Jetzt mal unabhängig von konkreten Angeboten und Zahlen: es ist doch eigentlich ganz einfach. Arbeitgeber haben ein gewisses Interesse daran, die Kaufkraft ihrer Arbeitnehmer zu erhalten, damit diese sich keinen neuen Job woanders suchen.
Nö. Arbeitgeber haben -- sofern sie das Bestandspersonal weiterhin brauchen -- ein Interesse nicht so viel weniger als die Konkurrenz zu zahlen, dass die Opportunitätskosten für den Arbeitgeberwechsel die Lohndifferenz unterschreiten; denn nur dann hat das Bestandspersonal Grund zu wechseln. Wenn die Konkurrenz keinen Kaufkrafterhalt anbietet, muss das der betrachtete Arbeitgeber auch nicht.
Nun könnten sich die Arbeitgeber zu einem Kartell zusammenschließen und gemeinsam beschließen, nichtso viel zu bezahlen. Umgedreht könnten sich die Arbeitnehmer zu einer Gewerkschaft zusammenschließen und gemeinsam beschließen, nicht mehr zu arbeiten, wenn ihnen zu wenig gezahlt wird. Das nennt sich dann im normalen Leben zumeist Tarif-Verhandlung, wenn Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften das zu zahlende Gehalt aushandeln...
Nur taucht hier nirgends auf, dass "Kaufkrafterhalt" ein Gut an sich wäre, was zu beachten wäre. Im Gegenteil: Volkswirtschaftlich ergibt eine Inflationsrate > 0 unter anderem deshalb Sinn, weil man darüber die Lohnkosten durch Lohnerhöhungen unterhalb der Inflationsrate einfacher effektiv drücken kann.
Die Randbedingungen, die sich sonst so für den Arbeitnehmer ergeben und ggf. auch ändern -- Steuern, Abgaben, Familiengröße, Bedarf einer neuen Waschmaschine, ... -- haben da erst recht keinen Einfluss auf die Frage, wie viel dessen Arbeitskraft nun wert ist (denn das ist ja der vom AG bezahlte Bruttolohn).