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AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen

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Susa:

--- Zitat von: PR am 18.11.2024 12:56 ---Hi Susa und MoinMoin,

vielen Dank für die Antworten!!

Mich ärgert es in der Tat schon sehr, dass man seit 25 Jahren beim AG angestellt ist und man plötzlich so vom Schicksal getroffen und dann so abgespeist wird, ist gelinde gesagt sehr unglücklich.

Irgendwie kommt das alles so mit den Topf „Warum bewirbt sich bei uns keiner?“ oder „Warum will keiner der Inspektorenanwärter übernommen werden?“. Die Stimmung einfach bei uns im Keller.

Das mein GL nun für mich in die Bresche springt können wir ausschließen.

MoinMoin bringt es auf den Punkt. Offensichtlich gibt es eine gesetzliche Grundlage. Bestehende interne Regelungen hin oder her, das Gesetz steht darüber.

Ja ich hatte bei der Perso angerufen. Die Kollegin, pardon Personalsachbearbeiterin sagte mir in einem sehr scharfen Ton, dass ich es fahrlässig versäumt habe und es meine Pflicht gewesen wäre mich abzumelden. Dass ich den GL informiert habe interessiert sie nicht. Soweit, so gut. Was ist aber nun mit §9 BUrlbG?


Ich bin euch sehr dankbar für die Antworten und werde meinen AG doch mal mit § 9 BUrlbG konfrontieren.

Höchstspannend wird die Antwort der Perso spätestens, wenn diese auf die innerbetrieblichen Regelungen verweist. Da möchte ich mal Verfassungsmäßig dargestellt bekommen, wie eine solche ein Gesetz aushebelt…

Lieben Dank!!!!  :)

--- End quote ---

Ja wäre sehr interessant wie er darauf reagiert!
Bei uns hat der Personalrat dem leider zugestimmt trotz etlicher Beschwerden.
Aber da hast Du Recht, hier wundert es auch Niemanden mehr warum kein Personal kommt bzw. bleibt und die Stimmung im Keller ist. Mundpropaganda fällt da auch völlig weg.

PR:
Hi Rentenonkel,

danke für den Post!

Ui. Ja es ist wohl einfach festzustellen, dass ich mich nicht regelkonform verhalten habe. Offenbar war es an mir, dem GL klipp und klar zu sagen „Ich bin krankgeschrieben“.

Wie verhalten sich den die Normen zueinander? Weis das zufällig jemand?

§ 9 BUrlbG ist ja dem Grunde nach eindeutig. Der reine Gesetztext gibt ja erstmal nicht mehr her.

Ich glaube hierauf spielte auch MoinMoin mit dem Satz „Der Urlaub ist zu erstatten, ob man für die 2 Tage evtl. keine Entgeltfortzahlung bekommt, weil man sich nicht sauber Au gemeldet hat wäre ein Diskussionsgedanke, aber beim Urlaub, sehe ich da eine schnelle Entscheidung beim ArbG“ an.


Wenn ich also in der Perso „Alarm“ mache, könnte das sein, dass ich die Tage wieder gutgeschrieben bekomme, aber der AG die Tage Entgeltfrei stellen könnte, da gegen das EFZG verstoßen wurde?

 :o

MoinMoin:

--- Zitat von: Rentenonkel am 18.11.2024 12:57 ---
--- Zitat von: PR am 18.11.2024 12:04 ---Hi,

MoinMoin hat recht.

Ich habe Mittwochmorgen meinen Arzt aufgesucht und war AU geschrieben vom Mittwoch bis Freitag.

Ich habe meinem GL aber nur darüber informiert, dass ich zum Arzt gehe und nicht was dabei rausgekommen ist. Das habe ich erst am Freitag gemacht. Den "Gelben" hatte ich für die drei Tage.

Frage ist für mich, was nun gewichtiger ist und wer sich den Schuh hier anziehen muss. Mein Fehler übrigens in der Formulierung.

Bin gespannt auf eure Antworten!!

--- End quote ---

Dann habe ich das falsch interpretiert. Jetzt ist es mir etwas klarer geworden.

Hier liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG vor. Die unverzügliche Anzeigepflicht beinhaltet, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit und die darin begründete Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber sofort mitzuteilen hat. Dabei muss er die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit angeben.

Die bloße Ankündigung, dass man einen Arzt besuchen will, reicht hierfür nicht aus. Es bestand außerdem keine Pflicht des Arbeitgebers oder des GL, sich über den Krankheitsverlauf oder nach dem Ergebnis des Arztbesuchs von Dir zu erkundigen. Der Sinn der Anzeigepflicht des Arbeitnehmers besteht gerade darin, eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ohne Erkundigung des Arbeitgebers oder seines Vertreters mitzuteilen.

--- End quote ---
Korrekt, aber wie würde der GL nachweisen, dass man seiner Pflicht nicht nachgekommen ist?
Wenn die DV sagt: Anruf beim GL reicht.
Wenn @PR behauptet, er hätte gesagt: Ich gehe zum Arzt und melde mich krank.
Weil er glaubt, er hat es so gesagt, wie würde man da mit umgehen (vor Gericht?).


--- Zitat ---Der Arbeitgeber kann gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon früher als am vierten Kalendertag der Krankheit verlangen. Auch aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen kann sich für den Arbeitnehmer die Pflicht ergeben, den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit früher zu erbringen (BAG 01.10.1997 Az. 5 AZR 726/96). Der Arbeitgeber ist also arbeitsrechtlich auch berechtigt, beispielsweise während des Urlaubes die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen (BAG 14.11.2012 Az. 5 AZR 886/11).

--- End quote ---
Irrelevant und hat mit dem SV nicht zu tun.


--- Zitat ---Daher bin ich bei auch bei BAT. Die Verletzung der Anzeigepflicht während des Urlaubes führt dazu, dass die AU erst ab Kenntnis beim Arbeitgeber anerkannt wird und erst ab da der Urlaub zurück erstattet wird.

--- End quote ---
Das BUrlG ist da ziemlich eindeutig, würde ich mal behaupten.
Da kann ich keine Fristen oder so erkennen.
Der Urlaub steht einem zu.


Es ist ein Trauerspiel, dass trotz Vorlage einer AUB, die der Angestellte ab dem ersten Tag beim Arztbesuch  gemacht hat, hier noch so rumgeeiert wird, seitens des AGs, weil @PR möglicherweise nicht unmissverständlich genug sich AU gemeldet hat.

Sehr Wetschätzend! und ich denke: Kein ArbG wird das auf die Waage legen, sondern glauben, dass man sich mit dem Anruf beim GL korrekt AU gemeldet hat.

MoinMoin:

--- Zitat von: PR am 18.11.2024 13:10 ---Wenn ich also in der Perso „Alarm“ mache, könnte das sein, dass ich die Tage wieder gutgeschrieben bekomme, aber der AG die Tage Entgeltfrei stellen könnte, da gegen das EFZG verstoßen wurde?

--- End quote ---
Aber nur wenn du dir 1000%ig sicher bist, dass du deinen GL nicht mitgeteilt das du AU bist und dir dieses Vorgehen gefallen lässt.
Vor Gericht kannst du immer (aufgrund der Seelischen Belastung in der du in dem Moment warst) dich darauf beziehen, dass es für dich im Telefonat klar war, dass du dich AU gemeldet hast.
Soll der GL doch unter Eid etwas gegenteiliges behaupten und sagen, nö der hat gesagt, dass er Gesund ist und mich nur zum Spaß angerufen hat um mir mitzuteilen, was er so im Urlaub macht!


Witziges Volk es gibt in D

BAT:
Selbst wenn: das Bundesurlaubsgesetz bezieht sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Hier also wahrscheinlich 24 Tage, aufgrund des fortgeschrittenen Jahres könnte dieser bereits vollständig genommen sein oder auch schon mehr...

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