Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vertrag läuft aus
clarion:
@lunaya, man kann es natürlich als Zurückweisung empfinden, wenn der Kollege entfristet wird und du gehen sollst, warum auch immer Dein Vertrag nicht verlängert wird. Warst Du eigentlich oft krank geschrieben?
Dein Ansinnen freigestellt zu werden, ist aber auch bei mir merkwürdig rüber gekommen. Dein Arbeitsgeber will doch augenscheinlich seinen Part erfüllen und Dich bis zum Enddatum des Vertrages beschäftigen.
Du hast einen Vertrag zu erfüllen. Wenn Du dort nicht mehr arbeiten willst, musst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten.
monkey:
Ich hab ja so meine Theorie warum die andere behalten wurde und lunaya nicht, wenn ich mir die Kommunikation hier im Thread so ansehe...
KlammeKassen:
--- Zitat von: lunaya am 30.01.2025 11:45 ---Befristet natürlich! Entschuldigung. Ich bin krank, das Kind auch. Bin total durch. Von Anfang an befristet. Und dann ist es ja auch egal, wie begründet wird oder nicht?
--- End quote ---
Also wenn du öfter AU warst (selbst oder wegen Kind), wird das sicherlich auch ein Grund sein. Dieser Grund würde selbstverständlich nie offen benannt werden - aber spielt doch oft dann eine große Rolle. Auch würde dir der VG wohl nicht sagen "Du arbeitest erheblich schlechter."
Diese Phrase mit Nuancen ist grundsätzlich immer gern genommen, um die Kränkung möglichst klein zu halten. Steht auch bei fast jeder Absage, die man mal im Bewerbungsverfahren erhalten hatten "bitte nicht als Abwertung Ihrer Qualifikationen verstehen. Am Ende sind nur Nuancen entscheidend."
Oder so ähnlich stand es da immer ::)
Immer diese gespielte Nettigkeit
Brownyy:
--- Zitat von: lunaya am 30.01.2025 21:26 ---Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden? Warum soll ich in mich gehen? Und warum soll der Kollege denn nicht unbefristet übernommen werden? Mir ist das egal.
Natürlich habe ich Bereitschaft gezeigt? Puh ich muss mich dir gegenüber doch nicht rechtfertigen. Wenn du nicht auf eine einfache Frage antworten kannst, dann musst du das ja auch nicht. Es ist OK.
Und bitte net die Tatsachen verdrehen 😂😂 Warum soll ich denn einen Anwalt nehmen, damit der andere nicht entfristet wird? Hä? Merkst du selber gel :)
Aber danke, also du weißt auch nicht, ob Freistellung möglich ist.
Ich werde mich hier auf das Spielchen / Hin und Her auch nicht mehr einlassen und leider auch nicht mehr antworten.
--- End quote ---
Was möchtest du denn eigentlich erreichen? Eine bezahlte Freistellung bis Vertragsende? Warum sollte dein AG das denn bewilligen? Ihr habt einen beidseitig wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen, wenn auch befristet. Somit bist du verpflichtet diesen zu erfüllen, oder eben zu kündigen. entweder ordentlich und fristgerecht, oder via Auflösungsvertrag.
Du bist mit der Entscheidung der Vorgesetzten/des Arbeitgebers nicht einverstanden. Das ist legitim und nachvollziehbar. Eine anwaltliche Beratung kannst du wahrnehmen. Diese wird jedoch nichts bringen. Denn: Du wirst keinen Arbeitsplatz einklagen können. Auch der Arbeitgeber wird begründen können, warum eine Weiterbeschäftigung nicht erfolgen wird.
IM eigenen Interesse solltest du das Arbeitsverhältnis ordentlich zuende bringen.
MoinMoin:
--- Zitat von: lunaya am 30.01.2025 21:26 ---Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
--- End quote ---
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Du hast nur die Möglichkeit einer Kündigung/eines Auflösungsvertrages, wenn du deinen Arbeiten beim aktuellem AG nicht mehr nachkommen kannst.
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