Ich denke nicht, dass die Stunden steuerfrei sind. Immerhin fußen sie auf einer Vereinbarung und sind dann die vertragliche WAZ und eben keine angeordneten Überstunden.
"Angeordnet" ist auch so ein Begriff, den es nur im ÖD gibt. Unterscheidung zwischen Überstunden, Mehrarbeit etc. Ich blick da als "zugewanderter" nicht durch. Und dem Gesetzgeber dürfte es egal sein, ob etwas nach irgendwelchen Rechtsnormen als Überstunden oder Mehrarbeit gewertet wird. Politisch ist von Interesse, dass tatsächlich mehr gearbeitet wird.
Nicht gänzlich ausgeschlossen, dass man hier im ÖD weiterhin darin unterscheidet. Aber politisch dürfte diese Unterscheidung keine große Rolle spielen. Und bei der Frage nach der Besteuerung spielen politische Motive die zentrale Rolle. Das einzige, was politisch ansonsten noch wichtig ist, ist dass das ganze nicht missbraucht werden kann. Und da sehe ich insbesondere bei den klammen Kommunen wenig Gefahr. Vor allem wenn die Regel-Arbeitszeit eh tariflich geregelt ist.
Für mich jedenfalls kommt so ein Modell auch nur infrage, wenn es wirklich steuerfrei ist. Sonst lohnt es sich nicht.
Aber ja. So ganz genau weiß man es Stand Jetzt schlicht nicht. Hier vielleicht ergänzend zur Info, ein Sondierungspapier, was ich in meiner Recherche gefunden habe. Um das Thema Steuerbefreiung geht es in den Zeilen 233 bis 240:
https://www.noerr.com/de/-/media/files/web/insights/2025/sondierungspapier-cdu-csu-spd.pdf?rev=33f78eed37f54d90afa5e21f35530990&hash=E4865D3890CEE8148F1DDC4A2B6B7661Alles noch im vagen, aber so kann sich jeder selbst nochmal ein Bild davon machen.
Der relevante Teil mal hier reinkpiert:
"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden."Ich persönlich kann mir vorstellen, dass die Freiwilligkeit der Stundenerhöhung dazu führt, dass es nicht als tarifliche Vollarbeitszeit gewertet wird. Aber ja... wer weiß das schon genau. Es bleibt spannend.