Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 413187 times)

Doom

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #750 am: 28.03.2025 19:30 »
Ich finde ja 39h schon mehr als genug. Aber puh... Wenn die drei extra Stunden wirklich steuerfrei sein sollten, dann knallt das schon echt rein.

Beispielrechnung E12/6:
Stundenlohn brutto: 40,69 EUR
3 Stunden mal 4,348 = 530,77 EUR
Zuschläge (10% für ES3): 41,23 EUR

--> Brutto-Erhöhung pro Monat: 572,00 EUR

Abzüge (Renten- und AL-Vers.): 60,63 EUR

--> Netto-Erhöhung pro Monat: 511,37 EUR


Die Abzüge sind minimal. Zudem geht das meiste davon ja eh in die RV und wäre damit nicht einmal "verloren". Oh Gott, da kommt man ja echt ins Grübeln...

Die Erhöhung ist wirklich steuerfrei? Das wäre ja super.

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #751 am: 28.03.2025 19:32 »
Ist halt die Frage, ob die Überstunden dann nach neuer Koalition auch "Steuererleichtert" sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Erhöhung auf 42 Stunden, sprich 3 Stunden die Woche mehr, nicht als Überstunden per Definition gelten.
Das ist halt die große Frage. Und die werden wir sicher nicht zeitnah geklärt bekommen. Da müssen wir schon die Koalitionsverhandlungen abwarten.

Aber nachdem was ich bisher gelesen habe, geht es um die Regelarbeitszeit bei Tarifverträgen. Und man kann durchaus argumentieren, dass es im TVÖD weiterhin die 39h sind, die als Regelarbeitszeit gelten. Aber die Details wird man abwarten müssen.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #752 am: 28.03.2025 19:33 »
Ich finde ja 39h schon mehr als genug. Aber puh... Wenn die drei extra Stunden wirklich steuerfrei sein sollten, dann knallt das schon echt rein.

Beispielrechnung E12/6:
Stundenlohn brutto: 40,69 EUR
3 Stunden mal 4,348 = 530,77 EUR
Zuschläge (10% für ES3): 41,23 EUR

--> Brutto-Erhöhung pro Monat: 572,00 EUR

Abzüge (Renten- und AL-Vers.): 60,63 EUR

--> Netto-Erhöhung pro Monat: 511,37 EUR


Die Abzüge sind minimal. Zudem geht das meiste davon ja eh in die RV und wäre damit nicht einmal "verloren". Oh Gott, da kommt man ja echt ins Grübeln...

Ich denke nicht, dass die Stunden steuerfrei sind. Immerhin fußen sie auf einer Vereinbarung und sind dann die vertragliche WAZ und eben keine angeordneten Überstunden.

Die Frage ist, wieviele AG das dann vereinbaren wollen, wenn sie Zuschläge zahlen sollen.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #753 am: 28.03.2025 19:41 »
Laut Schlichtung soll das E12/6-Jahresbrutto (inklusive JSZ) ab April 2025 bei 85.264,24 € liegen.

- Bei 42 statt 39 Stunden gäbe es dann einfach 3/39 oben drauf, also 6.558,79 € im Jahr bzw. 546,57 € im Monat.
- Außerdem noch den 10% Stufe-3-Bonus, also zusätzlich 509,43 € im Jahr bzw. 42,45 € im Monat.

Insgesamt also rund 589 Euro brutto on top. Allerdings kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass es tatsächlich steuerfrei gezahlt wird..

Der Geograph

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #754 am: 28.03.2025 19:43 »
freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden möglich
das Entgelt erhöht sich entsprechend zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe:
E 1 bis E 9b: 25%
E 9c bis E 15: 10%

Eine Frage zum Verständnis dazu.

Das heißt ich bekomme die 3 Stunden mehr prozentual mehr Gehalt UND 25% bzw 10% der Stufe 3 meine eG dazu?
Das wäre ja schon ein ganz schöner Batzen.

Woher sie Zahlen? Hat eine User davor nicht was von Steuerfrei gesagt?(Bitte Quelle)
Warum Sol denn bitte meine Arbeit weniger wert sein als andere?

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #755 am: 28.03.2025 19:46 »
Ich denke nicht, dass die Stunden steuerfrei sind. Immerhin fußen sie auf einer Vereinbarung und sind dann die vertragliche WAZ und eben keine angeordneten Überstunden.
"Angeordnet" ist auch so ein Begriff, den es nur im ÖD gibt. Unterscheidung zwischen Überstunden, Mehrarbeit etc. Ich blick da als "zugewanderter" nicht durch. Und dem Gesetzgeber dürfte es egal sein, ob etwas nach irgendwelchen Rechtsnormen als Überstunden oder Mehrarbeit gewertet wird. Politisch ist von Interesse, dass tatsächlich mehr gearbeitet wird.

Nicht gänzlich ausgeschlossen, dass man hier im ÖD weiterhin darin unterscheidet. Aber politisch dürfte diese Unterscheidung keine große Rolle spielen. Und bei der Frage nach der Besteuerung spielen politische Motive die zentrale Rolle. Das einzige, was politisch ansonsten noch wichtig ist, ist dass das ganze nicht missbraucht werden kann. Und da sehe ich insbesondere bei den klammen Kommunen wenig Gefahr. Vor allem wenn die Regel-Arbeitszeit eh tariflich geregelt ist.

Für mich jedenfalls kommt so ein Modell auch nur infrage, wenn es wirklich steuerfrei ist. Sonst lohnt es sich nicht.

Aber ja. So ganz genau weiß man es Stand Jetzt schlicht nicht. Hier vielleicht ergänzend zur Info, ein Sondierungspapier, was ich in meiner Recherche gefunden habe. Um das Thema Steuerbefreiung geht es in den Zeilen 233 bis 240:
https://www.noerr.com/de/-/media/files/web/insights/2025/sondierungspapier-cdu-csu-spd.pdf?rev=33f78eed37f54d90afa5e21f35530990&hash=E4865D3890CEE8148F1DDC4A2B6B7661

Alles noch im vagen, aber so kann sich jeder selbst nochmal ein Bild davon machen.
Der relevante Teil mal hier reinkpiert:
"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden."

Ich persönlich kann mir vorstellen, dass die Freiwilligkeit der Stundenerhöhung dazu führt, dass es nicht als tarifliche Vollarbeitszeit gewertet wird. Aber ja... wer weiß das schon genau. Es bleibt spannend.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Kryne

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #756 am: 28.03.2025 19:59 »
Mein AG pfeifft finanziell aus dem letzten Loch. Wir dürfen bei Dienstreisen nicht mal mehr in Parkhäuser, weil das Geld für die Parktickets fehlt… der wird einen Teufel tun und 42 Stunden anbieten, die er dann bezahlen muss. Meinen AG juckt es auch 0,0, dass sich die Arbeit wie irre stapelt und zig Stellen unbesetzt sind.

Wären die 3 Stunden mehr aber wirklich am Ende steuerfrei und würde mein AG es anbieten, würde ich sofort unterschreiben.

itseme

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #757 am: 28.03.2025 20:03 »
freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden möglich
das Entgelt erhöht sich entsprechend zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe:
E 1 bis E 9b: 25%
E 9c bis E 15: 10%

Eine Frage zum Verständnis dazu.

Das heißt ich bekomme die 3 Stunden mehr prozentual mehr Gehalt UND 25% bzw 10% der Stufe 3 meine eG dazu?
Das wäre ja schon ein ganz schöner Batzen.

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Warum Sol denn bitte meine Arbeit weniger wert sein als andere?

Hä?
Ich verstehe Ihre zwei Sätze nicht.

Kann mir das lediglich damit erklären, dass die 25% / 10% on top gegen den Mitarbeitermangel sowie mangelnde Bewerber entgegenwirken sollen. Das ist dann nicht unerheblich lukrativ.

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #758 am: 28.03.2025 20:03 »
Ist halt die Frage, ob die Überstunden dann nach neuer Koalition auch "Steuererleichtert" sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Erhöhung auf 42 Stunden, sprich 3 Stunden die Woche mehr, nicht als Überstunden per Definition gelten.

Bei E9a Stufe 5 sind es Brutto 440 mehr

Wie viel wäre es als Pfleger, P8, Stufe 2, mehr?
Blicke bei der Rechnung nicht durch...Danke!

Hab leider keine Ahnung welche Zuschlagsprozente im TV-P greifen. Bislang haben wir vom dbb nur folgende Aussage und die scheint auf den TVÖD gemünzt zu sein:
in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe

Wo Du da jetzt im TV-P landest? Keine Ahnung. Aber nehmen wir mal das schlechtere Szenario für Dich mit den 10% an.
Zudem habe ich die Tabelle für 2026 genommen und dann bei Dir schon mit Erfahrungsstufe 3 gerechnet. Das wären dann bei Dir 327 EUR brutto mehr pro Monat.
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NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #759 am: 28.03.2025 20:08 »
Ist halt die Frage, ob die Überstunden dann nach neuer Koalition auch "Steuererleichtert" sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Erhöhung auf 42 Stunden, sprich 3 Stunden die Woche mehr, nicht als Überstunden per Definition gelten.
Das ist halt die große Frage. Und die werden wir sicher nicht zeitnah geklärt bekommen. Da müssen wir schon die Koalitionsverhandlungen abwarten.

Aber nachdem was ich bisher gelesen habe, geht es um die Regelarbeitszeit bei Tarifverträgen. Und man kann durchaus argumentieren, dass es im TVÖD weiterhin die 39h sind, die als Regelarbeitszeit gelten. Aber die Details wird man abwarten müssen.

Nein, das wird definitiv nicht als "steuerfreie Überstunde" in irgendeiner Form steuerlich bessergestellt. Wenn Du einen Vertrag über 42h/Woche machst, dann ist das ein Vertrag über 42/Woche.

Hier handelt es sich einfach um ein zusätzlich vereinbartes und über den Tarif mit einem kleinen Bonus vergütetes Arbeitsvolumen. Wenn man dann mal nur 41h arbeitet, dann gibt's auch eine Minusstunde.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #760 am: 28.03.2025 20:13 »
Ihr vergesst bei der Laufzeit, dass es denn die erste Erhöhung bei der nächsten Verhandlung auch erst wieder nach zb drei Monaten gibt und schon werden aus den jetzigen 27 Monaten 30 Monate. Genauso wie der Abschluss 2023 sozusagen auch um drei Monate bis 31.03. verlängert wurde. Alles bissl verarsche.

Muss nicht zwangsweise so sein... kann es dann auch rückwirkend ab 01.04.2027 geben.
Da die Inflation alleine wegend es CO2 Preises Anfang 2027 hoch sein wird, gibt es auch bessere Möglichkeiten das durchzubekommen.
Das Personalproblem dürfte sich bis 04/2027 auch noch deutlich verschärfen, da bis dahin noch viele Leute in Rente gehen

Aleksandra

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« Antwort #761 am: 28.03.2025 20:15 »
Nein, das wird definitiv nicht als "steuerfreie Überstunde" in irgendeiner Form steuerlich bessergestellt. Wenn Du einen Vertrag über 42h/Woche machst, dann ist das ein Vertrag über 42/Woche.
Ja, aber innerhalb eines Tarifvertrages der 39h als Vollarbeitszeit definiert hat.
Zudem ist das ganze freiwillig und auf jeweils 18 Monate begrenzt iirc.
So eindeutig wie Du es darstellt, ist die Sachlage daher bei weitem nicht.
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FearOfTheDuck

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« Antwort #762 am: 28.03.2025 20:15 »
Ich denke nicht, dass die Stunden steuerfrei sind. Immerhin fußen sie auf einer Vereinbarung und sind dann die vertragliche WAZ und eben keine angeordneten Überstunden.
"Angeordnet" ist auch so ein Begriff, den es nur im ÖD gibt. Unterscheidung zwischen Überstunden, Mehrarbeit etc. Ich blick da als "zugewanderter" nicht durch. Und dem Gesetzgeber dürfte es egal sein, ob etwas nach irgendwelchen Rechtsnormen als Überstunden oder Mehrarbeit gewertet wird. Politisch ist von Interesse, dass tatsächlich mehr gearbeitet wird.

Nicht gänzlich ausgeschlossen, dass man hier im ÖD weiterhin darin unterscheidet. Aber politisch dürfte diese Unterscheidung keine große Rolle spielen. Und bei der Frage nach der Besteuerung spielen politische Motive die zentrale Rolle. Das einzige, was politisch ansonsten noch wichtig ist, ist dass das ganze nicht missbraucht werden kann. Und da sehe ich insbesondere bei den klammen Kommunen wenig Gefahr. Vor allem wenn die Regel-Arbeitszeit eh tariflich geregelt ist.

Für mich jedenfalls kommt so ein Modell auch nur infrage, wenn es wirklich steuerfrei ist. Sonst lohnt es sich nicht.

Aber ja. So ganz genau weiß man es Stand Jetzt schlicht nicht. Hier vielleicht ergänzend zur Info, ein Sondierungspapier, was ich in meiner Recherche gefunden habe. Um das Thema Steuerbefreiung geht es in den Zeilen 233 bis 240:
https://www.noerr.com/de/-/media/files/web/insights/2025/sondierungspapier-cdu-csu-spd.pdf?rev=33f78eed37f54d90afa5e21f35530990&hash=E4865D3890CEE8148F1DDC4A2B6B7661

Alles noch im vagen, aber so kann sich jeder selbst nochmal ein Bild davon machen.
Der relevante Teil mal hier reinkpiert:
"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden."

Ich persönlich kann mir vorstellen, dass die Freiwilligkeit der Stundenerhöhung dazu führt, dass es nicht als tarifliche Vollarbeitszeit gewertet wird. Aber ja... wer weiß das schon genau. Es bleibt spannend.

Ich bin auch gespannt, wie sich das am Ende darstellt. Wünschenswert wäre es in jedem Fall. Nicht, dass sich am Ende Arbeit doch wieder (ein bissl mehr) lohnt. ;)

Bastel

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« Antwort #763 am: 28.03.2025 20:15 »
Ist halt die Frage, ob die Überstunden dann nach neuer Koalition auch "Steuererleichtert" sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Erhöhung auf 42 Stunden, sprich 3 Stunden die Woche mehr, nicht als Überstunden per Definition gelten.
Das ist halt die große Frage. Und die werden wir sicher nicht zeitnah geklärt bekommen. Da müssen wir schon die Koalitionsverhandlungen abwarten.

Aber nachdem was ich bisher gelesen habe, geht es um die Regelarbeitszeit bei Tarifverträgen. Und man kann durchaus argumentieren, dass es im TVÖD weiterhin die 39h sind, die als Regelarbeitszeit gelten. Aber die Details wird man abwarten müssen.

Nein, das wird definitiv nicht als "steuerfreie Überstunde" in irgendeiner Form steuerlich bessergestellt. Wenn Du einen Vertrag über 42h/Woche machst, dann ist das ein Vertrag über 42/Woche.


Woher nimmst du diese Vermutung?

UNameIT

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« Antwort #764 am: 28.03.2025 20:16 »
Ich finde ja 39h schon mehr als genug. Aber puh... Wenn die drei extra Stunden wirklich steuerfrei sein sollten, dann knallt das schon echt rein.

Beispielrechnung E12/6:
Stundenlohn brutto: 40,69 EUR
3 Stunden mal 4,348 = 530,77 EUR
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Die Abzüge sind minimal. Zudem geht das meiste davon ja eh in die RV und wäre damit nicht einmal "verloren". Oh Gott, da kommt man ja echt ins Grübeln...

Warum 3 Stunden mal 4,38? Das erschließt sich mir nicht

42h sind ja 107,69230769230% plus Zuschlag von 7,69% *10% auf Stufe 3 oder?

Wochen pro Monat
Ach so okay 👍 dann sollten wir mit unseren Rechnungen ung. Auf die selben Werte kommen.