Konkret ist es doch so, dass es seit 2002 die Regelung gibt, dass die Heizung raus muss (glaube § 72 GEG) , wenn sie 30 Jahre alt ist.
Diese Behauptung ist falsch.
sorry Typo 2020 der GEG Geburt statt 2002
Ach, so viel Text im Thread inzwischen. Ich will nur kurzer erläutern, warum die o.g. Aussage von MoinMoin falsch ist. Ich hätte mir gewünscht, dass er diese Aussage explizit korrigiert, so wie ich es tat mit einer anderen Aussage. Den falschen Post unkorrigiert so stehen zu lassen und einfach als Ergänzung GEG-Gesetzestexte zu posten [man solle doch bitte auch in die anderen Postings schauen..] hilft da nicht.
Ok ich dacht ich hätte im Post die Unschärfe korrigiert, aber das schien bei dir nicht angekommen zu sein.
siehe Hervorhebung:
Das ist kein Verbot von funktionsfähigen Heizungen im Bestand?
Das neue ist, dass die Ausnahmen (Merkel hat NHW/BHW ausgenommen) stark reduziert wurden.
Also was ist somit in diesem Kontext an meiner Aussage falsch?
Vielleicht unpräzise und zu plakativ, ja kann man so sehen, aber eben drum hatte ich doch den GEG Text eingefügt (hast du den überhaupt gelesen?), damit sich ein jeder ein eigene Bild machen kann.
Verständiges lesen hilft!
Aber ich lerne gerne dazu: Dann muss man bei dir also davon ausgehen, dass die Gesprächsfäden nicht verfolgst oder betrachtest, sondern nur Punkte rauspickst?
Soviel ich weiß, durften Heizungen nach 30 Jahren nur dann nicht mehr betrieben werden (wohl schon seit 2013 in der Energieeinsparverordnung geregelt, meint Google), wenn sie einen Standard- oder Konstanttemperaturkessel aufwiesen. Wenn Sie aber mit einem Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ausgestattet waren (oder weniger als 4 KW bzw. mehr als 400KW Leistung aufwiesen) dann nicht!
Also ist meine Aussage in der Tat falsch, dass es mit der GEG eingeführt wurde,
diese Idee (um die es in diesem Gesprächsfaden geht), dass funktionierende Heizungen rausmüssen, ist sogar noch älter.
Danke für die Korrektur.Also was konkret ist jetzt an meiner ursächlichen Aussage falsch? (ich will ja lernen
Heizungsgesetz:
Schon vorher durften uralte Heizungen nicht weiterbetrieben werde,
sofern sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen also nichts neues! Alles nur ein irrationale Beschleunigung, dieser Termin.
mit der kursiven Ergänzung präziser und deinen hohen Ansprüchen genehm?
und dann dieses
Konkret ist es doch so, dass es seit 2002 die Regelung gibt, dass die Heizung raus muss (glaube § 72 GEG) , wenn sie 30 Jahre alt ist.
hätte also von mir so geschrieben werden müssen:
Konkret ist es doch so, dass es seit 2013 die Regelung gibt, dass die Heizungen, die nicht Stand der Technik sind, raus muss, wenn sie 30 Jahre alt ist.
Oder worauf willst du mit ist Falsch hinaus?
Das hatte in meiner Verwandtschaft die Folge, dass aufgrund der völligen Verunsicherung durch den "Heizungshammer" von 2023 (Keine blosse Idee, sondern Kabinettsbeschluss vom 19.04.2023!) ob man denn ab dem 01.01.2024 nur noch Wärmepumpen einbauen dürfe, eine vollständig funktionierende, 31 Jahre alte Gasheizungsanlage (Brennwertkessel) ausgestauscht wurde (das beauftragt man nicht so über Nacht beim Heizungsbauer, sondern das benötigt Monate Vorlauf). Natürlich gegen eine neue Gasheizungsanlage.
Ja, sehr Dumm gelaufen für die Verwandtschaft, Pech gehabt....sehr ärgerlich, wer hat die so schlecht beraten?
Ich habe vor 6 Wochen eine Uralt Therme (als Vermieter) gegen eine neue Therme (kein Brennwert) getauscht. (4500€)
Muss dann irgend wann Biogas nehmen und dann irgendwann mir was überlegen, wenn das Gesetzt so bleiben würde wie es ist.
Ich hätte eine BWK eingebaut (9000€), wenn ich mehr Sicherheit bzgl. der Gesetzte hätte und wenn ich das Ding 20 Jahre sicher betreiben könnte)
Und hatte kurz überlegt ob ich WP / oder Splittklima genommen (~15000 € sprich ebenfalls ~9000€ Eigenanteil)
wenn man nicht denken würde man wird eh verarscht und ich als Vermieter die Fördergelder auch bekomme.
Also Pech gehabt.
Ein ideologischer Geniestreich von Wirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), zusammen mit der endgültigen Abschaffung der deutschen Kernkraftwerke 2022 (wir erinnern uns: "Zeitenwende" nach dem russischen Angriffskrieg und Ausfall der jahrzehntelangen Energieversorgung mit billigem russischem Gas, die Voraussetzung! für den Atomenergieausstieg war durch ihre vorgesehene Funktion als Überbrückungsenergie bis erneuerbare Energien und Speichertechnologien genügend ausgebaut sind).
Tja, darüber werden wir hoffentlich irgendwann mal mehr Klarheit haben, ob überhaupt und wenn ja wie und wie teuer die restlichen KKW hätte laufen oder reaktiviert werden können (hatte die da nicht auch das Problem, das die Brennstäbe aus Russland hätten kommen müssen?), oder ob hier unsinnigerweise kurzer Prozess gemacht wurde.
Und an "neue" AKWs als Heilsbringer kann nur jemand glauben, der nicht wirtschaftlich sein will.
Zumindest habe ich noch keine Vollkostenrechnung gesehen, die AKWs als sinnvolle Alternative erscheinen lassen.
Risiken und Entsorgung und Sekundär Kosten, die die Gesellschaft trägt (Werder Bremen muss für Risikospiele die Polizei zum Teil bezahlen, müssen das die AKW-Betreiber auch?) mal außen vor.
Also AKW gerne, wenn es auch richtig gerechnet wird (so fehlt mir z.B. bei Windkraft auch die Kosten der Entsorgung der ausrangierten Flügel)
Aber wenn man meint, die Probleme von morgen, können die Enkelkinder lösen und gehen mich einen Scheiß an, dann ist das halt auch ein zu tolerierendes Konzept.
Aber schön, dann stimmts du mir also zu das die Idee, dass funktionierende Heizungen (nicht alle) stillgelegt und ausgetauscht werden müssen,
keine Idee von Habeck und Co ist, sondern schon eine alte Geschichte ist, die es vorher gab.