Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022  (Read 34140 times)

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #45 am: 25.02.2025 11:11 »
besser spät als nie: 21. Februar 2025 Landesregierung fordert Beamte heraus - Bescheidung der Besoldungswidersprüche für 2022 angekündigt

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/landesregierung-fordert-beamte-heraus/

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #46 am: 25.02.2025 17:40 »
Guten Morgen,
ich habe vom LBV ebenfalls einen Widerspruchsbescheid mit falschem Datum und einer dürftigen Begründung erhalten und überlege, ob eine Klage sinnvoll ist. Auch schon aus Prinzip, weil ich das Vorgehen des LBV für bemerkenswert halte. Daher habe ich versucht, eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu kontaktieren. Von dem schon genannten RA Lenders habe ich bislang keine Rückmeldung, RAin Dr. Schroeder(Köln) hat abgelehnt, weil sie in laufende Verfahren nicht einsteigen möchte. Da eine Klage ja begründet werden muss (ja, die Begründung der GdP ist zunächst gut verwendbar, aber geht nicht in die Tiefe und möglicherweise auch nicht dahin, wo ein Gericht im Einzelfall anfangen könnte, intensiver nachzudenken - was von der GdP ja auch nicht verlangt werden kann) und ich selbst keine zeitlichen Kapazitäten habe, mich in die Tiefen der Alimentationsrechtsprechung des BVerfG einzuarbeiten (auch wenn ich selbst Jurist bin),finde ich ein mit Fachanwälten abgestimmtes Vorgehen sinnvoll. Hat jemand Einblick, ob es eine Kanzlei gibt, die Klagen ggf. gebündelt bearbeitet?

Beste Grüße

buchwu


Ich warte noch auf die Zusage meiner RSV, wäre aber an einer Kanzlei, welche die Klagen bündelt auch sehr interessiert. Die Höhe der Selbstbeteiligung meiner RSV ist mir bekannt, jedoch tue ich mich momentan sehr schwer damit die Höhe einer möglichen Nachzahlung im Falle eines -irgendwann- positiven Urteils zu prognostizieren. Es geht um: A11, kinderlos in einer Stadt mit der Mietstufe III  :o

Carisson

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #47 am: 26.02.2025 08:10 »
Mir ist ebenfalls der Widerspruchsbescheid für 2022 zugegangen. Ich werde den Klageweg beschreiten. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Ich werde es wohl ohne Anwalt versuchen und das Muster der GdP nutzen.

Ein von mir konsultierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht rechnet 275,- € / Std. netto ab. Auf einem Großteil davon bliebe ich sitzen. Eine etwaige Nachzahlung für 2022 o.ä. würde dann durch die Anwaltskosten aufgezehrt werden...

Sollten die Erfahrungen zeigen, dass ein Anwalt benötigt wird, könnte dieser ja für die Jahre 2021, 2023, 2024 ... beauftragt werden.

Auch für die 2. Instanz wird eine Anwalt benötigt, vermutlich würden beide Seiten ja Rechtsmittel einlegen...

Das sind meine Gedanken :)

PushPull

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #48 am: 26.02.2025 09:49 »
Klage habe ich selbständig eingereicht und das Muster der GdP verwendet. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.

Rentenonkel

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« Antwort #49 am: 26.02.2025 10:19 »
Das habe ich auch gemacht.

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #50 am: 26.02.2025 17:25 »
Wenn ich von der RSV nichts höre oder keine Zusage bekomme werde ich auch den Vordruck für die Klage von der GdP nehmen.  8) Berichtet mal bitte ob die Klage bei euch ruhend gestellt wird.  :)

Wie ist euer Eindruck hinsichtlich der Klage? Bei uns bestreiten nicht viele Kollegen/-innen diesen Weg obwohl sie damals Widerspruch eingelegt haben. Es scheint an fehlenden RSV zu liegen und den selbst zu tragenden Kosten…….  :-\

PushPull

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #51 am: 26.02.2025 17:31 »
Damit erreicht das LBV bzw. die Landesregierung natürlich, was sie sich erhofft. Insbesondere mit Blick auf die Folgejahre. Funktioniert wie ein Trichter:

Bewusst nicht amtsangemessene Besoldung einführen -> nur ein Teil der Bediensteten legt Widerspruch ein -> man prüft und verkündet Angebliches -> noch weniger Bedienstete klagen -> den Klagenden vielleicht wie in RLP einen Deal anbieten -> noch weniger klagen weiterhin -> Klagende erhalten Recht und man muss nur einen Bruchteil zahlen.

Insbesondere deshalb müsste meiner Meinung nach gelten: stellt das BVerfG eine nicht amtsangemessene Besoldung fest, erhalten ALLE Bediensteten eine Nachzahlung, ganz automatisch.

Macht man das nicht, ist es doch fast nur nachvollziehbar, dass die Besoldungsgeber immer wieder dieses Spiel spielen.

MrBeam

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #52 am: 26.02.2025 20:06 »
Ich hatte 2022 einen Familienzuschlag für 2 Kinder. Bin mir daher unsicher, wie sinnvoll / aussichtsreich eine Klage wäre...

hydrou

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« Antwort #53 am: 26.02.2025 20:38 »
Da dies mich als auch meine Frau als Beamte des Landes NRW betrifft, kann man beide Widersprüche gemeinsam beklagen oder muss jeder für sich Klage einreichen?

Carisson

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« Antwort #54 am: 27.02.2025 08:36 »
Da dies mich als auch meine Frau als Beamte des Landes NRW betrifft, kann man beide Widersprüche gemeinsam beklagen oder muss jeder für sich Klage einreichen?

Es bestehen doch auch - trotz Ehe - 2 Dienstverhältnisse ;)

buchwu437

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #55 am: 27.02.2025 09:07 »
Ich hatte 2022 einen Familienzuschlag für 2 Kinder. Bin mir daher unsicher, wie sinnvoll / aussichtsreich eine Klage wäre...

Genau zu dieser Frage suche ich rechtsanwaltlichen Rat! Im Übrigen empfinde ich die im Jahr 2022 vorgenommene Umstrukturierung der Besoldung im Hinblick auf die Orts-/Familienzuschläge in ihrer Grundkonstruktion problematisch. Davon kommt bei Kinderlosen und Versorgungsempfängern nichts an.

Alonsatra

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #56 am: 27.02.2025 09:55 »
In Vorbereitung einer eigenen Klagebegründung möchte ich einmal in die Runde fragen, ob jemand für NRW und das Jahr 2022
- Berechnungen für ein Realitätsgerechtes Grundsicherungsniveau und eine Mindestalimentation und daraus abgeleitet
- die Anzahl Besoldungsgruppen bzw. -stufen, welche unterhalb der Mindestalimentation liegen.
publiziert hat.

Alonsatra

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« Antwort #57 am: 27.02.2025 11:07 »
In Vorbereitung einer eigenen Klagebegründung möchte ich einmal in die Runde fragen, ob jemand für NRW und das Jahr 2022
- Berechnungen für ein Realitätsgerechtes Grundsicherungsniveau und eine Mindestalimentation und daraus abgeleitet
- die Anzahl Besoldungsgruppen bzw. -stufen, welche unterhalb der Mindestalimentation liegen.
publiziert hat.
Ich versuche mich nämlich an einer Aufstellung für 2022 analog zu
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/10/Betrachtungen-zur-Stellungnahme-des-ehemaligen-BVR-Huber-23.09.24-1.pdf

hydrou

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« Antwort #58 am: 27.02.2025 11:41 »
Da dies mich als auch meine Frau als Beamte des Landes NRW betrifft, kann man beide Widersprüche gemeinsam beklagen oder muss jeder für sich Klage einreichen?

Es bestehen doch auch - trotz Ehe - 2 Dienstverhältnisse ;)

Hatte ich mir schon gedacht, also zweimal Gerichtskostenvorschuss für 2022, demnächst für 2023. Ich wundere mich nur, dass die Widersprüche vor 2022 weiterhin ruhen und noch nicht beschieden worden sind.

AANW

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #59 am: 27.02.2025 18:46 »
Hallo zusammen,

ich bin selbst vom Widerspruchsbescheid zur amtsangemessenen Alimentation in NRW betroffen und werde das Ganze über meine Rechtsschutzversicherung angehen. Da es sicher einige gibt, die ebenfalls den Klageweg beschreiten möchten, habe ich einen nicht öffentlichen Telegram-Kanal eingerichtet – ausschließlich für diejenigen, die tatsächlich klagen wollen.

Der Kanal dient dazu, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig bei den nächsten Schritten zu unterstützen. Aktuell sind noch keine Beiträge drin, aber die Idee ist, eine Plattform für diejenigen zu schaffen, die das Thema wirklich aktiv weiterverfolgen.

Falls jemand Interesse hat, einfach melden.

Viele Grüße