Wenn man schreibt, dass einem das Gehalt pro Jahr um 3,1 % pro Jahr erhöht wird, ist das schlichtweg falsch, da es auf einer nicht sachgerechten Berechnung fußt. Von einem Tabellenendwert kann man nicht auf eine durchschnittliche Tabellenerhöhung und schon gar nicht Gehaltserhöhung schließen.
Doch, natürlich kann man das. Wer zum 01.01.2025 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, hat dies mit einem Jahresbrutto von X. Wer das zum 31.03.2027 tut, hat ein Jahresbrutto von X*1,071. Entsprechend ist das Jahresbrutto in diesen 27/12 Jahren um 7,1% gestiegen -- oder eben um durchschnittlich 3,1%/Jahr.
Die Aussage, die du unterstellst, hier aber nicht getroffen wurde, ist nicht "es wurde 3,1%/Jahr mehr gezahlt". Die Aussage ist, dass der Jahreslohn im Durchschnitt um diesen Betrag angehoben wurde.
Im Übrigen wäre der Tabellenendwert höher, wenn man eben die 2,3 % Erhöhung jeweils zum 01.01. annimmt.
Nö. Für das Ergebnis, wie hoch das Jahresbrutto zum Zeitpunkt am Laufzeitende -- also am 31.03.2027 -- ist, ist es unbedeutend, wann die Erhöhungen erfolgten: Unabhängig davon, ob das Gehalt am 01.01.2025 in einem Schritt auf den Endwert angehoben würde oder erst am letzten Tag: Es hat am letzten Tag den gleichen Wert.
Natürlich würde in den beiden Szenarien deutlich unterschiedlich viel ausgezahlt werden. Das ändert aber nichts daran, dass der Jahresbruttolohn am Laufzeitende um 7,1% höher ist als zum Laufzeitbeginn. Was du dir anschaust, ist also mehr ein "durchschnittliches Jahresbrutto", weil ja jeden Monat nur das ausgezahlt wird, was gerade aktuell ist -- und nicht, was am Ende der Laufzeit vorliegt...