Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
Rentenonkel:
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.03.2025 07:54 ---
Die SPD hat sich ja nun in der letzten Legislatur auch absolut nicht für Arbeiter eingesetzt. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Deshalb hoffe ich, dass die CDU mehr erreicht, ansonsten wird es 2029 ohnehin übel.
Wenn man überlegt:
Die Grundfreibetragserhöhung war eigentlich das einzig positive für Arbeitnehmer, und das kam eigentlich nur aufs Drängen der FDP überhaupt, Grüne und SPD wollten das nichtmal wirklich.
--- End quote ---
Ich möchte das schon bestreiten:
Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.
Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.
Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.
Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.
Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.
Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Deutschlandticket Einführung des Deutschlandtickets
Anhebung des Mindestlohns
Tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
Mehr Bafög für mehr junge Menschen
Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.
Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.
Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.
Steuererleichterungen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.
Es ist in meinen Augen schon sehr viel getan worden, allerdings klafft zwischen den Taten und der öffentlichen Wahrnehmung ein Riesenloch.
xirot:
--- Zitat von: Rentenonkel am 21.03.2025 09:23 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.03.2025 07:54 ---
Die SPD hat sich ja nun in der letzten Legislatur auch absolut nicht für Arbeiter eingesetzt. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Deshalb hoffe ich, dass die CDU mehr erreicht, ansonsten wird es 2029 ohnehin übel.
Wenn man überlegt:
Die Grundfreibetragserhöhung war eigentlich das einzig positive für Arbeitnehmer, und das kam eigentlich nur aufs Drängen der FDP überhaupt, Grüne und SPD wollten das nichtmal wirklich.
--- End quote ---
Ich möchte das schon bestreiten:
Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.
Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.
Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.
Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.
Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.
Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Deutschlandticket Einführung des Deutschlandtickets
Anhebung des Mindestlohns
Tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
Mehr Bafög für mehr junge Menschen
Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.
Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.
Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.
Steuererleichterungen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.
Es ist in meinen Augen schon sehr viel getan worden, allerdings klafft zwischen den Taten und der öffentlichen Wahrnehmung ein Riesenloch.
--- End quote ---
Deine Propaganda bitte beim Propagandaministerium lassen wo es her kopiert ist. Die einzig Sinnvollen Sachen Richtung Kindergeld und Freibeträge sind sowieso zwingend periodisch zu erhöhen. Das ist keine SPD Leistung - die es nicht mal so wollte. Die Mini/Midi Job Geschichten sind Fachkräftevermeidungsanreize. Völlig Falsch. Die olle Klientelpolitik Richtung Gastro kann sich da gleich mit einreihen.
Volksverwirrung:
--- Zitat von: Rentenonkel am 21.03.2025 09:23 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.03.2025 07:54 ---
Die SPD hat sich ja nun in der letzten Legislatur auch absolut nicht für Arbeiter eingesetzt. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Deshalb hoffe ich, dass die CDU mehr erreicht, ansonsten wird es 2029 ohnehin übel.
Wenn man überlegt:
Die Grundfreibetragserhöhung war eigentlich das einzig positive für Arbeitnehmer, und das kam eigentlich nur aufs Drängen der FDP überhaupt, Grüne und SPD wollten das nichtmal wirklich.
--- End quote ---
Ich möchte das schon bestreiten:
Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.
Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.
Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.
Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.
Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.
Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Deutschlandticket Einführung des Deutschlandtickets
Anhebung des Mindestlohns
Tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
Mehr Bafög für mehr junge Menschen
Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.
Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.
Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.
Steuererleichterungen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.
Es ist in meinen Augen schon sehr viel getan worden, allerdings klafft zwischen den Taten und der öffentlichen Wahrnehmung ein Riesenloch.
--- End quote ---
Einfach mal reinhören und für sich selbst urteilen:
https://www.youtube.com/watch?v=4BnRUb6vh3E
Hens:
--- Zitat von: Gifty am 21.03.2025 07:36 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.03.2025 07:29 ---
--- Zitat von: Gifty am 21.03.2025 07:06 ---
--- Zitat von: Volksverwirrung am 21.03.2025 06:11 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 20.03.2025 16:42 ---
--- Zitat von: Volksverwirrung am 20.03.2025 16:20 ---Randnotiz:
wieso zählt für das Wort Schlichter eigentlich nicht die Genderversion Schlichter Doppelpunkt Innen?
--- End quote ---
Weil Gendern hier kaum einen interessiert, da es um die Tarifverhandlungen und im weiteren Sinne den ÖD geht.
Genauso wenig wie deine subtile Agitation hier irgendwen interessiert.
--- End quote ---
Doch, Dich anscheinend, sonst wärst Du ja nicht getriggert ;)
--- End quote ---
Können wir gerne umdrehen, warum stellst du so eine Frage? Sicher nicht weil du nur nerven willst und dich ein bisschen "überlegen" fühlst, weil "hahahah gendern ist so dumm".
Gendern tut nur der Sachse mit seinem Boot ;)
_______________________
Entschuldigt für die massiven Posts hintereinander - die extreme Verbreitung von Ideologie triggert es dann doch mal, gegen zu halten - gelöscht wird hier ja erst, sobald die Fetzen fliegen - Unwahrheiten oder Unsinn mag man nicht offen stehen lassen.
Die Folgen davon sieht man aktuell in Übersee.
_______________________________________
Meine Prognose:
30 Monate Laufzeit
2,0% 01.08.2025
2,0% 01.06.2026
1,5% 01.01.2027
Irgendwie sehe ich hier schwarz, aber mal sehen. Pessimistische Haltung für eine hoffentlich positivere Überraschung.
--- End quote ---
Gar nichts zur JSZ?
Also so ist das nicht annehmenswürdig!
Das würde dann hoffentlich in Urabstimmung und Streiks laufen.
--- End quote ---
Ich möchte nicht sagen, dass ich es so gerne hätte.
Die Schlichtungsleitung und die doch frühe Bereitschaft Verdis, das Angebot anzunehmen macht mir hier Sorgen, ein doch deutlich im Sinne der Arbeitgeber stehendes Ergebnis zu erzielen.
--- End quote ---
Wobei der Vorschlag im Grunde das letzte Angebot der AG minus x wäre. Dazu wird es zum Glück nicht kommen.
Laut Verdi waren die 5,5 % zwar auf 36 Monate, aber hier war der AG bereit mit den Monaten runter zu gehen. Schätzen würde ich hier 30 Monate, dazu die JSZ auf 85 % plus eine weitere Sonderzahlung in Höhe 300 Euro plus 1 Urlaubstag.
Das ist die Verhandlungsbasis, darunter wird es nichts werden, wenngleich ich auch nicht von deutlich mehr ausgehen würde.
Realistisch wäre für mich weiterhin, dass die Prozente insgesamt auf 6 Prozent gehen bei einer Laufzeit von 27-30 Monate, der Urlaubstag im Sinne eines flexiblen Models (JSZ gegen Urlaub) ausgetauscht wird und ansonsten alles wie beschrieben kommt.
Zum Beispiel:
1.6.2025: 2,5 %
1.3. 2026: 2%
1.1.2027: 1,5 %
JSZ 85% bis Zeitpunkt x für alle
Jährliche Sonderzahlung 300 Euro
Kein zusätzlicher Urlaubstag, dafür kann Sonderzahlung für Urlaub umgerechnet werden.
Mit so einem oder ähnlichen Modell könnte ich insgesamt leben. Mit Sonderzahlungen hätte jeder einen (überschaubaren) Reallohnzuwachs. Im Grunde wäre es sogar seit dem letzten Angebot lediglich 0,5 % mehr und dafür eine geringere Laufzeit, wobei das anscheinend ja auch schon angeboten wurde.
Knarfe1000:
--- Zitat ---
Wobei der Vorschlag im Grunde das letzte Angebot der AG minus x wäre. Dazu wird es zum Glück nicht kommen.
Laut Verdi waren die 5,5 % zwar auf 36 Monate, aber hier war der AG bereit mit den Monaten runter zu gehen. Schätzen würde ich hier 30 Monate, dazu die JSZ auf 85 % plus eine weitere Sonderzahlung in Höhe 300 Euro plus 1 Urlaubstag.
Das ist die Verhandlungsbasis, darunter wird es nichts werden, wenngleich ich auch nicht von deutlich mehr ausgehen würde.
Realistisch wäre für mich weiterhin, dass die Prozente insgesamt auf 6 Prozent gehen bei einer Laufzeit von 27-30 Monate, der Urlaubstag im Sinne eines flexiblen Models (JSZ gegen Urlaub) ausgetauscht wird und ansonsten alles wie beschrieben kommt.
Zum Beispiel:
1.6.2025: 2,5 %
1.3. 2026: 2%
1.1.2027: 1,5 %
JSZ 85% bis Zeitpunkt x für alle
Jährliche Sonderzahlung 300 Euro
Kein zusätzlicher Urlaubstag, dafür kann Sonderzahlung für Urlaub umgerechnet werden.
Mit so einem oder ähnlichen Modell könnte ich insgesamt leben. Mit Sonderzahlungen hätte jeder einen (überschaubaren) Reallohnzuwachs. Im Grunde wäre es sogar seit dem letzten Angebot lediglich 0,5 % mehr und dafür eine geringere Laufzeit, wobei das anscheinend ja auch schon angeboten wurde.
--- End quote ---
Entspricht zu 100 % meinen Erwartungen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version