Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
UNameIT:
--- Zitat von: Niky241 am 06.01.2025 13:47 ---Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.
--- End quote ---
Dann verstehe ich eure Leitung - 100% sind einfacher zu besetzen als 60% . Auch kann man Stunden nicht so einfach "hin und herschieben", wie ihr euch das vorstellt.
Mal ne blöde Frage, auf was für Stellen sitzt ihr? Entspricht eure derzeitige Arbeitszeit, der Arbeitszeit der entsprechenden Stelle? Habt ihr die Aufstockung schon auf dem normalen Weg schriftlich beantragt? Also einen "Antrag auf Erhöhung der Arbeistzeit" gestellt? Hat sich einer von euch auf die volle Stundenzahl beworben? Ich meine nach TVÖD §9 ist nur der Wechsel von einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle vorgesehen, euer Konstrukt (jeder bekommt ein paar Prozente der Stelle) ist so gar nicht vorgesehen. Was anderes wäre, wenn ihr euch die Stelle 50/50 teilen würdet.
Auch mit euren DVs habt ihr keinen Anspruch darauf, das Stundenanteile einer anderen Stelle an euch übertragen werden. Eine Möglichkeit wäre zu versuchen einer bewirbt sich auf die komplette Stelle mit Wunsch 60%/70%. Dann hat zu mindestens einer der Kolleg*Innen seinen Wunsch erhalten.
Casa:
Bei der nächsten Stellenausschreibung ließe sich in Erwägung ziehen zu klagen. Wenn die Stellenbesetzung aber erneut abgebrochen wird, lässt sich hiergegen recht wenig tun und auch eine Klage hätte wohl weniger Aussicht auf Erfolg.
-> Erneut das Gespräch mit PR, Vorgesetztem und Personalamt suchen.
KaiBro:
--- Zitat von: UNameIT am 06.01.2025 14:57 ---
--- Zitat von: Niky241 am 06.01.2025 13:47 ---Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.
--- End quote ---
Dann verstehe ich eure Leitung - 100% sind einfacher zu besetzen als 60% . Auch kann man Stunden nicht so einfach "hin und herschieben", wie ihr euch das vorstellt.
Mal ne blöde Frage, auf was für Stellen sitzt ihr? Entspricht eure derzeitige Arbeitszeit, der Arbeitszeit der entsprechenden Stelle? Habt ihr die Aufstockung schon auf dem normalen Weg schriftlich beantragt? Also einen "Antrag auf Erhöhung der Arbeistzeit" gestellt? Hat sich einer von euch auf die volle Stundenzahl beworben? Ich meine nach TVÖD §9 ist nur der Wechsel von einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle vorgesehen, euer Konstrukt (jeder bekommt ein paar Prozente der Stelle) ist so gar nicht vorgesehen. Was anderes wäre, wenn ihr euch die Stelle 50/50 teilen würdet.
Auch mit euren DVs habt ihr keinen Anspruch darauf, das Stundenanteile einer anderen Stelle an euch übertragen werden. Eine Möglichkeit wäre zu versuchen einer bewirbt sich auf die komplette Stelle mit Wunsch 60%/70%. Dann hat zu mindestens einer der Kolleg*Innen seinen Wunsch erhalten.
--- End quote ---
In meinen Augen kann man Stunden "hin und herschieben" solang es dieselben Aufgaben betrifft. D.h. wenn eine Mitarbeiterin aus dem Bürgerbüro in Rente geht, können die Stunden durchaus auf auf andere Mitarbeiter aus dem Bürgerbüro aufgeteilt werden.
Aber innerhalb einer Abteilung sind die Aufgaben durchaus unterschiedlich. Es könnte sein, dass man ein Themenbereich, welches vorher durch eine Sachbearbeiterin allein bearbeitet wurde auf mehrere aufgeteilt wird und das will man evtl. vermeiden. Hierzu fehlen uns leider die Infos.
Sjuda:
Merkwürdige Regelungen. Mitunter kann es sinnvoll sein, nicht nur eine bestimmte Anzahl an VZÄ vorzuhalten, sondern auch eine konkrete Anzahl an Mitarbeitern, die sich dahinter verbergen. Hier klingt es so, als ob bei jedem Ausscheiden eines Mitarbeiters die Aufgaben zerlegt und verteilt werden könnten, wenn sich ein anderer Mitarbeiter für die "Stunden" interessiert.
--- Zitat von: Niky241 am 04.01.2025 14:34 ---Hallo,
In unserer Abteilung ist eine Kollegin in Rente gegangen und daraufhin wurde ihre Stelle, durch die Leitung öffentlich ausgeschrieben ohne vorab eine interne Ausschreibung zu veranlassen geschweige davon intern abzufragen ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Interesse hätte seine Stunden zu erhöhen.
Wir sind drei Kolleginnen und Kollegen, die aktuell teilzeit beschäftigt sind und möchten seit längerer Zeit unser Arbeitspensum erhöhen. Dies wurde auch schon schriftlich der Leitung mitgeteilt. Die Leitung scheint es aber wohl nicht zu interessieren, anstatt dessen wurde verlangt, dass interne Bewerberinnen und Bewerber sich nochmal komplett neu für die gewünschte Stunden Erhöhungen bewerben. Die ausgeschriebene Stelle und die Stellenauschreibung betrifft unsere tägliche Arbeit, wir haben auch alle ein hervorragendes Arbeitszeugnis, sind festangestellte im öffentlichen Dienst und trotzdem wurden die interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt sondern sogar ignoriert.
Es gibt eine Dienstvereinbarung mit der Stadt, in der es klar drin steht, dass interne Bewerberinnen und Bewerber vorrangig bevorzugt werden müssen und bei einer neu Besetzung die Stunden erst Intern ausgeschrieben und verteilt werden müssen. Dies wurde nicht berücksichtigt und völlig ignoriert, obwohl vom PR schriftlich darauf hingewiesen wurde. Wir mussten uns nochmal alle neu bewerben obwohl es sich um sehr wenige Stunden Erhöhung handelte. Daraufhin hat sich die Leitung entschieden, die ganze Stelle an einer externen Person zu vergeben.
Das Personalamt der Stadt und der Personalamt haben dies glücklicherweise nicht zugestimmt und das Bewerbungsverfahren wurde daraufhin abgebrochen.
Was kann man in so einem Fall rechtlich unternehmen?
Ich sehe ein eindeutiges Fehlerverfahren seitens der Leitung, oder täusche ich mich?
Es scheint so als ob es keine Rücksicht auf Gesetze in unserer öffentlichen Einrichtung gibt.
--- End quote ---
Der AG hat diese Regelungen erst ignoriert und dann, nachdem der Fehler bemerkt wurde, die Mitarbeiter aufgefordert, eine Bewerbung abzugeben. Was ist daran zu kritisieren? Nur weil man irgendwann mal geäußert hat, mehr Stunden arbeiten zu wollen, setzt man damit keinen Automatismus in Gang. Schließlich sollen alle Mitarbeiter die Gelegenheit haben, ihr Interesse zu bekunden. Da ist es völlig legitim, eine (erneute) Bewerbung abzufordern. Wie möchte man denn bei einer Auswahlentscheidung einen Zweizeiler per Mail oder eine mündliche Aussage aus 2019 mit einer "richtigen" Bewerbung vergleichen? Ich finde es völlig in Ordnung, bei der Nachbesetzung gleichberechtigt alle Interessierten Mitarbeiter aufzufordern, sich in einem einheitlichen Format und zu gleicher Zeit zu äußern.
Alien1973:
Wenn eine Vollzeitstelle zu besetzen ist, dann ist eine Vollzeitstelle zu besetzen. Ihr könnt euch doch jetzt zu 100% auf die neue Stelle bewerben.....
Kommt halt immer auch auf die Stelle an. Einen Ingenieur für 60% wirst wohl kaum kriegen, einen für 100% vielleicht.
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