Noch einmal. es gibt die VKA bzw. die KAV, die zurechtweisen.
Wo ist die gesetzliche Grundlage, dass tarifliche Möglichkeiten nicht angewendet werden dürfen?
Wo ist die gesetzliche Grundlage, dass eine Gemeinde in der VKA / KAV sein muss?
Wieso stört es einen Gemeinde, wenn sie nachweislich wirtschaftliche klug gehandelt hat, wenn da die VKA oder KAV einen zurecht weist.
Das gibt es bei Land und Bund nicht. Aber das willst du auch einfach nicht verstehen.
Autsch!
Die haben haben die Rechnungshöfe, die auch schon mal die die Länder wegen der Anwendung von Zulagen zurechtgewiesen hat, also erzähle doch nichts, dass es da einen Unterschied gibt.
Komme mal aus deiner Kommunalen Opferrolle raus und höre auf den Blödsinn zu verteilen, wir in der Kommune können das nicht, ihr aber dürft das nach beleben (und dann zeigst du gleichzeitig auf die TV-V die plötzliche dann in eurem Tarif alles dürfen.i
Ich kenne wirklich gute Leute, es bekommt niemand eine AT Gruppierung oder mal eben eine Höhere Eingruppierung (die es ja eigentlich auch nicht geben darf, weil die übertragenen Tätigkeiten maßgeblich sind).
Und sie bleiben und dann war es uU die richtige Entscheidung nicht mehr zu bezahlen.
Oder sie gehen und dann erzeugen sie doch keinen messbaren Schaden dadurch.
Man hat ja nun hier oft genug vernommen, dass dies bei Kommunen nicht läuft (haben ja nun alle aus dem VKA Bereich hier bestätigt). Bei Bund und Land geht halt mehr, kein Wunder, wenn man auf den Geldern sitzt für Leistungen, die auf Kommunen übertragen werden 
Nein, es liegt überwiegend daran, dass beim Bund und Länder es mehr gute / besser Führungskräfte / Personaler gibt, die die Eier in der Hose haben, das richtige zu tun.
Und / Oder den Verstand und die Rechenfähigkeiten es auch noch zu begründen, so dass es eben kein rausgeschmissenes Geld ist.
Wach doch endlich mal auf und erkenne, dass es an der Unfähigkeit deines AGs liegt und nicht an externen Gründen. Und da du Teil deines AGs bist, liegt es womöglich auch an dir, da du deinen Ag nicht befähigst aufzuwachen.