@MoinMoin
Das ist doch akademischer Natur welche Anstellungsbedingungen ein Polizist hat solange ihm das Gesetz bestimmte Befugnisse gibt.
Kann man so sehen.
Allerdings ist
a) das besondere Dienst und Treueverhältnis, wenn es verinnerlicht und gelebt wird, eine anderes Verhältnis als Arbeit gegen Lohn.
b) der Beamte bei Fehlverhalten im privatem Bereich, früher auch im Beamtenbereich "belangt" wurde und seine "Strafe" durchaus höher war
und deswegen: Der Menschenschlag der Beamter früher ein anderer war, die haben das gelebt mit dem Dienst(herren).
Finde ich ein wenig komisch und realitätsfern. Ich kann von Angestellten genauso Grundgesetz- und Arbeitgebertreue einfordern. Ich kann diese mit guten Bedinungen und Gehältern ausstatten. Ich kann sie aber in den relevanten Dingen genauso behandeln wie jeden anderen Angestellten in Deutschland - dazu gehört diese absurde Diskussion, dass ich als Alleinverdiener in einem Ausbildungsberuf dauerhaft 4 Leute durchfüttern können muss. Das wird nämlich von allen anderen nicht erwartet.
Aber ich kann von einem Angestellten nicht einfordern, das er zu jeder Tages und Nachtzeit bereitstehen muss, wenn es nötig ist.
Das für ihn kein Arbeitszeitgesetze gilt. Das er 48h dienen muss, weil es notwendig ist.
Das er mir ewig Treu ist und wechselt wie es ihm gefällt.
Und das er nicht so einfach zum nächsten Ag wechselt, weil er was anderes erleben will.
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Und der AG muss nicht lebenslang den An versorgen, auch wenn er wegen seiner Tätigkeit Dienstunfähig geworden ist.
Ja, so war das mal das besondere Dienst und Treueverhältnis....
Alles heutzutage nicht mehr gegeben, deswegen kann man auch darüber nachdenken die Beamten abzuschaffen.