Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung  (Read 237701 times)

JohannisBeer

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #840 am: 20.04.2025 08:57 »
Wann gibt es eigentlich jetzt Geld?

bernhard

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« Antwort #841 am: 20.04.2025 10:41 »
Wann gibt es eigentlich jetzt Geld?

Moin! Wenn dein AG es schafft einzubinden, ich denke bei mir wird es erst Ende Juni rückwirkend geben!
Schöne Ostern euch allen!!

KaiBro

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« Antwort #842 am: 20.04.2025 14:11 »
Wann gibt es eigentlich jetzt Geld?

Moin! Wenn dein AG es schafft einzubinden, ich denke bei mir wird es erst Ende Juni rückwirkend geben!
Schöne Ostern euch allen!!

Gibt es hierfür Fristen oder wäre der Arbeitgeber direkt nach einmaliger zu spät geleisteter Erhöhung in Verzug und müsste ggf. sogar die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zahlen?

BAT

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« Antwort #843 am: 20.04.2025 14:50 »
Ich würde mal behaupten, gegenüber Personen, die nicht in der Gewerkschaft sind, kommt er gar nicht in Verzug. Bei den anderen gilt zunächst § 286 Abs. 4 BGB.

Da müssen oft die externen Dienstleister, die Software ändern.

MoinMoin

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« Antwort #844 am: 20.04.2025 19:32 »
Ich würde mal behaupten, gegenüber Personen, die nicht in der Gewerkschaft sind, kommt er gar nicht in Verzug. Bei den anderen gilt zunächst § 286 Abs. 4 BGB.

Da müssen oft die externen Dienstleister, die Software ändern.
Das kommt auf den AV an, wenn dort auf den aktuell gültigen TV Bezug genommen wird, dann gilt er auch für nicht Gewerkschaftler. Sobald es einen gültigen TV gibt.

MoinMoin

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« Antwort #845 am: 20.04.2025 19:35 »
Wann gibt es eigentlich jetzt Geld?

Moin! Wenn dein AG es schafft einzubinden, ich denke bei mir wird es erst Ende Juni rückwirkend geben!
Schöne Ostern euch allen!!

Gibt es hierfür Fristen oder wäre der Arbeitgeber direkt nach einmaliger zu spät geleisteter Erhöhung in Verzug und müsste ggf. sogar die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zahlen?
Die Erklärungsfrist läuft erst am 14.05. ab.
So das man dann versuchen könnte einen Verzug durchzusetzen, wenn das Geld nicht Ende Mai auf dem Konto ist.  8)

Mamba

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« Antwort #846 am: 21.04.2025 13:04 »
Die 3000€ für das Pflegeheim stimmen und zwar egal welchen Pflegegrad derjenige hat. Die Kosten werden sowieso gleich vom Heim eingesackt. Und ich rede hier von ganz normalen Heimen in MV, wo niemand soviel Rente/Betriebsrente etc hat. Selbstbehalt Vermögen läppische 10k. Jaja wer sich etwas aufbaut im leiist der dumme in Blödland. Da bleibt nur Vermögen verschenken und hoffen das zehn Jahre nix passiert.

FearOfTheDuck

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« Antwort #847 am: 21.04.2025 13:46 »
Läppische 10k? Sicherlich ist es sehr hart, wenn man das Ersparte, Haus, etc. fürs Heim einsetzten muss. Aber erklär mir zum einen, was der Heimbewohner noch davon hat und zum anderen, warum alle anderen Steuerzahler sein Vermögen erhalten sollen?



Mamba

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« Antwort #848 am: 21.04.2025 14:13 »
Ja mit 10k kommt man doch heute nicht mehr weit. Und nach der Beerdigung ist mindestens die Hälfte davon auch weg. Clever gemacht, so muss das Sozialamt nicht noch für die Kosten der Beerdigung aufkommen.

Jetzt antworte ich mal ganz plump, wie jeder andere Sozialist bei der gleichen warum die Steuerzahler für Hartzer, für selbstverschuldete Kranke etc aufkommen muss...weil wir in einer Solidargemeinschaft leben...haha...und jetzt nochmal mein Argument: weil er es sich aufgrund des jahrelangen buckelns verdient hat, das hart ersparte behalten zu dürfen bzw selbst zu entscheiden was er damit macht bzw wie er es ausgibt.

BAT

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« Antwort #849 am: 21.04.2025 16:00 »
Selbst wenn es "nur" 10 K sind, düften die ja por Unterhaltsverpflichteten bestehen.

Da braucht man ja schon mindestens 6 Kinder um einen Hartzer Schonvermögen zu erreichen... :P

FearOfTheDuck

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« Antwort #850 am: 21.04.2025 16:05 »
Ja mit 10k kommt man doch heute nicht mehr weit. Und nach der Beerdigung ist mindestens die Hälfte davon auch weg. Clever gemacht, so muss das Sozialamt nicht noch für die Kosten der Beerdigung aufkommen.

Jetzt antworte ich mal ganz plump, wie jeder andere Sozialist bei der gleichen warum die Steuerzahler für Hartzer, für selbstverschuldete Kranke etc aufkommen muss...weil wir in einer Solidargemeinschaft leben...haha...und jetzt nochmal mein Argument: weil er es sich aufgrund des jahrelangen buckelns verdient hat, das hart ersparte behalten zu dürfen bzw selbst zu entscheiden was er damit macht bzw wie er es ausgibt.

Richtig, clever gemacht. Wenn noch die Hälfte dem Verstorbenen übrig bleibt, vielleicht sogar ein wenig zu clever gemacht.

Du möchtest also, dass jemand mit 50.000,-, 100.000,- oder 500.000,- auf dem Konto nicht für seine eigenen Lebensunterhaltungskosten aufkommt und diese durch die Solidargemeinschaft unterstützt wird.

Dir sollte dabei klar sein, dass die Regeln in der Sozialhilfe wie auch beim SGB II genauso für alle gelten. Der selbstverschuldete Kranke darf nicht mehr als sein Schonvermögen haben und der Heimbewohner auch nicht. In der gleichen Situation erhalten beide die gleiche Unterstützung. Eher sind hier m.E. die Regeln zugunsten der Leistungsempfänger gelegt werden.

Ganz klar erscheint es ungerecht, wenn der eine erst hart erkämpftes Erspartes aufbrauchen muss und im Nachbarzimmer jemand mit SGB II/SGB XII Karriere dieselbe Leistung für lau erhält.

Übrigens entscheidet der Heimbewohner mit Sparvermögen durchaus, wofür er es ausgibt. Und gleichzeitig hätte sein Beschenkter auch nicht einen Cent für seine Zuwendung getan. Also geht dein Argument doppelt fehl.

Mamba

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« Antwort #851 am: 21.04.2025 22:50 »
Ja, mir schwebt da schon ein Freibetrag zwischen 50k-100k vor, wobei das immer noch nicht die Welt ist.

Warum haben die SGB ll Empfänger einen höheren Vermögensfreibetrag als die Heimbewohner? Warum kann der SGB ll weniger Monate vor Antragstellung einer Person außerhalb des eigenen Haushalts alles überschreiben und denn volle Leistungen beziehen und der Heimbewohner muss dasselbe schon zehn Jahre vorher tun um Leistungen zu erhalten? Empfinde ich als deutlich größere Ungerechtigkeit als das ein "Reicher" Grundsicherungsleistung im Alter erhält, zumal dieser mal abgesehen von Erben die jetzt zb nie gearbeitet haben, seinen Teil über Jahre der Gesellschaft Mehrwert durch Arbeit und Abgaben gegeben hat?

Und nein der Heimbewohner kann nicht entscheiden. Denn wenn er jetzt der restlichen Ersparnisse seinem Enkel schenkt und zum Amt geht heißt es Pech gehabt. Und schon engt das die Entscheidungsgewalt deutlich ein.

So genug Off topic denke ich.

MoinMoin

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« Antwort #852 am: 22.04.2025 07:30 »
Ja, mir schwebt da schon ein Freibetrag zwischen 50k-100k vor, wobei das immer noch nicht die Welt ist.

Warum haben die SGB ll Empfänger einen höheren Vermögensfreibetrag als die Heimbewohner?
Was du fragst ist doch, warum hat eine Rentner ein geringeres Schonvermögen als ein Nichtrentner (Also der Bürgergeldempfänger/Hartzer)
Man möge mich aufklären aber ist es nicht so, dass der BGler im ersten Jahr 40T€ Schonvermögen hat und dann im 2. Jahr 15T€
Und der Grundsicherungsempfänger 10T€ ?

oder ist da mein Wissensstand falsch?

Ich denke der Hintergrund ist der, dass die These ist das der eine wieder in die Eigenständigkeit zurückkehren könnte und damit ihm sein Start erleichtert werden soll.
Und im zweiten Fall es nur darum geht, dass die Erben mehr erben, wenn man da das Schonvermögen hochschraubt.


KlammeKassen

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« Antwort #853 am: 22.04.2025 08:56 »
Aber um von der anekdotischen Evidenz wegzukommen, hab ich mal gegoogelt. 
Spontan die Zahlen von 2018 gefunden:
Sehr löblich.
Ich hab dann auch mal gegoogelt:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html
GKV-Versicherte   74,7       
GKV-Mitglieder (beitragszahlend)   58,9       
Beitragsfreie GKV-Versicherte (mitversicherte Familienangehörige und Kinder)   15,8

Wenn man jetzt dann auch noch alle BGLer mit reinnimmt, die auch nichts einzahlen, sind wir so bei 21 Mio die nix einzahlen, die gefälligst arbeiten gehen sollen um dann einen GKV Beitrag zu leisten.

Die lassen wir jetzt alle mal schön kleine Jobs machen, sagen wir mal TZ 10%  damit sie arbeiten (Samstag 4h), bei EG3 Stufe 6 ergibt das dann so 300-400€ Monatlohn sprich rund 50-60€ pro Monat die in die GKV zusätzlich gespült wird. Also so rund 13 Mrd. € mehr im Pott.

geil.

Dumm nur, dass der Staat eben wegen diese Personen (versicherungsfremde Leistungen) 14,5-16 Mrd. in den Pott einzahlt, worauf er dann verzichten könnte, weil die zahlen ja alle selber ein.


Bingo:
Ergebnis 0€ mehr auf der Einnahmenseite für die GKV
15 Mrd mehr im Steuersäckle, es freuen sich die PKVler, die damit nichts mehr Beitragen an dem GKV System

Klingt nach einem Plan zu r Entlastung.

Absoluter Schwachsinn, jeder Job unter 556 Euro ist sozialversicherungs und steuerfreu. (Solange man nicht mehrere davon macht.) Somit ist dein Beispiel einfach mal Schwachsinn.


Wieso sollte jeder Minijob sozialversicherungs- und steuerfrei sein? Selten so viel Müll in einem Post gelesen.

Der Arbeitnehmer kann beim Minijob zwischen pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuer nach Steuerklasse entscheiden. Im ersten Fall werden im 2 % vom Gehalt direkt abgeführt und die Steuerpflicht ist damit abgegolten und er kann sich diese 2 % auch nicht über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Anders sieht es aus, wenn er sich für Variante 2 entscheidet.


Nicht ganz richtig. Oder hat sich das gesetzlich inzwischen gewandelt?
Als ich einen Minijob im Studium hatte (später Werkstudent dann, aber begonnen als Minijob) wurde bei meinem Arbeitgeber gesagt "Pauschalversteuerung gibt es hier nicht. Es gibt alles reell auf Lohnsteuerbasis."
War als Student natürlich scheiße, da man keine Verlustvorträge aufbauen konnte, da das volle Gehalt gegengerechnet wurde (obwohl der Grundfreibetrag ausreichend gewesen wäre).
Das wäre bei einer Pauschalbesteuerung anders gewesen. Da hätte man den Lohn in der Steuererklärung nicht angeben müssen und hätte schöne Verlustvorträge aufbauen können.

Ein Wahlrecht gab es bei mir nicht. Es hieß direkt, dass die Pauschalbesteuerung nicht duchgeführt wird.

Von der RV habe ich mich nicht befreien lassen, um Monate zu sammeln (finanziell bringt das an Rentenpunkten ja eher gar nichts, ging eher um die "Zeit")

KlammeKassen

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« Antwort #854 am: 22.04.2025 09:00 »

Fazit:
Wenn man also die Familienversicherung abschafft und wie bei Studenten ab 25Jahren eine Pflichtversicherung einführt (die zahlen ~100-110€, weil sie ja nicht arbeiten gehen können, geht das wohl vom Sockelbeitrag Bafög aus oder so!).
Den Wegfall der Steuermittel dann davon abzieht, dann kommt da so ungefähr auf 10-15€ die jeder Einzahler monatlich weniger zahlen muss.

naja fast

30 Euro kannst noch draufpacken (inkl. PV, aber die muss man ja nunmal zahlen, kommt man nicht drumrum), ab 30 wird es dann nochmal teurer

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/studenten/