Hallo Liebe Gemeinde,
ich hoffe hier wirklich auf Hilfe und hoffe ebenso, dass ich mein Anliegen verständlich erklären kann. Ich arbeite seit 12 Jahren in einerm Uniklinikum. Ich bin gelernte MFA bzw. Arzthelferin und werde nach EG 5 Erfahrungsstufe 5, TVL bezahlt. Ich bin im Chefsekreatariat tätig und mein Chef würde sich gerne dafür einsetzten wollen, dass ich in die EG 9a oder b eingestuft werde. Ich habe eine sehr umfassenden verantwortungvollen Bereich, bin ebenso IT-Beauftagte der kompletten Fachabteilung etc....(alle meine Aufgaben zusammenzufassen würde den Rahmen sprengen). Mein Chef hat schon einiges rausgesucht, denn unsere Personalabteilung schmettert erst einmal alles grundsätzlich ab. MFAs im Hause bei uns bekommen normalerweise maximal die EG6, in der Verwaltung allerdings die EG8, auch Ausnahmen mit EG9 gibt es. Mein Chef müsste diese Stelle quasi in unserer Abteilung neu erschaffen, aber so, dass ich eben als MFA mich ebenso bewerben kann, die Stelle muss natürlich als Sachbearbeiterin oder Verwaltungsfachgestellte ausgeschrieben werden. Deswegen möchte er es sehr geschickt für mich anstellen und das Bestmöglichste herausholen, aber er braucht vorher die Argumente und auch etwas wo es realistisch ist mich einstufen zu können. Mein Chef hat ganz schön viel Infomaterial rausgesucht, aber eine Sache verwirrt uns beide.
Es gibt die Stufen 9a und 9b. 9b bekommen ja meist nur die Fachkräfte mit Studium oder ähnlicher Eignung. In einem Absatz haben wir allerdings bei der 9 gefunden, dass wenn man keinen Hochschulabschluss hat es keine Erfahrungsstufen 5 und 6 gibt. Gilt dies für die 9a oder 9b? Ich hoffe hier wirklich auf Hilfe und hier ein Stück weiterzukomen. Entschuldigt bitte den langen Text.
Lg Bianca