Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 407393 times)

SneakyStep

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1290 am: 01.04.2025 18:08 »
Solidarität heißt laut DGB aber nun einmal, dass die Leistungsstarken (hohe EGs) für die unteren EGs verzichten und stärker belastet werden sollen. Ihr wendet hier nur eine andere Definition von Solidarität und Solidaritätsprinzip an als ver.di es tut, so leid es mir tut.

Zitat
Was bedeutet Solidarität für Gewerkschaften?

Solidarität gehört zur Identität der Gewerkschaften. Das gilt vor allem in der Arbeitswelt: Nur gemeinsam ist es möglich, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Gewerkschaftliche Solidarität will einen gerechten Machtausgleich zwischen dem ungleichen Verhältnis von Kapital und Arbeit schaffen.

Das gilt aber auch in Staat und Gesellschaft: Wenn Menschen mit hohen Einkommen und Vermögen einen größeren Anteil bei der Finanzierung des Gemeinwesens übernehmen als Menschen mit weniger Geld, ist das solidarisch. Deshalb fordern wir in unserem Steuerkonzept eine Vermögensteuer und Erbschaftsteuer genauso wie niedrigere Steuern für kleine und mittlere Einkommen.

Wir fordern außerdem den Erhalt und Ausbau des solidarischen Sozialsystems in Deutschland. Denn die Sozialversicherungen sichern Beschäftigte ab, wenn sie krank, arbeitslos, arbeitsunfähig oder pflegebedürftig werden oder in Rente gehen. Finanziert werden die Sozialversicherungen zur Hälfte von Arbeitnehmern und zur Hälfte von Arbeitgebern. Und auch das solidarisch: je höher das Gehalt, desto höher die Beiträge.

https://www.dgb.de/mitmachen/erster-mai/was-ist-solidaritaet/

Solidarisch ist demnach, wenn die oberen EGs auf Anteile ihrer JSZ verzichten, damit die unteren EGs etwas mehr Lohn bekommen. Solidarität ist demnach auch die Einbahnstraße von oben nach unten.

Das lese ich jetzt nicht direkt daraus. Höhere Einkommensgruppen zahlen praktisch ja auch mehr an Steuer und Sozialversicherung.
Warum jetzt den höheren EGs keine höhere (noch immer prozentuale geringere) JSZ gegönnt wird, kannt ich nicht verstehen.

"Solidarität bedeutet, dass alle Menschen aufeinander Rücksicht nehmen – auch wenn sich daraus kein eigener Vorteil ergibt. Wer solidarisch handelt, denkt an die anderen. Solidarität ist das Gegenteil von Eigennutz, Egoismus und Individualismus."

Solidarität ist keine Einbahnstraße.

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1291 am: 01.04.2025 18:09 »
Solidarität heißt laut DGB aber nun einmal, dass die Leistungsstarken (hohe EGs) für die unteren EGs verzichten und stärker belastet werden sollen. Ihr wendet hier nur eine andere Definition von Solidarität und Solidaritätsprinzip an als ver.di es tut, so leid es mir tut.

Zitat
Was bedeutet Solidarität für Gewerkschaften?

Solidarität gehört zur Identität der Gewerkschaften. Das gilt vor allem in der Arbeitswelt: Nur gemeinsam ist es möglich, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Gewerkschaftliche Solidarität will einen gerechten Machtausgleich zwischen dem ungleichen Verhältnis von Kapital und Arbeit schaffen.

Das gilt aber auch in Staat und Gesellschaft: Wenn Menschen mit hohen Einkommen und Vermögen einen größeren Anteil bei der Finanzierung des Gemeinwesens übernehmen als Menschen mit weniger Geld, ist das solidarisch. Deshalb fordern wir in unserem Steuerkonzept eine Vermögensteuer und Erbschaftsteuer genauso wie niedrigere Steuern für kleine und mittlere Einkommen.

Wir fordern außerdem den Erhalt und Ausbau des solidarischen Sozialsystems in Deutschland. Denn die Sozialversicherungen sichern Beschäftigte ab, wenn sie krank, arbeitslos, arbeitsunfähig oder pflegebedürftig werden oder in Rente gehen. Finanziert werden die Sozialversicherungen zur Hälfte von Arbeitnehmern und zur Hälfte von Arbeitgebern. Und auch das solidarisch: je höher das Gehalt, desto höher die Beiträge.

https://www.dgb.de/mitmachen/erster-mai/was-ist-solidaritaet/

Solidarisch ist demnach, wenn die oberen EGs auf Anteile ihrer JSZ verzichten, damit die unteren EGs etwas mehr Lohn bekommen. Solidarität ist demnach auch die Einbahnstraße von oben nach unten.

Das lese ich jetzt nicht direkt daraus. Höhere Einkommensgruppen zahlen praktisch ja auch mehr an Steuer und Sozialversicherung.
Warum jetzt den höheren EGs keine höhere (noch immer prozentuale geringere) JSZ gegönnt wird, kannt ich nicht verstehen.

"Solidarität bedeutet, dass alle Menschen aufeinander Rücksicht nehmen – auch wenn sich daraus kein eigener Vorteil ergibt. Wer solidarisch handelt, denkt an die anderen. Solidarität ist das Gegenteil von Eigennutz, Egoismus und Individualismus."

Solidarität ist keine Einbahnstraße.

Ich lese es auch nur indirekt raus.

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1292 am: 01.04.2025 18:09 »
Solidarisch ist demnach, [...]
Solidarisch kann man nicht ohne "arisch" schreiben. Von daher würde ich das ganze erst einmal kritisch beäugen  :o
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2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

blanket

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1293 am: 01.04.2025 18:25 »
Scheiß Gewerkschaft.
Ich kann doch nicht gegen einzelne Entgeltgruppen Politik machen.
Das ist völlig krank.
Muss aufgelöst und neue Gewerkschaft her.

Gewerkschaften müssen auch keine Versicherungen usw. bieten.

Gruenhorn

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1294 am: 01.04.2025 18:52 »
Warum hier alle von Solidarität anfangen. Man geht arbeiten, tauscht Lebenszeit gegen Geld, und das möglichst vorteilhaft.
Sozialer Ausgleich ist Staatsauftrag. Warum sollte dieser überhaupt einmal über Steuern und co und dann nochmal über die Verteilung des Einkommenskuchens realisiert werden??  Zwei parallele Systeme mit dem gleichen Ziel können durchaus über das eigentlich gewünschte und akzeptierte Ziel hinaus schießen.

Alpenverwaltung

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1295 am: 01.04.2025 18:54 »
Ich habe eine Frage zu den sonstigen Ideen der Verdi. Was würde denn aus dem "Meine Zeit Konto", ist das völlig ausgeschieden?

Survivor

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« Antwort #1296 am: 01.04.2025 19:03 »
Verdi kritisch bei Jahressonderzahlung – Einigung trotzdem möglich?

Hallo zusammen,

aus gewerkschaftsnahen Kreisen ist zu hören, dass sich Verdi grundsätzlich offen für die Schlichtungsempfehlung vom 28.03.2025 zeigt – allerdings nicht ohne Kritik, insbesondere beim Thema Jahressonderzahlung.

Demnach empfindet Verdi die geplante Staffelung der Erhöhungen als sozial unausgewogen, da überproportional die oberen Entgeltgruppen (E 13 bis E 15) profitieren würden. Dort ist eine Anhebung von 60 % auf 75 % vorgesehen – während die unteren Gruppen im VKA-Bereich meist bei 85 %, teilweise 90 % stagnieren.

Ein Mitglied der Verdi-Tarifkommission wird intern mit den Worten zitiert:

> „Wir stehen für solidarische Tarifpolitik. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die unteren Entgeltgruppen, die den Laden am Laufen halten, am wenigsten von der Sonderzahlung profitieren. Unsere Mitglieder kommen mehrheitlich aus den Gruppen E 1 bis E 8 – und genau dort muss auch der Schwerpunkt liegen.“



Trotz dieser Kritik scheint Verdi gewillt, keine Blockadehaltung einzunehmen. Es sei jedoch denkbar, dass man im weiteren Verlauf noch Nachjustierungen einfordert – entweder bei den Zulagen oder durch Kompensationen in anderen Bereichen (z.B. Arbeitszeit oder zusätzlichen Erholungsurlaub).

Das kann doch nur Satire sein, oder? 1. April? Sag mir bitte, dass Verdi das so nicht geschrieben hat.

Aleksandra

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« Antwort #1297 am: 01.04.2025 19:08 »
gibt neue FAQ auf verdi zur Einigung:
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++94ae1e12-0ed2-11f0-80e2-13371ed32037

Hier wird auch noch mal bestätigt, dass es einen festen Urlaubstag für alle gibt, ab 2027. Also dann 31 Tage.
Zur Umwandlung JSZ in Urlaubstage steht da folgendes:
"Es soll ein Umwandlungsmodell eingeführt werden, bei dem Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung im Wert von bis zu drei freien Tagen umtauschen können. Die Berechnung für den Wert der freien Tage erfolgt auf Stundenbasis (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD)."

Und da hier grade nach Meine Zeit Konto gefragt wurde:
"Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto einführen?
Nein, eine Pflicht, ein solches Konto einzuführen, gibt es nicht. Es handelt sich um eine „kann“-Regelung. Allerdings, und dies ist mehr als die bisherige Regelung hergibt, besteht auf der betrieblichen Ebene jetzt unter Beteiligung der Betriebs- bzw. Personalräte die Möglichkeit, ein solches Konto einzuführen. Einen Rahmen dafür setzt die Einigungsempfehlung."
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2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Aleksandra

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« Antwort #1298 am: 01.04.2025 19:16 »
Zur Umwandlung JSZ in Urlaubstage steht da folgendes:
"Es soll ein Umwandlungsmodell eingeführt werden, bei dem Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung im Wert von bis zu drei freien Tagen umtauschen können. Die Berechnung für den Wert der freien Tage erfolgt auf Stundenbasis (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD)."
Also wird das auf Stundenbasis umgerechnet. Weitere Infos liegen nicht vor. Gehen wir mal davon aus, dass ein Urlaubstag pauschal mit 7,8h gewertet wird (39/5), dann würde bei einer E12/6 ein Urlaubstag 317 EUR brutto kosten. Um diese 317 EUR würde dann die JSZ reduziert werden.

Bei 3 Tagen wären das 952 EUR. Da sage ich mal gepflegt nein :D
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Tanathos

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« Antwort #1299 am: 01.04.2025 19:17 »
gibt neue FAQ auf verdi zur Einigung:
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++94ae1e12-0ed2-11f0-80e2-13371ed32037

Hier wird auch noch mal bestätigt, dass es einen festen Urlaubstag für alle gibt, ab 2027. Also dann 31 Tage.
Zur Umwandlung JSZ in Urlaubstage steht da folgendes:
"Es soll ein Umwandlungsmodell eingeführt werden, bei dem Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung im Wert von bis zu drei freien Tagen umtauschen können. Die Berechnung für den Wert der freien Tage erfolgt auf Stundenbasis (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD)."

Und da hier grade nach Meine Zeit Konto gefragt wurde:
"Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto einführen?
Nein, eine Pflicht, ein solches Konto einzuführen, gibt es nicht. Es handelt sich um eine „kann“-Regelung. Allerdings, und dies ist mehr als die bisherige Regelung hergibt, besteht auf der betrieblichen Ebene jetzt unter Beteiligung der Betriebs- bzw. Personalräte die Möglichkeit, ein solches Konto einzuführen. Einen Rahmen dafür setzt die Einigungsempfehlung."


TV V wird mal wieder ausgeklammert. Ist jetzt die Frage ob das gut oder schlecht ist 😅

BAT

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« Antwort #1300 am: 01.04.2025 19:25 »

Ich auch nicht. Stört mich aber auch nicht. Hätte Bayern jetzt 17 Tage oder so, aber 13 Tage gegen meine 10 Tage macht mich nicht verrückt.

Sie stören eher, wenn man in einem Freundes- und Familienkreis halb und halb in diesen Bundesländern wohnt.  ;)

Aleksandra

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« Antwort #1301 am: 01.04.2025 19:36 »
TV V wird mal wieder ausgeklammert. Ist jetzt die Frage ob das gut oder schlecht ist 😅
Ich würde mal tippen gut.
Sonst hätte verdi das garantiert schon negativ thematisiert.

Zudem: Während der dritten Verhandlungsrunde gab es auch Infos dazu, dass in separaten Räumen zum TVV verhandelt wird. Ich glaube dass der TVV hier ne Sonderbehandlung erfährt und die AG hier entspannter sind als beim Rest. Ich denke schon, dass man sich am Gesamtabschluss orientieren wird. Schlechter wird sicher nicht würd ich sagen. Wenn überhaupt dann punktuell besser.
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BVerfGBeliever

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« Antwort #1302 am: 01.04.2025 19:36 »
Da sage ich mal gepflegt nein :D

Du bist inkonsistent (es sei denn, 39 Stunden sind exakt dein persönlicher "sweet spot", aber das wäre in meinen Augen ein ziemlicher Zufall).

1.) Eine Erhöhung deiner Arbeitszeit von 39 auf 40, 41 oder 42 Stunden lehnst du nach eigener Aussage ab, obwohl es einen kleinen Zusatzbonus obendrauf gibt.

2.) Eine Reduzierung deiner Arbeitszeit (durch Umwandlung von Teilen deiner JSZ in Urlaubstage) lehnst du hingegen ebenfalls ab.

monkey

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« Antwort #1303 am: 01.04.2025 19:41 »
Zur Umwandlung JSZ in Urlaubstage steht da folgendes:
"Es soll ein Umwandlungsmodell eingeführt werden, bei dem Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung im Wert von bis zu drei freien Tagen umtauschen können. Die Berechnung für den Wert der freien Tage erfolgt auf Stundenbasis (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD)."
Also wird das auf Stundenbasis umgerechnet. Weitere Infos liegen nicht vor. Gehen wir mal davon aus, dass ein Urlaubstag pauschal mit 7,8h gewertet wird (39/5), dann würde bei einer E12/6 ein Urlaubstag 317 EUR brutto kosten. Um diese 317 EUR würde dann die JSZ reduziert werden.

Bei 3 Tagen wären das 952 EUR. Da sage ich mal gepflegt nein :D

Wobei die 3 Tage laut Empfehlung nur knapp über 5% JSZ kosten, wenn man sich den Ausgleich in den Krankenhäusern für die Nichtumwandelbarkeit ansieht.

NelsonMuntz

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« Antwort #1304 am: 01.04.2025 19:49 »
Wobei die 3 Tage laut Empfehlung nur knapp über 5% JSZ kosten, wenn man sich den Ausgleich in den Krankenhäusern für die Nichtumwandelbarkeit ansieht.

Ne, wenn Du für die Nichumwandelbarkeit 5% extra bekommst, dann spiegelt das mitnichten den Wert dieser 3 Tage wieder. Das ist lediglich eine Kompensation, weil Du eben keine Wahl hast.