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Vertrag läuft aus

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Maggus:
@Brownyy
Der Arbeitgeber wird keine Begründung liefern, schließlich hat er den vereinbarten Arbeitsvertrag eingehalten und die Beschäftigte sogar rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine weitere Beschäftigung nicht beabsichtigt ist.

Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Klagegrund, denn wenn die Arbeitsleistung wie von lunaya beschrieben genau gleich war und beide die Voraussetzungen für die 1 freie Stelle erfüllen, obliegt es doch dem Arbeitgeber für wen er sich entscheidet. Somit hätte wohl auch eine offene Ausschreibung kein anderes Ergebnis gebracht.

@Moinmoin +1

KlammeKassen:

--- Zitat von: Maggus am 31.01.2025 15:05 ---@Brownyy
Der Arbeitgeber wird keine Begründung liefern, schließlich hat er den vereinbarten Arbeitsvertrag eingehalten und die Beschäftigte sogar rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine weitere Beschäftigung nicht beabsichtigt ist.

Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Klagegrund, denn wenn die Arbeitsleistung wie von lunaya beschrieben genau gleich war und beide die Voraussetzungen für die 1 freie Stelle erfüllen, obliegt es doch dem Arbeitgeber für wen er sich entscheidet. Somit hätte wohl auch eine offene Ausschreibung kein anderes Ergebnis gebracht.

@Moinmoin +1

--- End quote ---

Begründung war doch (offiziell zumindest), dass der andere um Nuancen besser war

Brownyy:

--- Zitat von: Maggus am 31.01.2025 15:05 ---@Brownyy
Der Arbeitgeber wird keine Begründung liefern, schließlich hat er den vereinbarten Arbeitsvertrag eingehalten und die Beschäftigte sogar rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine weitere Beschäftigung nicht beabsichtigt ist.

Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Klagegrund, denn wenn die Arbeitsleistung wie von lunaya beschrieben genau gleich war und beide die Voraussetzungen für die 1 freie Stelle erfüllen, obliegt es doch dem Arbeitgeber für wen er sich entscheidet. Somit hätte wohl auch eine offene Ausschreibung kein anderes Ergebnis gebracht.

@Moinmoin +1

--- End quote ---
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Der Arbeitgeber hat wie du sagst seine Gründe, und hat nicht wilkürlich entschieden. Somit ist auch alles rechtens.

Bei meinem Arbeitgeber gab es aber tatsächlich den Fall, dass ein Mitarbeiter zumindest kurzzeitig keine "Anwesenheitspflicht" mehr hatte.

IsabelW:
Was genau möchtest Du denn den Anwalt fragen oder durchsetzen?

Bezahlte Freistellung für das restliche halbe Jahr: kein Anspruch; finde allein den Gedanken dreist ..

Unbezahlte Freistellung / Aufhebungsvertrag: frag den Arbeitgeber einfach mal?

Die Auswahlentscheidung des AG überprüfen lassen: denkbar, vermutlich wird die Kollegin aber halt in Ihrer Arbeit irgendwie "um Nuancen" besser gewesen sein oder es wird vom Vorgesetzten zumindest so dokumentiert worden sein. Frag doch mal beim Personalrat nach?

Ich würde das Gespräch mit der Arbeitgeber und dem Personalrat suchen, bevor ich einen Termin beim Anwalt mache. Der Anwalt wird dir nichts davon beantworten können, ob der Arbeitgeber Lust hat dich bezahlt oder unbezahlt freizustellen oder Dir einen Aufhebungsvertrag anzubieten ..

Brownyy:
Hat was von bockigem kleinen Kind.

Das sinnvollste ist schlichtweg, sich einen neuen Job zu suchen, und das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden. Man sollte nicht vergessen, dass Behörden auch untereinander zusammenarbeiten. Und mit zugeknallten Türen das Arbeitsverhältnis zu beenden, wird nicht von Vorteil sein.

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