aber dann ist meine Regelarbeitszeit eben auch individualvertraglich bei 41h oder 42h. Das alles ist nicht mal in der Nähe einer "Überstunde".
Die Regelarbeitszeit des Tarifvertrages liegt dann aber trotzdem weiterhin bei 39h.
Ich sag ja nicht, dass es unmöglich ist, dass die Steuerbefreiung für uns nicht gilt. Aber
1. ist das bei weitem nicht so eindeutig wie von Dir beschrieben, und
2. wären die AG schön blöd das so zu regeln. Die meisten AN kennen sich ja gerade mal so Ach und Krach mit dem Durchschnittssteuersatz aus. Den Grenzsteuersatz kennen die wenigsten. Den lernen die meisten auch nur dann kennen, wenn sie sich mal über das Netto der Jahressonderzahlung aufregen. Bei den "tariflichen Überstunden" bliebe dann ohne Steuerbefreiung noch weniger übrig. Da würden aber einige dann ganz schnell feststellen, was der Grenzsteuersatz so bedeutet und dass es eben nicht der Durchschnittsteuersatz ist 
Nein, die Regelarbeitszeit wäre doch dann variabel definiert, wobei es oberhalb der 39h einen freiwilligen Zuschlag arbeitgeberseitig geben
könnte - Wir dürfen ja nicht vergessen, dass diese Möglichkeit beiderseitig auf Freiwilligkeit basiert.
Ferner: Ich hege große Zweifel, dass man seitens der Politik Mehrarbeit steuerlich in der Breite begünstigen wird. Hier wird es u.U. Regelungen für Menschen am Übergang zur Rente geben, um die Leute länger in Arbeit zu halten, aber nicht für Hinz und Kunz - Am Ende würden sich ganz viele Tarifverträge auf eine 24h-Woche verständigen und freiwillig steuerbefreite Mehrarbeit anbieten. Das passiert nicht.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass das Schlichtungsergebnis gar nicht so schlecht ist. Insbesondere die Erhöhung der JSZ ist gerade für die höheren EG erquicklich (Am Rande: im TV-L bekomme ich in der EG12 nur 46% - das stimmt mich froh in Bezug auf unsere Verhandlungen im Winter

)