Wer bezahlten Urlaub nimmt, kann nicht streiken.
Der Arbeitgeber erwartet keine Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer nicht erbringen kann. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub genehmigt, der vom ihm zustehenden Jahresanspruch abgezogen wird.
Wer bezahlten Urlaub nimmt, kann aber natürlich aus Solidarität in seiner Freizeit an einer Kundgebung von ver.di teilnehmen.