Ich hab bisher mitgelesen. Mich schockiert die teilweise Ahnungslosigkeit zur Bezhalung (Stellenbeschreibung und Stellenbewertung), wenn behauptet wird, dass Fortbildungen/Weiterbildungen/Ausbildungen/Qualifikationen die erworben werden sich im Gehalt wiederspiegeln müssen. Setzen 6!
Ich habe eine Stelle und beschreibe diese und lege fest, welche Ausbildung ich haben möchte (Welche Ausbildung bnötige ich für die Stelle = Welche Qualifikation möchte ich haben). Das kann eine 3-jährige Ausbildung sein, ein Bachelorstudium oder ein Masterstudium. Dann beschreibe ich ggf. Zusatzqualifikationen und lande dann über die Eingruppeirungsmerkmale in einer Entgeltgruppe. Hat ein Bewerber die benötigten Qualifikationen ist alles ok. hat er die Qualifikationen nicht und es findet sich sonst keiner kann ich ihm die Stelle geben und eine Entgeltgruppe weniger zahlen. Hat jemand mehr Qualifikation wie gefordert, ist die Stelle dennoch nur die bewertete EG wert. Punkt aus fertig!
z. B. Habe ich eine EG 11 Stelle und es bewirbt sich wer mit nem wissenschaftlichen Studium (Einstieg der Stelle EG 13), dann ist und bleibt es EG 11. Habe ich eine Registratortätigkeit mit EG3 und ein Arzt bewirt sich ist und bleibt es EG3.
Zum 2. AG-Angebot.
Das ist wohl das, was man im großen und ganzen erwarten kann, ggf. noch wenige 0,x Punkte dazu und ob ab 01.01.25 oder ab 01.07.25 oder ab 01.08.25 ist fast schon egal. Wichtig ist, dass es ins TAbellenentgelt kommt. Die Erhöhung der JSZ ok. Es ist insgesamt wichtig, dass die Struktur nicht noch weiter gestaucht wird, also nein zu Sockelbeträgen. Das können andere naturgemäß anders sehen.