Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 19859 times)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,558
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #60 am: 02.01.2025 11:49 »

Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.

Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.

Aber genau das ist doch die Situation, die beamtenjeff schildert. Die Krankheitskosten und die lange Erstattungszeit fressen die Rücklagen auf. Und das ist kein haltbarer Zustand - erst Recht keiner, in dem man jemanden den Tipp gibt, noch mehr zu sparen, dann wäre es ja lösbar. Das meine ich mit Einfühlungsvermögen. Wer alle Kinder und evtl den eigenen Partner im Beihilfeanspruch hat, kann je nachdem monatlich mit vierstelligen Kosten rechnen (von denen auf die Beihilfe 70-80% entfallen). Summiert sich sowas über 3 Monate, kommen wir schon ggf. in einen fünfstelligen Bereich. Wer hat sowas denn heutzutage in der von mir geschilderten Situation auf der hohen Kante?
Der Tipp mit dem Zahlungsaufschub ist schon eher einer. Aber auch da kann ich die Teilnehmer verstehen, die sich unangenehm fühlen, bei ihrem Zahnarzt der ohne Dienstleister abrechnet anzurufen und um Verlängerung des Zahlungsziels für eine 300€ Rechnung bittet. Ob der Arzt dann noch Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bezahlung seiner privatärztlichen Liquidation durch den Patienten hat, darf sich jeder selbst überlegen.

Versuchen könnte man es auch mit einem Antrag auf Gewährung eines Abschlages, mit der Begründung der hohen Summe der Gesamtkosten und der bislang nicht erfolgten Erstattung. Örtlichen Personalrat und Personalsachbearbeiter/in sichtbar in cc.

4-5 stellige Kosten die dauerhaft auszulegen sind halte ich für ziemliche Extremfälle. Nach meinem Empfinden ist das - zumindest dauerhaft - allenfalls dreistellig. Das dürfte für die allermeisten machbar sein. Aus meiner Sicht sollten die Normalfälle, die auch 95% der Beihilfeberechtigten betreffen, die Grundlage der Diskussion sein.

Extremfälle verzerren eine solche Diskussion, wie man auch im Nachbarthread liest, wo sich alle auf den Alleinverdienenden Berufsanfänger mit Frau und 2 Kindern in Bestlage in München kaprizieren.

Wenn man dem Zahnarzt miteilt, dass ein Teil der Rechnung etwas später kommt, mag einem das unangenehm sein. Das ist dann aber tatsächlich etwas, was man mit sich selbst ausmachen muss. Und das Vertrauen des Arztes in die Bezahlung seiner Liquidation ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Da man den Zahnarzt auch nicht unbedingt regelmäßig wechselt wird er schon sehen, ob die Zahlungen zuverlässig kommen. Und wenn er dann nach einigen Jahren wegen einer verpäteten 300 € - Rechnung meckert, läuft ohnehin was falsch.

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #61 am: 02.01.2025 13:43 »
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).
 
Für Rechnungen in Vorkasse gehen zu müssen, nagt natürlich kurzfristig an den Rücklagen, diese werden aber mit der Erstattung wieder aufgefüllt. Es handelt sich also um einen Durchlaufposten.

Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.


Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,204
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #62 am: 02.01.2025 13:53 »
Vor allem ist die Problematik des Durchlaufpostens ja bekannt.

Dann muss man halt mal einen Monat lang einen Nebenjob machen, um sich ein 500 Euro Beihilfepolster aufzubauen.

Katastrophale persönliche Finanzplanung ist das und nichts anderes.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #63 am: 02.01.2025 15:01 »
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen.
...
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
Auch eine simple Lösung: Beihilfestellen sollten Einreichungen, die nur zweistellige Antragssummen beinhalten, kommentarlos zurückweisen oder mit Sperrfristen beantworten dürfen. Bei 500 Euro sagt niemand was, auch bei 200 Euro würde ich jeden verstehen können, der sich diese möglich schnell zurückholen will. Aber 30 Euro? Weils halt jeden Monat eingereicht wird? Bei den Dienstherren, die die Beihilfe ausgelagert haben, dürfte jede Bearbeitungspauschale schon höher sein. Der Dienstleister verdient was dran, es stapelt sich aber auch durch diese Kleinstfälle, und die Masse der Antragssteller wartet dann, weil jemand nicht mit 30 Euro bis zur nächsten Rechnung warten will (oder, was bei uns mal auffiel, weil einer mit der Funktion, mehrere Rechnungen per App gesammelt einzureichen, schon überfordert war).
Auch das ist gewisse Lebenstüchtigkeit. Sammeln, bis es mal lohnt, würde viele Beihilfestellen auch gehörig entlasten.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,558
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #64 am: 02.01.2025 15:19 »
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen.
...
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
Auch eine simple Lösung: Beihilfestellen sollten Einreichungen, die nur zweistellige Antragssummen beinhalten, kommentarlos zurückweisen oder mit Sperrfristen beantworten dürfen. Bei 500 Euro sagt niemand was, auch bei 200 Euro würde ich jeden verstehen können, der sich diese möglich schnell zurückholen will. Aber 30 Euro? Weils halt jeden Monat eingereicht wird? Bei den Dienstherren, die die Beihilfe ausgelagert haben, dürfte jede Bearbeitungspauschale schon höher sein. Der Dienstleister verdient was dran, es stapelt sich aber auch durch diese Kleinstfälle, und die Masse der Antragssteller wartet dann, weil jemand nicht mit 30 Euro bis zur nächsten Rechnung warten will (oder, was bei uns mal auffiel, weil einer mit der Funktion, mehrere Rechnungen per App gesammelt einzureichen, schon überfordert war).
Auch das ist gewisse Lebenstüchtigkeit. Sammeln, bis es mal lohnt, würde viele Beihilfestellen auch gehörig entlasten.

Beim Bund gab es Beihilfestellen, die eine Untergrenze von 200 € Rechnungssumme hatten. Bzw. 1x im Jahr, falls nichts weiter anfällt. Mit der Einreichung per App ist das aber entfallen, da es in der Abrechnungssoftware auch keinen großen Unterschied macht.

Die Bezahlung der Dienstleister, wenn sie Behörden sind, erfolgt nicht fallbasiert sondern durch die Übertragung von Stellen entsprechend des zu erwartenden Antragsaufkommens.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #65 am: 02.01.2025 15:33 »
Ich kenne es von der PPA, dem AFAIK größten Beihilfedienstleister rheinland-pfälzischer Kommunen, auf Basis von Fallpreisen. Da hat man im letzten Sommer, als sich dort wiedermal Berge auftürmten, so geäußert: https://www.ppa-duew.de/fileadmin/Website/www.ppa-duew.de/Beihilfe/Extranet_Infos/2024_08_Newsletter_Nr_7_2024_Hinweise_zur_Antragsstellung.pdf


GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 168
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #66 am: 02.01.2025 16:03 »
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).

Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.
Hinzu kommt, deshalb habe ich so viel Verständnis für den Teilnehmer: ich lege auch noch Reisekosten für Dienstreisen aus, die auch schnell vierstellig sein können. Und dort reden wir auch von Bearbeitungszeiten von 8-12 Wochen. Die Bezügestelle schafft es auch regelmäßig Softwareumstellungen zu fahren, wenn Erfahrungsstufen, Gratifikationen oder sonstige Zulagen eigentlich anstehen.

Wenn ich das dazu addiere, was man gängigerweise für sonstige Probleme zurücklegen sollte (Auto, Waschmaschine defekt, Dach undicht, whatever) frage ich mich, wo das her kommen soll. Aber ist ja "nur Geld". So scheint man das an den entsprechenden Stellen mit den langen Bearbeitungszeiten zu sehen.
Dass es einzelne vor akute Probleme stellt, weil es ja noch mehr Dinge im Leben gibt, die unvorhergesehen Geld kosten, als die Gesundheitskosten, sollte man nicht ignorieren. Vllt liegt es auch daran, dass ich so arbeite, dass wenn mein Handeln für den extremen Einzelfall gut funktioniert, es für alle anderen Fälle erst Recht passt.

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #67 am: 02.01.2025 19:59 »
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).

Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.

Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?


bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 504
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #68 am: 02.01.2025 20:24 »
"schreibenden Personen".. 🤣

Mein Vorschlag wäre: Sozialleistungsempfänger erhalten die gleichen Leistungen, wie Selbstständige, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Duck und weg..

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 168
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #69 am: 02.01.2025 20:56 »
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).

Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.

Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?

Habe ich irgendwo geschrieben, dass man monatlich dort hin geht? Ich habe lediglich den Betrag für fünf Personen auf den Monat heruntergebrochen. Und beim Zahnarzt ist auch in der GKV die halbjährliche Kontrolle empfohlen, also zwei Mal im Jahr ist nicht unüblich. Und ja, Kinder müssen nicht monatlich zum Kinderarzt, gerade im Winter ist man dennoch quasi monatlich dort. Und gerade sehr kleine Kinder müssen halbjährlich zu den Us. Manche von denen kosten bis zu 800€. Es ist ja auch Wurst und nicht Thema dieses Threads. Es geht einfach darum, dass es ein unhaltbarer Zustand ist, auf hohe Summen bei der Beihilfe ewig zu warten. Ein Dienstherr der das zulässt, kommt in meinen Augen seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Auch nicht gegenüber dem Personal in der Beihilfestelle, weil ich denen Mal unterstelle, die Festsetzung der Beihilfe nicht aus Faulheit zu verschleppen. Es fehlt sicher Personal.

amy1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #70 am: 02.01.2025 21:22 »
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).

Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.

Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?

Habe ich irgendwo geschrieben, dass man monatlich dort hin geht? Ich habe lediglich den Betrag für fünf Personen auf den Monat heruntergebrochen. Und beim Zahnarzt ist auch in der GKV die halbjährliche Kontrolle empfohlen, also zwei Mal im Jahr ist nicht unüblich. Und ja, Kinder müssen nicht monatlich zum Kinderarzt, gerade im Winter ist man dennoch quasi monatlich dort. Und gerade sehr kleine Kinder müssen halbjährlich zu den Us. Manche von denen kosten bis zu 800€. Es ist ja auch Wurst und nicht Thema dieses Threads. Es geht einfach darum, dass es ein unhaltbarer Zustand ist, auf hohe Summen bei der Beihilfe ewig zu warten. Ein Dienstherr der das zulässt, kommt in meinen Augen seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Auch nicht gegenüber dem Personal in der Beihilfestelle, weil ich denen Mal unterstelle, die Festsetzung der Beihilfe nicht aus Faulheit zu verschleppen. Es fehlt sicher Personal.

U-Untersuchungen jenseits des 1. Lebensjahres finden nur noch alle 1-3 Jahre statt. Keine U-Untersuchung kostet 800€. Die teuerste die wir hier bei drei Kindern je hatten war um die 300€ inkl. Ultraschall. Kinder, die älter sind als 3 Jahre werden auch im Winter nicht mehr ständig krank. Meine beiden Grundschulkinder waren seit 2 Jahren nicht mehr beim Kinderarzt. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung kostet inkl. Fluoridierung 35€. Vorsorge beim Augenarzt trotz Strabismus 60€. Diese Kosten fallen wirklich nicht ins Gewicht und machen erst recht auf den Monat gerechnet keinen dreistelligen Betrag aus.

Hier werden einfach irgendwelche Fantasiezahlen in den Ring geworfen um Dramatik zu erzeugen. Es wurde jetzt schon von x Usern geschrieben, dass sie anfallenden Rechnungssummen auch bei mehreren Familienmitgliedern im Regelfall überschaubar sind und was man tun muss, um nicht "auf hohe Summen bei der Beihilfe (wenn sie dann doch mal anfallen) ewig zu warten". Trotzdem wird weiter Panik geschoben...
« Last Edit: 02.01.2025 21:31 von amy1987 »

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 350
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #71 am: 02.01.2025 21:40 »
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.

Ich versuche hier auf gar nichts zu pochen. Ich habe lediglich meine empirische Erfahrung und die konkrete Situation, mit der ich bis vor kurzem noch konfrontiert war, geschildert. Entgegen deiner Behauptung bin ich sogar auf fast alle der Hinweise/Tipps eingegangen und das, obwohl manche am Thema vorbei gehen und hier komplette Lebensläufe bzw. Haushaltsplanungen dargestellt werden.

Und nur weil ich hier möglicherweise ein extrem Beispiel bin was die Summe an Auslagen angeht, schmälert es das grundlegende Problem deshalb nicht, im Gegenteil. Die Argumentation des BVerfG bzgl. der Amtsangemessenen Besoldung bezieht sich schließlich auch in der Ausgangslage auf einen kleinen Beamtenkreis, der plakativ gesprochen aufgrund der Einnahmen/Ausgaben-Gegenüberstellung einfach mal ganz besonders am Arsch ist und deutlich schlechter abschneidet als ein Bürgergeldempfänger - hier ist das Grundlegende Problem die zu niedrige Grundbesoldung. Im Falle der Beihilfe-Systematik und des damit verbundenem Auslagen-Prinzip sehe ich das Grundproblem ähnlich, nämlich, dass überhaupt höhere Summen ausgelegt werden müssen - das Prinzip ist diskriminierend und herabwürdigend, insbesondere z.B. auch für Anwärter/innen.

Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann und einen Thread weiter setzt man sich dann vielleicht noch für eine höhere Grundbesoldung ein, obwohl man nur indirekt betroffen ist. Das dann einige hier auch noch persönlich werden und sich dann wiederum über ein entsprechendes Echo meinerseits echauffieren setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

Hier werden einfach irgendwelche Fantasiezahlen in den Ring geworfen um Dramatik zu erzeugen. Es wurde jetzt schon von x Usern geschrieben, dass sie anfallenden Rechnungssummen auch bei mehreren Familienmitgliedern im Regelfall überschaubar sind und was man tun muss, um nicht "auf hohe Summen bei der Beihilfe (wenn sie dann doch mal anfallen) ewig zu warten". Trotzdem wird weiter Panik geschoben...

Was soll das heißen? Dass ich mir die Rechnungen ausgedacht habe? Das wird ja immer lustiger hier...
Alle Menschen wollen natürlich grundsätzlich immer "Panik" verbreiten, wenn sie Themen kritisch ansprechen - kennt man ja aus unseren unabhängigen Medien, diese "Argumentation".
« Last Edit: 02.01.2025 21:55 von beamtenjeff »

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 168
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #72 am: 02.01.2025 22:25 »
U-Untersuchungen jenseits des 1. Lebensjahres finden nur noch alle 1-3 Jahre statt. Keine U-Untersuchung kostet 800€. Die teuerste die wir hier bei drei Kindern je hatten war um die 300€ inkl. Ultraschall. Kinder, die älter sind als 3 Jahre werden auch im Winter nicht mehr ständig krank. Meine beiden Grundschulkinder waren seit 2 Jahren nicht mehr beim Kinderarzt. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung kostet inkl. Fluoridierung 35€. Vorsorge beim Augenarzt trotz Strabismus 60€. Diese Kosten fallen wirklich nicht ins Gewicht und machen erst recht auf den Monat gerechnet keinen dreistelligen Betrag aus.

Hier werden einfach irgendwelche Fantasiezahlen in den Ring geworfen um Dramatik zu erzeugen. Es wurde jetzt schon von x Usern geschrieben, dass sie anfallenden Rechnungssummen auch bei mehreren Familienmitgliedern im Regelfall überschaubar sind und was man tun muss, um nicht "auf hohe Summen bei der Beihilfe (wenn sie dann doch mal anfallen) ewig zu warten". Trotzdem wird weiter Panik geschoben...

Ah okay. Das heißt, weil es bei Ihnen mit den Grundschulkindern alles so passt, darf sich die Beihilfestelle bei den Eltern von KLEINSTkindern, die höhere Kosten verursachen gerne Zeit lassen. Nach mir die Sintflut.

Nur Mal angenommen ihre Kinder wären 7 und 10 Jahre alt. Alleine in derem Lebenszeit haben sich in unserer Region die Mieten und Kaufpreise für Immobilien um fast 50% erhöht. Die Inflationslücke gegenüber dem letzten Tarifabschluss liegt bei über 10%. Bei den Beamten ist der Ausgangspunkt der Besoldung vermutlich ohnehin je nach Besoldungsgruppe 20-40% zu gering bemessen. Oder plakativ: selbst das BMI erkennt an, dass selbst in A12 noch Bürgergeldempfänger ähnlich alimentiert werden. Wird von denen erwartet, selbst dreistellige Kosten vorauszulegen? Natürlich nicht, weil jeder davon ausgeht, dass das gar nicht möglich wäre. Warum also wird das von manchen Beamten erwartet? Warum sollte man vor dem Hintergrund die Bearbeitungszeiten, die nahe an dir Berechtigung für eine Untätigkeitsrüge heranreichen, akzeptieren. In vielen Behörden wird das ganze mit der anstehenden vorläufigen Haushaltsführung noch einmal verschärft. Alle Beamtinnen und Beamten, die beispielsweise einen europäischen Arbeitskreis leiten, dürfen ihre Reisen zu Präsenzbesprechungen erst einmal selbst auslegen und vermutlich mindestens ein Dreivierteljahr auf eine Rückerstattung warten.

Aber das ist ja alles Panikmache weniger Einzelfälle. Wenn jeder an sich denkt, ist auch an jeden gedacht. Wenn's kein Brot gibt, sollen sie halt Kuchen essen. Wenn sie kein Geld haben, sollen sie halt Haushaltsbuch führen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,558
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #73 am: 03.01.2025 08:02 »
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 350
Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #74 am: 03.01.2025 12:12 »
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war. Im Besten Fall ist man für andere Zahlungsposten wie Essen & Miete nicht zahlungsfähig. Die Betroffenheit mag hier ganz unterschiedlich sein, teils ist das sogar abhängig welche Stelle das Ganze bearbeitet, das ändern aber dann nichts an der Existenzbedrohung von einigen wenigen. Wenn wir neuerdings nach dem Mehrheitsprinzip gehen, dann können wir auch alle anderen Forderungen sein lassen wie z.B. die Amtsangemessene Alimentation, die ist ja schließlich für 90% angemessen.

Um Mal beim Thema Auslagen und Zahlungsverzug zu bleiben:

"Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage der Schufa hat ergeben, dass die Rücklagen in den Privathaushalten mehr und mehr zurückgehen. Insbesondere in der Mittelschicht wird die Stimmung schlechter und auch die Angst vor Arbeitslosigkeit steigt.

In vielen deutschen Haushalten bleibt die wirtschaftliche Lage in der aktuellen Situation angespannt, wie die neue repräsentative Verbraucher-Umfrage der Schufa zeigt, die im Oktober 2023 durchgeführt wurde. Bei vielen seien demnach die Rücklagen aufgebraucht und der Anteil der Menschen, die nach eigenen Angaben Schwierigkeiten haben, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sei angestiegen.

Immer weniger Menschen verfügen über Rücklagen
Etwas mehr als die Hälfte (55%) der Deutschen gibt an, seit Jahresbeginn 2023 über weniger Einkommen zu verfügen und jeder Zweite (52%) hat in den letzten sechs Monaten auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Doch in immer mehr Haushalten, nämlich 20%, sind die Rücklagen aufgebraucht. Bei der im Februar 2023 durchgeführten Umfrage waren es noch 14%, so die Schufa in der Mitteilung zur Umfrage.

Genügend Rücklagen hat nur jeder fünfte Haushalt (21%). Knapp jeder dritte (31%) verfügt zwar noch über Rücklagen, fürchtet aber, dass diese in naher Zukunft nicht ausreichen werden. Besonders schwierig gestaltet sich, so die Schufa, die Situation in den unteren Einkommensgruppen (unter 2.000 Euro). Denn dort geben nur 11% der Befragten an, über genügend Rücklagen zu verfügen. 37% haben keinerlei finanzielle Reserven und 23% haben diese bereits aufgebraucht.

Dabei fällt es vor allem Haushalten mit einem Einkommen von weniger als 2.000 Euro immer schwerer, Geld auf die Seite zu legen. Waren es in dieser Gruppe im Februar 2023 noch 26%, die keine Möglichkeit hatten, etwas zu sparen, sind es nun 33%."


Quellen: 
https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sparen-viele-deutsche-koennen-keine-ruecklagen-bilden/29816130.html
https://www.asscompact.de/nachrichten/immer-mehr-haushalte-haben-keine-r%C3%BCcklagen-mehr#:~:text=Immer%20weniger%20Menschen%20verf%C3%BCgen%20%C3%BCber,Monaten%20auf%20Ersparnisse%20zur%C3%BCckgreifen%20m%C3%BCssen.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/706376/abgehaengt-in-europa-viele-menschen-in-deutschland-haben-keine-ersparnisse
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/studie-ing-ruecklagen-101.pdf ("In einer repräsentativen ING-Umfrage vom November 2022 zeigt sich nun, dass mittlerweile wieder rund 30 Prozent der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher angeben, dass ihr Haushalt über keinerlei Ersparnisse verfügt.")

Das zeichnet doch wohl einen sehr deutlichen Trend ab, hier sind die großen Nachzahlungen für Strom und Wärme meist noch gar nicht in der Berichterstattung inbegriffen. Ein Bericht Ende 2024 wäre sicherlich auch noch mal interessant. Wir Beamte sind auch nur ein Teil dieses repräsentativen Querschnitts, daher kann man für unsere "Berufsgruppe" mit Sicherheit selbige Quoten und Probleme annehmen - mit dem Unterschied, dass wir einen mittleren 4-Stelligen Betrag auf der hohen Kante haben MÜSSEN um Ärzte in jedem Szenario fristgerecht bezahlen zu können.

Umso bemerkenswerter sind dann hier, wie bereits gesagt, manche "Tipps", bei denen dann die persönliche Haushaltsbuchführung ausgepackt wird - ich muss immernoch lachen.

GeBeamter bringt es auf den Punkt "Nach mir die Sinnflut", ist immer noch in Dtl ein anerkanntes Motto wie es aussieht.
« Last Edit: 03.01.2025 12:27 von beamtenjeff »