@Meierheim: Tatsächlich müsste man wohl eine Spitzausrechnung von Arbeitsstunden für jeden Monat machen -- mal gibt es ja mehr, mal weniger Arbeitstage. Und die Jahressonderzahlung steht ja auch nicht z.B. im Juli zu, kann also für jemanden, der vom 0.1-31. Juli arbeitet, nicht berücksichtigt werden. (Das Problem kann man umgehen, indem man die Jahressonderzahlung einfach auf das monatliche Gehalt umlegt.)