Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)
Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.
Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.
Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.
Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.
Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.
Und ich weiß gar nicht wie oft ich wiederum das geschrieben habe: man kann nicht für alle Leistungen einen Abschlag beantragen, darin sind nur sehr spezifische Leistungen eingeklammert, siehe BVA-Webseite:
"Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei
stationärer Krankenhausbehandlung
stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
Dialysebehandlung
einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."Wenn sich hier also andere Leistungen summieren, bringt mir dieser Antrag genau 0. Und ja, es gibt mehr als genug Leistungen, die in den 4-stelligen Bereich gehen, sei es Psychotherapie, Physiotherapie oder auch anderes. Ich hatte diese Situationen bereits mehrmals und öfters. Einfach mal richtig mitlesen hier und/oder über den Tellerrand gucken. 1. Seite, 1. Beitrag. Darüber hinaus dürfte laut Statistik mindestens jeder 6. Beamte gar keine Rücklagen haben. Besten Dank für deine "Tipps" bis hier hin. (ist natürlich alles wieder Panikmache und nicht ernst gemeint.)
Ich fasse also mal zwischendurch zusammen:
* Statistiken und Berichte zu Rücklagenbildung und zum Thema Sparen erreichen in den letzten Jahren einen neuen Tiefpunkt
* Gesundheitsausgeben werden stetig und exponentiell immer teurer
* der Reallohnindex stagniert mehr oder weniger seit Jahrzehnten
* der Personalmangel und die Bearbeitungszeiten der Beihilfe erreichen neue negative Maßstäbe
* Das Beihilfe-System und darin verankerte Auslagenprinzip wird aufgrund dieser Rahmenbedingungen zunehmends mehr reformierbedürftig und ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
* es gibt hier Nutzer, die wollen das alles nicht sehen und flüchten sich in Haushaltsbücher und Tipps, die das Thema nicht mal ansatzweise entkräften.