Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung  (Read 244644 times)

PeterSch

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1215 am: 19.05.2025 10:25 »

Ich stimme dir voll zu. Halbwegs leben kann man mit 1860€ netto definitiv, man muss nur vernünftig wirtschaften. Woher kommt der Anspruch, alle sollten das selbe verdienen? Eine Geschäftsführer stehen an vielen Stellen mit einem Bein im Knast, ist verantwortlich für das Leben von vielen Menschen. Warum sollte sowas nicht entlohnt werden?


Und die D & O Versicherung wird i.d.R. vom Betrieb gezahlt, die zahlt ein GV trotz üppigem Gehalt selten aus der eigenen Tasche.

Damit kein falscher Eindruck entsteht. Selbstverständlich sollte Leute, die ein hohes Maß an Verantwortung tragen, auch mehr verdienen, als jemand ohne Verantwortung. Aber wie läuft es denn in vielen Betrieben, gehts wirtschaftlich schlechter (ob durch die Gesamtwirtschaft oder durch Managementfehler), werden als 1. Mitarbeiter abgebaut.

Klingt eher so, als ob dein Geschäftsführer nicht an bestehende Regeln hält... oder simpel unsauber Arbeitet.


Man merkt du hast wenig Ahnung:

Vertrauenshaftung, Haftung bei der Vertretung der GMBH, Haftung für die Ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung, Haftung im Bereich Steuern, Haftung bei "Sorgfalt", Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung eines Arbeitgebers ( bspws. rechtzeitige Lohnsteuervoranmeldungen, Unfallpräventation,etc. ), Haftung für die Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern & Berufsgenossenschaften, Haftung bei Auszahlungen an GEsellschafter, Haftung in der Insolvenz, Haftung bei Rückrufaktionen, Haftung bei Werbung, DSGVO, NIS-2 , etc.

Bei vielen Punkten davon muss sich der Geschäftsführer auf seine Mitarbeiter verlassen, aber am Ende muss der Geschäftsführer für die Fehler seiner Mitarbeiter grade stehen, bspws. haften Geschäftsführer auch für die Mitarbeiter eines Unternehmens, wenn diese einen Datenschutzverstoß begehen.

Was meinst du warum es eine D&O-Versicherung gibt? Es drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern es wird auch mit dem Privatvermögen gehaftet.

Faunus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1216 am: 19.05.2025 10:34 »

Ich stimme dir voll zu. Halbwegs leben kann man mit 1860€ netto definitiv, man muss nur vernünftig wirtschaften. Woher kommt der Anspruch, alle sollten das selbe verdienen? Eine Geschäftsführer stehen an vielen Stellen mit einem Bein im Knast, ist verantwortlich für das Leben von vielen Menschen. Warum sollte sowas nicht entlohnt werden?


Und die D & O Versicherung wird i.d.R. vom Betrieb gezahlt, die zahlt ein GV trotz üppigem Gehalt selten aus der eigenen Tasche.

Damit kein falscher Eindruck entsteht. Selbstverständlich sollte Leute, die ein hohes Maß an Verantwortung tragen, auch mehr verdienen, als jemand ohne Verantwortung. Aber wie läuft es denn in vielen Betrieben, gehts wirtschaftlich schlechter (ob durch die Gesamtwirtschaft oder durch Managementfehler), werden als 1. Mitarbeiter abgebaut.

Klingt eher so, als ob dein Geschäftsführer nicht an bestehende Regeln hält... oder simpel unsauber Arbeitet.


Man merkt du hast wenig Ahnung:

Vertrauenshaftung, Haftung bei der Vertretung der GMBH, Haftung für die Ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung, Haftung im Bereich Steuern, Haftung bei "Sorgfalt", Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung eines Arbeitgebers ( bspws. rechtzeitige Lohnsteuervoranmeldungen, Unfallpräventation,etc. ), Haftung für die Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern & Berufsgenossenschaften, Haftung bei Auszahlungen an GEsellschafter, Haftung in der Insolvenz, Haftung bei Rückrufaktionen, Haftung bei Werbung, DSGVO, NIS-2 , etc.

Bei vielen Punkten davon muss sich der Geschäftsführer auf seine Mitarbeiter verlassen, aber am Ende muss der Geschäftsführer für die Fehler seiner Mitarbeiter grade stehen, bspws. haften Geschäftsführer auch für die Mitarbeiter eines Unternehmens, wenn diese einen Datenschutzverstoß begehen.

Was meinst du warum es eine D&O-Versicherung gibt? Es drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern es wird auch mit dem Privatvermögen gehaftet.


Auf welches Pferd ist hier aufgesprungen worden?

Seit wann haftet ein Vorgesetzter im ÖD "so ungerecht bezahlt gegenüber den MA für sein mehr an Verantwortung" mit seinem Privatvermögen?!

Ich denke, wir werden von E12-E15 in der regel ausreichend bezahlt, da Minderleistung/Fehlentscheidungen/ Unfähigkeit im Normalfall zu keinen Konsequenzen führt.


UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1217 am: 19.05.2025 11:09 »

Ich stimme dir voll zu. Halbwegs leben kann man mit 1860€ netto definitiv, man muss nur vernünftig wirtschaften. Woher kommt der Anspruch, alle sollten das selbe verdienen? Eine Geschäftsführer stehen an vielen Stellen mit einem Bein im Knast, ist verantwortlich für das Leben von vielen Menschen. Warum sollte sowas nicht entlohnt werden?


Damit kein falscher Eindruck entsteht. Selbstverständlich sollte Leute, die ein hohes Maß an Verantwortung tragen, auch mehr verdienen, als jemand ohne Verantwortung. Aber wie läuft es denn in vielen Betrieben, gehts wirtschaftlich schlechter (ob durch die Gesamtwirtschaft oder durch Managementfehler), werden als 1. Mitarbeiter abgebaut.

Klingt eher so, als ob dein Geschäftsführer nicht an bestehende Regeln hält... oder simpel unsauber Arbeitet.


Man merkt du hast wenig Ahnung:

Vertrauenshaftung, Haftung bei der Vertretung der GMBH, Haftung für die Ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung, Haftung im Bereich Steuern, Haftung bei "Sorgfalt", Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung eines Arbeitgebers ( bspws. rechtzeitige Lohnsteuervoranmeldungen, Unfallpräventation,etc. ), Haftung für die Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern & Berufsgenossenschaften, Haftung bei Auszahlungen an GEsellschafter, Haftung in der Insolvenz, Haftung bei Rückrufaktionen, Haftung bei Werbung, DSGVO, NIS-2 , etc.

Bei vielen Punkten davon muss sich der Geschäftsführer auf seine Mitarbeiter verlassen, aber am Ende muss der Geschäftsführer für die Fehler seiner Mitarbeiter grade stehen, bspws. haften Geschäftsführer auch für die Mitarbeiter eines Unternehmens, wenn diese einen Datenschutzverstoß begehen.

Was meinst du warum es eine D&O-Versicherung gibt? Es drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern es wird auch mit dem Privatvermögen gehaftet.

Und die D & O Versicherung wird i.d.R. vom Betrieb gezahlt, die zahlt ein GV trotz üppigem Gehalt selten aus der eigenen Tasche.



Auf welches Pferd ist hier aufgesprungen worden?

Seit wann haftet ein Vorgesetzter im ÖD "so ungerecht bezahlt gegenüber den MA für sein mehr an Verantwortung" mit seinem Privatvermögen?!

Ich denke, wir werden von E12-E15 in der regel ausreichend bezahlt, da Minderleistung/Fehlentscheidungen/ Unfähigkeit im Normalfall zu keinen Konsequenzen führt.

Es ging um "überbezahlte" Führungskräfte im Allgemeinen. Das ist übrigens GMBH Gesetzeslage.

NIS-2 und DSGVO gilt übrigens für jeden Geschäftsführer, nicht nur für GMBHs - auch für den ÖD.

Faunus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1218 am: 19.05.2025 11:22 »
Und das Besondere der Führungskräfte beim Staat - keine Haftung im Gegensatz zur Leitung einer GmbH-  ist auch deutlich geworden.
Vielleicht gibt es ja dehalb keinen Schwund bei den Spitzenkräften im ÖD - trotz der "schlechten" Bezahlung!

Fireball08

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1219 am: 19.05.2025 22:09 »
Wann geht es denn jetzt weiter ? Ist jetzt alles durch ?

PeterSch

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1220 am: 20.05.2025 07:54 »
Wann geht es denn jetzt weiter ? Ist jetzt alles durch ?
Für diese Tarifrunde leider ja.

mxpnz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1221 am: 20.05.2025 11:30 »
Gibts bei euch schon Info, ob die Erhöhung bereits im Mai ausgezahlt wird?

DerTechniker

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1222 am: 20.05.2025 11:49 »
Gibts bei euch schon Info, ob die Erhöhung bereits im Mai ausgezahlt wird?

Denke ich nicht. Erst Ende Juni.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1223 am: 20.05.2025 13:46 »
Gibts bei euch schon Info, ob die Erhöhung bereits im Mai ausgezahlt wird?

Bei uns ist der Zahlungslauf seit 16.05. durch - Abrechnung hat auch altes Gehalt.
Aber das wurde vorher auch so gesagt, frühestens im Juni.

Redaktionsverhandlungen sind ja auch noch.... aber die dürften keinen Einfluss auf das Entgelt mehr haben, so dass vielleicht schon vorher "schuldbefreiend" das neue Gehalt gezahlt werden kann

DerTechniker

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1224 am: 20.05.2025 14:30 »
So affig, dass sowas einfach so lange dauert :D  Aber kanns verstehen, man muss sich erstmal mental auf das Update vorbereiten :P

NWB

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1225 am: 20.05.2025 14:35 »
Same procedure as every Tarifverhandlungen...

IchGlaubIchSpinn

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1226 am: 20.05.2025 22:49 »
Moin moin in die Runde,

mal ne Frage zur Tarifrunde - beschlossen wurde ja auch das Paket mit JSZ gegen Zeit.

Jetzt kommt mir natürlich die Frage auf, JSZ gegen Zeit auf Stundenbasis. Nehmen wir mal folgende Szenario an:

1. TvÖD Angestellter (zivil) hat 39h/Wo und macht 3 Arbeitstage frei, in diesem Fall bspw. höchstmögliche Stundenanzahl wäre Mo-Mi 24,75h die gegen die JSZ verrechnet werden müsste.

Bsp., ohne Gewähr: JSZ 5-10% Erhöhung für den mittleren und höheren Dienst, also bekommt der Angestellte im EG 8 Stufe 3 eine JSZ von 80% auf 90% vom Brutto, d.h. entspricht ca. dem was erhöht wurde der Verrechneten Zeit für Urlaub gegen JSZ. Da dies alles ja auf Brutto bezieht, lohnt sich doch der Urlaub bzw. die Zeit mehr. Da die JSZ vom Brutto nicht mehr vom Netto übrig bleiben würde, lohnt sich dann der Brutto-Urlaub, oder?

2. Beamter oder Soldat, wie verhält es sich hier, hier entfällt ja die JSZ, weil das TvöD nicht 1:1 für die Beamten/Soldaten gilt. Also wie und was gilt hier für diejenigen mit "Zeit gegen Geld-Modell"? Bekommen sie überhaupt die 3 Tage Urlaub extra?

3. Weitere Frage, standen jemals in den TvöD-Verhandlungen im Raum über Zulagen oder ähnliches, weil die Zulagen seit Jahrzehnten nicht mehr überarbeitet worden sind. Die Beamten bekommen z.T. gute Zulagen auch für Kinder, wie verhält sich es hier für die TvöD-Angestellte?

Danke und Gruß
« Last Edit: 20.05.2025 22:56 von IchGlaubIchSpinn »

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1227 am: 21.05.2025 09:59 »
Das Verrechnen Urlaub gegen Geld ist immer sehr individuell. Denke doch einmal daran, ob und wieviel jemand an Arbeitsweg spart (und dann die steuerliche Absetzung) bzw. ob HO gemacht wird.

Oder in den drei Tagen machst du was Handwerkliches am Haus, wo Du sonst einen Handwerker bezahlt hast. Oder fährst nochmal drei Tage nach dem Ausland.

Pauschal wird das schwierig zu beantworten sein.

Volksverwirrung

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1228 am: 21.05.2025 15:23 »
Bei uns kam am Montag die Info, dass die tabellenwirksame Umsetzung der Tarifverhandlungen noch andauere.

Man können nicht sagen, wann es zum konkreten Auszahlungstermin kommt und man möge bitte von Rückfragen absehen.

Aktuelles Tabellenentgelt +3% - Dauer der Berechnung wird initialisiert.......................................................................................Berechnung läuft...Bitte warten...

Ergebnis: Auszahlung in 4 Monaten.

Danke für Ihr Verständnis.
« Last Edit: 21.05.2025 15:30 von Volksverwirrung »

CMcCandless

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1229 am: 21.05.2025 16:41 »
Jaja, die bösen, faulen Personalabteilungen... So einfach kann man sich die Welt natürlich immer machen.

Aktueller Stand (Mitteilung des KAV NW): "In der zweiten Junihälfte kommen VKA und Bund sowie die Gewerkschaften zu Redaktionsverhandlungen zusammen, in denen die Tarifeinigung in die erforderlichen Änderungstarifverträge übertragen wird. [...]
Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden wir dann die von der VKA erarbeiteten Zahlbarmachungshinweise und Durchführungshinweise zur Tarifeinigung übermitteln."

Dementsprechend gibt es noch gar keine Handlungsfähigkeit.