Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
NWB:
--- Zitat von: Casa am 04.03.2025 10:31 ---
Der Dienstherr (Beihilfe) erfährt vom Beamten auf Nachfrage, welche Personen Verursacher sind.
--- End quote ---
Und das ist tatsächlich der Sachverhalt? Oder reden wir hier rein hypothetisch?
Thomber:
Hätte, hätte Fahrradkette.... Die Beihilfe mag zwar auf der Rechnung Diagnosen usw. lesen können, aber das begründet nicht das Recht, diese Daten im Sinne von Nachfragen zu verarbeiten. Du oder Dein Nachbar gebt die Daten zur Beihilfe zu EINEM ZWECK (!) und zwar die Rechnungserstattung und das Auslesen der Diagnosen und die Aufnahme von Ermittlungen gehören nicht zu diesem Zweck und daher ist so ein Sachverhalt irreal.
Organisator:
Sowohl Beihilife als auch private KV fragen regelmäßig bei der Beantragung von Leistungen, ob dies durch einen Unfall oder die Schuld Dritter verursacht ist. Dies wäre ggf. ein Ansatz zur rechtskonformen Datenerhebung und ggf. auch -weitergabe.
Thomber:
--- Zitat von: Organisator am 04.03.2025 11:53 ---Sowohl Beihilife als auch private KV fragen regelmäßig bei der Beantragung von Leistungen, ob dies durch einen Unfall oder die Schuld Dritter verursacht ist. Dies wäre ggf. ein Ansatz zur rechtskonformen Datenerhebung und ggf. auch -weitergabe.
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--- Zitat ---Der Dienstherr (DH) darf den Beamten anweisen mitzuteilen, ob ein Dritter Schädiger ist - was hier der Fall ist.
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Korrekt, das wird standardmäßig abgefragt. Also hat der Erkrankte diese Angabe im Abrechnungsverfahren abgegeben, dann weiß der Dienstherr auch offiziell Bescheid und kann nachfragen, logisch. Diese "Schuldner-Abfrage" hat aber einen Hintergrund und zum Ziele Behandlungs- und Folgekosten für den DH wieder zurückzuholen. Im Falle von Mobbing, was wohl sehr individuell und subjektiv bewertet wird, dürfte das übliche Verfahren nicht zielführend sein.
An dieser Stelle müsste der DH Daten intern weitergeben und damit auch veröffentlichen, oder? Herr Müller, wie kommen Sie mit Herrn Meier (krank) klar? Oder wie? Diesen Weg sollte der DH nur gehen, wenn vorab Herr Meier befragt worden ist.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 04.03.2025 12:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.03.2025 11:53 ---Sowohl Beihilife als auch private KV fragen regelmäßig bei der Beantragung von Leistungen, ob dies durch einen Unfall oder die Schuld Dritter verursacht ist. Dies wäre ggf. ein Ansatz zur rechtskonformen Datenerhebung und ggf. auch -weitergabe.
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--- Zitat ---Der Dienstherr (DH) darf den Beamten anweisen mitzuteilen, ob ein Dritter Schädiger ist - was hier der Fall ist.
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Korrekt, das wird standardmäßig abgefragt. Also hat der Erkrankte diese Angabe im Abrechnungsverfahren abgegeben, dann weiß der Dienstherr auch offiziell Bescheid und kann nachfragen, logisch. Diese "Schuldner-Abfrage" hat aber einen Hintergrund und zum Ziele Behandlungs- und Folgekosten für den DH wieder zurückzuholen. Im Falle von Mobbing, was wohl sehr individuell und subjektiv bewertet wird, dürfte das übliche Verfahren nicht zielführend sein.
An dieser Stelle müsste der DH Daten intern weitergeben und damit auch veröffentlichen, oder? Herr Müller, wie kommen Sie mit Herrn Meier (krank) klar? Oder wie? Diesen Weg sollte der DH nur gehen, wenn vorab Herr Meier befragt worden ist.
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Ich sehe das als Regress-Prüfung an. Ist ein Dritter Schuld an der Erkankung (also an den Arztkosten und dem Arbeitsausfall) und kann er dafür in die Pflicht genommen werden.
Ob Mobbing solch einen Regress auslösen kann, in welchem Umfang und wie er nachgewiesen werden kann, wäre dann durch die Regressstelle zu klären.
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