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[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung

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Tagelöhner:
Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen. Besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal keine Einbahnstraße mit lediglich Rechten (und Privilegien), sondern auch Pflichten. Und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass die 41h pro Woche anders als mal vorgesehen nicht nur vorübergehend zur Pflicht gehören, ist das halt so. Als ob in diesen 15 Minuten mehr am Tag die Welt bewegt wird und diese ja so unerträglich und unzumutbar sind. Der ein oder andere nicht mehr ganz motivierte Staatsdiener holt sich diese Zeit durch zusätzliche Krankfeiertage oftmals eh wieder rein.

Mir sagte mal ein älterer höherer Beamter "als Beamter ist man quasi immer im Dienst". Das war aber auch noch ein Überzeugungstäter und kein Alibibeamter, der sich trotz aller Vorteile seines Dienstverhältnisses eher wie ein 0815-Arbeitnehmer versteht und auch so verhält.

Und dann auch  noch mit der Allzweckwaffe "Fürsorgepflicht" daher kommen...danke für den Lacher.  ;D

Bin dann mal wieder raus.

ohjeee:

--- Zitat von: AVP am 23.10.2024 15:02 ---
--- Zitat von: ohjeee am 23.10.2024 13:49 ---
vor der Reform wäre man nach 10 Jahren BE in Stufe 6, dann mit Reform zurückgestuft in 4.
Wer heute anfängt ist nach 9J ebenfalls in Stufe 4 (fängt aber durch Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in der ehemaligen Stufe 3 an, jetzt 1). Also Jahresbrutto 60.376€ (Tabelle Nov. 2024).
Bei dir komme ich A12 St. 6 auf 58.962 €, also 1.400 € weniger. Würde der BaWü-Beamte auf 40h reduzieren, hätte er ein Jahresbrutto von 58.903 €, also sogar geringfügig weniger als du.

Edit: vor der Reform war der 2-Jahresrhytmus bis Stufe 4 (Einstiegsamt grds. St. 2), dann im 3-Jahresrythmus bis zur 8 und dann im 4er weiter. Jetzt ist bis Stufe 6 im 3-Jahresrythmus und dann im 4er.

--- End quote ---

Wenn man mit 9 Jahren in Stufe 4 ist gehe ich mal davon aus dass man mit 10 in der 5 ist?

Dann komme ich mit Stand Oktober auf:

Nds: 56345 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_12&s=6&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Bawü: 60305 € (bei 40h: 58.834€)

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=5&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Edit: wahrscheinlich meinst du nach 9 Jahren kommt man in die 4, dann wäre also 4 zu Grunde zu legen und:

57996 € ( 56.581 € bei 40h) => aber immer noch mehr

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=4&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

--- End quote ---
nein, 3J in 1, 3J in 2, 3J in 3, dann kommt nach nach 4, nach 12J nach 5, 15J nach 6, dann im 4er Schritt weiter.
Also musst du Nds Stufe 6 mit BaWü St. 4 vergleichen. Sind in BaWü mit der Tabelle bis Okt 2024 Brutto 57.732€, bei 40h macht das 56.317 €, also ziemlich gleich.

ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.

ohjeee:

--- Zitat von: Tagelöhner am 23.10.2024 16:10 ---Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen. Besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal keine Einbahnstraße mit lediglich Rechten (und Privilegien), sondern auch Pflichten. Und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass die 41h pro Woche anders als mal vorgesehen nicht nur vorübergehend zur Pflicht gehören, ist das halt so. Als ob in diesen 15 Minuten mehr am Tag die Welt bewegt wird und diese ja so unerträglich und unzumutbar sind. Der ein oder andere nicht mehr ganz motivierte Staatsdiener holt sich diese Zeit durch zusätzliche Krankfeiertage oftmals eh wieder rein.

Mir sagte mal ein älterer höherer Beamter "als Beamter ist man quasi immer im Dienst". Das war aber auch noch ein Überzeugungstäter und kein Alibibeamter, der sich trotz aller Vorteile seines Dienstverhältnisses eher wie ein 0815-Arbeitnehmer versteht und auch so verhält.

Und dann auch  noch mit der Allzweckwaffe "Fürsorgepflicht" daher kommen...danke für den Lacher.  ;D

Bin dann mal wieder raus.

--- End quote ---
lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

Tagelöhner:

--- Zitat von: ohjeee am 23.10.2024 17:08 ---lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

--- End quote ---

In BaWü sind es meines Wissens nach 41h zu 39,5h (TV-L) also 18 Minuten am Tag mehr als ein Tarifbeschäftigter. Deine gemachten Erfahrungen zu den Fehltagen rühren vielleicht auch daher, dass Tarifbeschäftigte ja eher dazu gezwungen sind sich eine AU ärztlich bescheinigen zu lassen und dann kommen halt in der Regel auch mehr Krankheitstage dabei heraus. Vielleicht ist auch das behördenseitige Misstrauen gegenüber Tarifbeschäftigten höher, wonach von diesen dann schneller eine ärztliche AU verlangt wird, was wiederum zu mehr Krankheitstagen führt, wenn schon ein Arzt aufgesucht werden muss und damit Kurzzeiterkrankungen automatisch geringer werden.

Bei Beamten muss in BaWü (nach meinem möglicherweise inzwischen nicht mehr gültigen Kenntnisstand) eine ärztliche AU erst nach oder am 5. Krankheitstag vorliegen. Bei Tarifbeschäftigten am 3. oder spätestens 4. Krankheitstag. Hier darf gerne jemand aus BaWü mal den tatsächlich aktuellen Stand wiedergeben.

Es steht ja jedem Beamten frei seine Arbeitszeit zu reduzieren sofern der Dienstherr mitspielt. Selbst wenn das dann tatsächlich zur Arbeitsverdichtung führt, werden die wenigsten Arbeitnehmer und Verwaltungsbeamte im ÖD eine hundertprozentige Auslastung über den Arbeitstag haben, so dass das tatsächlich ins Gewicht fällt.

ohjeee:

--- Zitat von: Tagelöhner am 23.10.2024 17:17 ---
--- Zitat von: ohjeee am 23.10.2024 17:08 ---lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

--- End quote ---

In BaWü sind es meines Wissens nach 41h zu 39,5h (TV-L) also 18 Minuten am Tag mehr als ein Tarifbeschäftigter. Deine gemachten Erfahrungen zu den Fehltagen rühren vielleicht auch daher, dass Tarifbeschäftigte ja eher dazu gezwungen sind sich eine AU ärztlich bescheinigen zu lassen und dann kommen halt in der Regel auch mehr Krankheitstage dabei heraus. Vielleicht ist auch das behördenseitige Misstrauen gegenüber Tarifbeschäftigten höher, wonach von diesen dann schneller eine ärztliche AU verlangt wird, was wiederum zu mehr Krankheitstagen führt, wenn schon ein Arzt aufgesucht werden muss und damit Kurzzeiterkrankungen automatisch geringer werden.

Bei Beamten muss in BaWü (nach meinem möglicherweise inzwischen nicht mehr gültigen Kenntnisstand) eine ärztliche AU erst nach oder am 5. Krankheitstag vorliegen. Bei Tarifbeschäftigten am 3. oder spätestens 4. Krankheitstag. Hier darf gerne jemand aus BaWü mal den tatsächlich aktuellen Stand wiedergeben.

Es steht ja jedem Beamten frei seine Arbeitszeit zu reduzieren sofern der Dienstherr mitspielt. Selbst wenn das dann tatsächlich zur Arbeitsverdichtung führt, werden die wenigsten Arbeitnehmer im ÖD eine hundertprozentige Auslastung über den Arbeitstag haben, so dass das tatsächlich ins Gewicht fällt.

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Soweit alles korrekt. Wir hängen aber kommunal am TVöD, und da sind es 39,0 h.
Krankheitstage sind korrekt, bei Beamten 5 Tage ohne, bei Angestellten 3 Tage ohne. Nach interner DV (seit vor 2 Jahren) und auch davor schon betrieblicher Übung/Gewohnheit bringen auch die Beamten ab dem 4. Tage eine AU. Mit Misstrauen einzelnen Beschäftigten gegenüber hat das nichts zu tun.

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