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Höhergruppierungsantrag: Nach 18 Monaten Wartezeit immer noch kein Ergebnis

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Organisator:

--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 11:42 ---Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?

--- End quote ---

Nein. Das Entgelt, also der Lohn, ist tarifvertraglich festgeschrieben. Du erhälst das dir zustehende Entgelt gemäß der Entgeltgruppe und Stufe. Weder der Vorgesetzte noch die Personalstelle hat Einfluss auf das Tabellenentgelt.

Wenn du das Entgelt aus einer höheren Entgeltgruppe (hier E12) bekommen willst, wären dir entsprechende höherwertige Tätigkeiten zu übertragen, die die entsprechenden Tarifmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllen.

Dies ist hier offensichtlich versucht worden, jedoch ist die Personalstelle der Meinung, dass die höherwertigen Tätigkeiten dafür nicht ausreichen.

Demnach, und ich wiederhole mich, ist die Personalstelle dein einziger Ansprechpartner um zu klären, warum aus deren Sicht nicht die Voraussetzungen für die E12 erfüllt sind!

Wenn du jedoch überzeugt bist, dass die dir übertragenen Tätgkeiten der E12 entsprechen, kann das nur ein Gericht feststellen. Dafür musst du jedoch darlegen, welche Tätigkeitsmerkmale der E12 erfüllt sind.

Daher auch mein Hinweis, zunächst die Tätigkeitsmerkmale der E12 zu prüfen um festzustellen, ob du sie erfüllt.

Jeuni:
Ja, das verstehe ich voll und ganz.
Und woher weiß ich, welche Tätigkeitsmerkmale für die EG12 erforderlich sind?

Ich habe das whitepaper_eingruppierung-ingenieure zur Hand, dort steht dazu folgendes:

Zitat:
"Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 und 2 soll sich die Tätigkeit der Be-schäftigten mindestens zur Hälfte bzw. zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung oder durch künstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fall-gruppe 1 herausheben. Zusätzlich gefordert ist eine langjährige praktische Erfahrung.
Das BAG hat in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen. Praktische Erfahrung kann nur in der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, somit konkret in einer Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zu-schnitt erworben werden (BAG v. 19.7.1978 – 4 AZR 31/77 – Juris-Rn. 57).
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es bereits an der besonderen Schwierigkeit, kann die Prüfung der Bedeutung dahinstehen."

Das ist mir alles soweit klar, nur muss man die Tätigkeiten auch so niederschreiben, dass das die o.g. Merkmale erfüllt. Da hier, ohne tiefgründige Tarifkenntnisse, ein gewisser Ermessungsspielraum einhergeht, ist das meinerseits schwierig. Und wenn die Personalstelle die Tätigkeiten überträgt, müssen diese auch von jener Stelle bewertet und übertragen werden, welche dazu befugt ist. Dies geht jedoch nur, wenn ich der Personalstelle meine Tätigkeiten mitteile... mit sehr großer Wahrscheinlichkeit jedoch nicht tarifkonform.
Somit ist das für mich als Arbeitnehmer ein Teufelskreis und ich bin gezwungen auf die Fähigkeit der Personalstelle zu vertrauen, oder mir rechtlichen Beistand zu diesem Thema zu holen.
Da ich die Fähigkeit der Personalstelle stark anzweifle, werde ich wohl letzteres tun.

Organisator:

--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 16:00 ---Ja, das verstehe ich voll und ganz.
Und woher weiß ich, welche Tätigkeitsmerkmale für die EG12 erforderlich sind?

Ich habe das whitepaper_eingruppierung-ingenieure zur Hand, dort steht dazu folgendes:

Zitat:
"Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 und 2 soll sich die Tätigkeit der Be-schäftigten mindestens zur Hälfte bzw. zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung oder durch künstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fall-gruppe 1 herausheben. Zusätzlich gefordert ist eine langjährige praktische Erfahrung.
Das BAG hat in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen. Praktische Erfahrung kann nur in der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, somit konkret in einer Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zu-schnitt erworben werden (BAG v. 19.7.1978 – 4 AZR 31/77 – Juris-Rn. 57).
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es bereits an der besonderen Schwierigkeit, kann die Prüfung der Bedeutung dahinstehen."

Das ist mir alles soweit klar, nur muss man die Tätigkeiten auch so niederschreiben, dass das die o.g. Merkmale erfüllt. Da hier, ohne tiefgründige Tarifkenntnisse, ein gewisser Ermessungsspielraum einhergeht, ist das meinerseits schwierig. Und wenn die Personalstelle die Tätigkeiten überträgt, müssen diese auch von jener Stelle bewertet und übertragen werden, welche dazu befugt ist. Dies geht jedoch nur, wenn ich der Personalstelle meine Tätigkeiten mitteile... mit sehr großer Wahrscheinlichkeit jedoch nicht tarifkonform.
Somit ist das für mich als Arbeitnehmer ein Teufelskreis und ich bin gezwungen auf die Fähigkeit der Personalstelle zu vertrauen, oder mir rechtlichen Beistand zu diesem Thema zu holen.
Da ich die Fähigkeit der Personalstelle stark anzweifle, werde ich wohl letzteres tun.

--- End quote ---

Sehr gut. Dann sind die Tarifmerkmale wohl dieselben wie die, die ich kenne, nämlich beim Bund.

Zutreffend ist auch, dass man die dir übertragenen Aufgaben so formulieren muss, damit ein fachlich unbeteiligter (Personaler) beurteilen kann, dass diese Tätigkeitsmerkmale auch erfüllt sind:

3-jährige Erfahrung gehört nicht dazu, sondern das ist ein Merkmal in deiner Person. Du müsstest nachweisen, dass du schon seit mindestens 3 Jahren eine ingenieursmäßige Tätigkeit ausübist

Die Formulierung muss auch erkennen lassen, dass für deine Aufgaben fachlich mehr notwendig ist, als man im Studium lernt. Dies könnte durch z.B. besondere Bauwerke begründet werden

und nicht zuletzt könnten deine Bauten z.B. besonders teuer oder besonders wichtig für den Landkreis sein.

Meine Empfehlung wäre hier, sich mit deinem Chef zusammenzusetzen und eine entsprechende Tätigkeitsdarstellung zu entwerfen. Diese würde dann dein Chef an die Personalstelle weitergeben mit der Bitte, diese Aufgaben zu übertragen (und zu bewerten).

Ansonsten bin ich ein Freund davon (wenns erfolgversprechend ist) vorab mit den zuständigen Personaler zu sprechen und vorab ein Verfahren zu vereinbaren. Im Zweifel stehst du einfach mit nem Kaffee auf der Matte. Wie es beliebt.

Jeuni:

--- Zitat von: MoinMoin am 30.01.2025 14:28 ---
--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 13:58 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 30.01.2025 13:49 ---
--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 13:39 ---...
-Arbeitgeber suchen, welcher die geleisteten Tätigkeiten angemessen bezahlt, ohne dieses ganze Hin und Her, welches mich unendlich nervt.

--- End quote ---

Das würde ich an deiner Stelle eh tun, also Zwischenzeugnis anfordern und bewerben.

So baust du zumindest mal Druck auf. Hast du eine Zusage geht es erfahrungsgemäß oftmals ganz schnell, dass die Anliegen nach mehr Geld durchgehen. Musst man dann noch entscheiden gehen oder bleiben. Kenne tatsächlich nur eine Person, die sich für 1. entschieden haben, viele viele sind gegangen.

--- End quote ---

Mehrere Bewerbungen laufen bereits, habe von drei Bewerbungen drei Einladungen bekommen. :)
Die Frage des Gehens oder Bleibens habe ich mir schon oft gestellt, mein Team und mein Prof. sind wirklich außergewöhnlich gut. Das war in der Vergangenheit immer ein ausschlaggebender Punkt zu bleiben.
Jedoch hat sich Blatt mittlerweile gewendet, sodass ich Aufgrund meiner Berufserfahrung und meines Bildungsweges nicht mehr bereit bin für das bisherige Gehalt der Uni einen erheblichen Mehrwert zu bieten.

--- End quote ---
Was hindert dich daran zu Klagen?

--- End quote ---

Nichts mehr. Ich habe hier einen fähigen Fachanwalt gefunden, der sitzt quasi gleich nebenan. :)
Ich führe noch das Gespräch mit der Personalleitung, danach zeigt sich ob ich weiter tätig werden muss oder ob das Ziel erreicht wurde.

Jeuni:

--- Zitat von: Organisator am 30.01.2025 17:08 ---
--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 16:00 ---Ja, das verstehe ich voll und ganz.
Und woher weiß ich, welche Tätigkeitsmerkmale für die EG12 erforderlich sind?

Ich habe das whitepaper_eingruppierung-ingenieure zur Hand, dort steht dazu folgendes:

Zitat:
"Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 und 2 soll sich die Tätigkeit der Be-schäftigten mindestens zur Hälfte bzw. zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung oder durch künstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fall-gruppe 1 herausheben. Zusätzlich gefordert ist eine langjährige praktische Erfahrung.
Das BAG hat in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen. Praktische Erfahrung kann nur in der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, somit konkret in einer Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zu-schnitt erworben werden (BAG v. 19.7.1978 – 4 AZR 31/77 – Juris-Rn. 57).
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es bereits an der besonderen Schwierigkeit, kann die Prüfung der Bedeutung dahinstehen."

Das ist mir alles soweit klar, nur muss man die Tätigkeiten auch so niederschreiben, dass das die o.g. Merkmale erfüllt. Da hier, ohne tiefgründige Tarifkenntnisse, ein gewisser Ermessungsspielraum einhergeht, ist das meinerseits schwierig. Und wenn die Personalstelle die Tätigkeiten überträgt, müssen diese auch von jener Stelle bewertet und übertragen werden, welche dazu befugt ist. Dies geht jedoch nur, wenn ich der Personalstelle meine Tätigkeiten mitteile... mit sehr großer Wahrscheinlichkeit jedoch nicht tarifkonform.
Somit ist das für mich als Arbeitnehmer ein Teufelskreis und ich bin gezwungen auf die Fähigkeit der Personalstelle zu vertrauen, oder mir rechtlichen Beistand zu diesem Thema zu holen.
Da ich die Fähigkeit der Personalstelle stark anzweifle, werde ich wohl letzteres tun.

--- End quote ---

Sehr gut. Dann sind die Tarifmerkmale wohl dieselben wie die, die ich kenne, nämlich beim Bund.

Zutreffend ist auch, dass man die dir übertragenen Aufgaben so formulieren muss, damit ein fachlich unbeteiligter (Personaler) beurteilen kann, dass diese Tätigkeitsmerkmale auch erfüllt sind:

3-jährige Erfahrung gehört nicht dazu, sondern das ist ein Merkmal in deiner Person. Du müsstest nachweisen, dass du schon seit mindestens 3 Jahren eine ingenieursmäßige Tätigkeit ausübist

Die Formulierung muss auch erkennen lassen, dass für deine Aufgaben fachlich mehr notwendig ist, als man im Studium lernt. Dies könnte durch z.B. besondere Bauwerke begründet werden

und nicht zuletzt könnten deine Bauten z.B. besonders teuer oder besonders wichtig für den Landkreis sein.

Meine Empfehlung wäre hier, sich mit deinem Chef zusammenzusetzen und eine entsprechende Tätigkeitsdarstellung zu entwerfen. Diese würde dann dein Chef an die Personalstelle weitergeben mit der Bitte, diese Aufgaben zu übertragen (und zu bewerten).

Ansonsten bin ich ein Freund davon (wenns erfolgversprechend ist) vorab mit den zuständigen Personaler zu sprechen und vorab ein Verfahren zu vereinbaren. Im Zweifel stehst du einfach mit nem Kaffee auf der Matte. Wie es beliebt.

--- End quote ---

Ja. Ich danke Dir für die Tips.
Wie gesagt, ich werde das kommende Gespräch abwarten und danach sehen wir weiter.... Anwalt, Kündigung, oder es bleibt alles so wie es ist und ich führe die Tätigkeiten meiner jetzigen Beschreibung durch. Nicht mehr, und nicht weniger.
Mal schauen...

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