haben, weil es keine Konsequenzen hat.
Wenn man aber zeigt, dass es Konsequenzen hat und dasss es billiger ist Zulagen z ubezahlen, dann haben sie in der Regel dann doch das Geld.
Zitat
Wir haben aktuell auch kein Geld mehr für Stellennachbesetzungen.  In diesem Jahr gibt es bei uns daher grundsätzlich auch keine Höhergruppierungen und Beförderungen.
Wenn es keine HG gibt, dann hat man auch kein Bedarf die Tätigkeiten auszuüben.

Oder man hat solch willfährige Mitarbeiter, die sich falsch bezahlen lassen, auch gut, da freue ic hmich als Steuerzahler

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5480 am: 10.02.2025 18:33 »
Die besagte Zulage ist kürzlich überarbeitet worden.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.html

Anlage A (Bund) zum TVöD
Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 15:
bis zu 1.500 Euro

Beschäftigte in den Entgeltgruppen 7 und 8:
bis zu 750 Euro
Anlage E (Bund) zum TVöD

Beschäftigte in den Entgeltgruppen P6 bis P9:
bis zu 750 Euro


Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass zumindest die Bundeswehr/BMVg diese Zulagen auch gerne und unbürokratisch gewähren. Das BAPers hilft sogar bei der Begründung, man weiß hier einfach mittlerweile, dass der Tarif bei der Zeitenwende ein Stück weit im Weg steht.

Gute Theorie. In der Praxis scheitert es bei uns (Bundesoberbehörde) oft an dem hier: Zusätzliche Mittel werden nicht bereitgestellt. Etwaige Mehrausgaben sind im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften.

Wir haben aktuell auch kein Geld mehr für Stellennachbesetzungen.  In diesem Jahr gibt es bei uns daher grundsätzlich auch keine Höhergruppierungen und Beförderungen.

Also wenn ich mich nicht täusche, dann kann der öD Arbeitgeber nicht sagen, nö wir können dich nicht höhergruppieren weil wir kein Geld haben. Wenn eine Stellenbewertung durchgeführt wird und eine höhere Gruppe raus kommt, dann muss der AG dich höher gruppieren ob du willst oder nicht!

Das ist korrekt; Tarifautomatik. Wenn die übertragenen Tätigkeiten EG XY entsprechen, ist auch EG xy zu zahlen.
Da kann nicht einfach gesagt werden "Eigentlich sind deine Tätugkeiten EG11, aber da der Haushalt so schlecht ist, zahlen wir nur EG10"

th3oretiker

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5481 am: 11.02.2025 00:18 »
Und wer legt dann die Mangelberufe fest? Kriegt also die gesamte IT die Zulage, weil "wurde so festgelegt"?
Ich bin da nicht gegen, wundere mich nur, wie man dies gestalten will, wenn es verpflichtend ist.

Z.B. die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Engpassanalyse. Eine Fachkräftezulage könnte an diese gekoppelt werden.

https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Nav.html

SWB

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5482 am: 11.02.2025 07:03 »
Mal etwas anderes… In Niedersachsen gilt ja das *Qualifikationsgesetz* ? Ich sitze auf einer E11 Stelle, bekomme aber nur E10, da mir die Qualifikation (zb Studium) fehlt.

Glaubt ihr, das könnte und wird sich anpassen? Hat das was mit den Tarifverhandlungen zutun?

Ich bin der Meinung, dass es in Hamburg TVL nicht gibt
Danke 

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5483 am: 11.02.2025 07:54 »
hmm welches Studium benötigt man für die EG11 was man für die EG10 nicht benötigt?  :o

Organisator

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5484 am: 11.02.2025 07:58 »
Höhergruppierungen können deshalb nicht ausbleiben.

Doch, natürlich. Man überträgt einfach keine höherwertigen Aufgaben oder macht das nur befristet.
« Last Edit: 11.02.2025 08:09 von Organisator »

Organisator

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5485 am: 11.02.2025 08:00 »
hmm welches Studium benötigt man für die EG11 was man für die EG10 nicht benötigt?  :o

Das Studium der Entgeltordnung, z.B. §12.

Rowhin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5486 am: 11.02.2025 08:01 »
Mal etwas anderes… In Niedersachsen gilt ja das *Qualifikationsgesetz* ? Ich sitze auf einer E11 Stelle, bekomme aber nur E10, da mir die Qualifikation (zb Studium) fehlt.

Glaubt ihr, das könnte und wird sich anpassen? Hat das was mit den Tarifverhandlungen zutun?

Ich bin der Meinung, dass es in Hamburg TVL nicht gibt
Danke

Nein, es ist m.E.n. sehr unwahrscheinlich, dass das in den Tarifverhandlungen thematisiert wird.

SamFisher

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5487 am: 11.02.2025 08:18 »
Höhergruppierungen können deshalb nicht ausbleiben.

Doch, natürlich. Man überträgt einfach keine höherwertigen Aufgaben oder macht das nur befristet.

Korrekt, so läuft das. Fehlende Entlastung der höheren Tätigkeiten + kein Weiterkommen beim Nachwuchs. Die Stimmung ist daher im Augenblick eher gedrückt und wir hoffen darauf, dass nach den Tarifverhandlungen unser Ressort endlich mal ein wenig Geld rausrückt. Wobei wir es als IT noch recht gut haben, aber in der Verwaltung sieht es viel trüber aus.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5488 am: 11.02.2025 08:51 »
hmm welches Studium benötigt man für die EG11 was man für die EG10 nicht benötigt?  :o

Das Studium der Entgeltordnung, z.B. §12.
In den meisten mir bekannten Fällen, gibt es neben dem Ausbildungsstrang inzwischen in der EGO einen ohne Ausbildungsvoraussetzung.
Sprich einfach via anderer Fallgruppe die Tätigkeiten bewerten und fertig ist die EG11.

Drum die Frage @SWB: Wo genau in der EGO bist du eingruppiert?

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #5489 am: 11.02.2025 09:02 »
Ist halt schwierig. Es gibt ja jetzt schon die Fachkräftezulage. Aber manche Kommunen zahlen die, wie zum Beispiel bei MoinMoin und machen gute Erfahrungen damit, andere Kommunen wie meine zahlen gar nichts oder nur, wenn man schon dabei ist sich wegzubewerben.

Eigentlich müsste man die Fachkräftezulage von einer freiwilligen Zulage zu einer festen machen, für alle Mangelberufe, nicht nur IT, Ingeneure sondern auch Ausländerbehörde, Sozialamt, Kitas, etc.
Ich bin nicht Kommune, sondern Land.

und Gießkannen Zulagen sind doch keine Zulagen, sondern sind dann eine Anpassung der EGO.

Also wenn der AG keinen Mangel erkennt und deswegen nicht seine Tariflichen Möglichkeiten nutzt und der AN nicht seine Macht erkennt und sich einen AG sucht, der marktgerecht bezahlt (obwohl tariflich möglich), dann soll es die Gewerkschaft richten und eine Erhöhung für alle, auch dort wo es nicht nötig ist, machen?

Wozu?

Das ist doch auch ein sozialistischer Ansatz. Wer es mag....

Manchmal hab ich das Gefühl, das hier Beiträge gar nicht richtig gelesen wird. Oder dem Strang nicht wirklich gefolgt wird. Man liest einen Beitrag und fertig. Manchmal sollte man auch die Beiträge darüber/darunter lesen. Oder alle durchlesen, bevor man seine Meinung zum Besten gibt.



Die Richtlinie heißt:

Zitat
Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren (Fachkräfte-RL)

Schon allein die Voraussetzung ist halt schwierig:

Zitat
Die Fachkräftezulage kann gewährt werden, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs (bei neu eingestellten Beschäftigten) oder zur Bindung bereits vorhandener Fachkräfte bei Abwanderungsbestrebungen "im begründeten Einzelfall" (so die Formulierung in der Fachkräfte-RL) erforderlich ist. Der Begriff der "Fachkräfte" erfasst die Beschäftigten der Entgeltgruppen 9a bis 15 mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulbildung, insbesondere im IT-Bereich sowie bei Ingenieuren, bzw. Beschäftigten mit gleichwertigen Kenntnissen.

Bei Abwanderungsbestrebungen ist es ja normalerweise eh schon zu spät.

Also müsste man die Fachkräftezulage grundsätzlich überarbeiten. Oder halt wirklich die Entgeltgruppen 9a-15 grundsätzlich überarbeiten.