Ich schrieb doch,in der Sache nicht das Problem. Aber die Kommunikation stimmt halt nicht (keine funktionstüchtige Heizung muss raus). Solche Lügen macht die Leute kirre.
Ja, korrekt ist es halt, wenn man sagt:
Es musste schon länger alte Heizungen gnadenlos raus nd auch bei Merkel gab es den Verbot von fossilem Brennstoffen.
Es ist halt eine Lüge, dass es von den Grünen erfunden wurde, es wurde zuletzt nur verschärft! Und die Fristen runtergeschraubt!
Also im GEG von 2020 (
Es wurde vom Kabinett Merkel entworfen und im Bundestag verabschiedet) (Zusammenführung von Enev etc.)
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkes-
sel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brenn-
stoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991
eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr be-
treiben.
(2)
Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkes-
sel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brenn-
stoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 ein-
gebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von
30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr be-
treiben.(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel
sowie2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung
weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt
beträgt.
(4)
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit
Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt
werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Ge-
bäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur auf-
gestellt werden, wenn.....
Problem ist es dennoch. Weil die Motitivation und überhaupt die Möglichkeit zur Planung nicht so einfach ist. Bei mir drei ETW, die anderen Rentner mit um die 70 bzw. fast 80. Ja, da mache mal einen 10 Jahresplan 
jaja , dass Leid, der Eigentümerversammlung....