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Vertrag läuft aus

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FearOfTheDuck:
Du solltest in dich gehen und mit dir über eins kommen, was du willst.

Dein bisheriger Vortrag beißt sich  gewaltig: Einen normalen arbeitsrechtlichen Vorgang (einer wird entfristet, ein Vertrag läuft aus), nimmst du als Anlass, deine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu wollen, begründet mit "ich traue mich nicht mehr unter die Kollegen" oder "ich schäme mich", gleichzeitig willst du einen Anwalt hinzunehmen, weil der andere bitte schön auch nicht entfristet werden soll.

Entschuldigung, das ist eine Neiddebatte und nichts. Hast du dem AG mal deine Bereitschaft aufgezeigt, dass du länger dort bleiben möchtest? Vielleicht hatte der Kollege das längst getan...

Klar darfst du traurig sein, aber deine Konsequenz/Reaktion ist überzogen. Wer sagt denn, dass du Stand jetzt nicht gebraucht wirst, wenn dein Vertrag zum 30.06. (wie vereinbart) ändert? Bereitschaft

lunaya:
Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden? Warum soll ich in mich gehen? Und warum soll der Kollege denn nicht unbefristet übernommen werden? Mir ist das egal.

Natürlich habe ich Bereitschaft gezeigt? Puh ich muss mich dir gegenüber doch nicht rechtfertigen. Wenn du nicht auf eine einfache Frage antworten kannst, dann musst du das ja auch nicht. Es ist OK.

Und bitte net die Tatsachen verdrehen 😂😂 Warum soll ich denn einen Anwalt nehmen, damit der andere nicht entfristet wird? Hä? Merkst du selber gel :)

Aber danke, also du weißt auch nicht, ob Freistellung möglich ist.

Ich werde mich hier auf das Spielchen / Hin und Her auch nicht mehr einlassen und leider auch nicht mehr antworten.

Schmitti:

--- Zitat von: lunaya am 30.01.2025 21:26 ---Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
--- End quote ---
Ja sicher. Wenn ein Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag merkt, dass sein Vertrag befristet ist, darf er umgehend einen Antrag stellen, schon vorher nichts mehr leisten zu müssen, aber weiter bezahlt zu werden. Wichtig ist nur, dass der Antrag auf rosarotem Papier geschrieben wird, und Verdi eine Durchschrift erhält.

FearOfTheDuck:
Bezahlte Freistellung gibt es nicht. Es gibt unbezahlten Sonderurlaub (§ 28 TVÖD) oder die Arbeitsbefreiung unter den Voraussetzungen, die im § 29 TVÖD aufgeführt sind. Bei letzterem fällst dein SV nicht drunter.
Wurde hier aber bereits angedeutet. Hättest nur @Schmittis Frage beantworten müssen.

Du reagierst dünnhäutig auf ernsthafte Tipps und Nachfragen.

"Ich persönlich habe eben ein „Problem“ damit, dass der andere befristete Kollege übernommen wurde und ich nicht." Deine Worte, schwarz auf weiß. Sorry, wenn das kein Neid ist.

Warum willst denn zum Anwalt? Tut mir leid für dich, deine Probleme liegen woanders -> siehe deinen Ausgangspost und meinen ersten Rat an dich. Wenn dich so eine alltägliche Situation derart fertigmacht und dein Selbstvertrauen kickt...

FGL:

--- Zitat von: lunaya am 30.01.2025 21:26 ---Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
--- End quote ---
Es kann sein, dass Dein Arbeitgeber aus haushaltsrechtlichen Gründen daran gehindert ist. Ich sehe auch nicht, was er davon hat, Dich für Nichtstun zu bezahlen.

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