Autor Thema: TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit  (Read 42944 times)

wingman

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #135 am: 18.07.2025 09:18 »
Hallo,

ich habe Interesse an einer Erhöhung der Arbeitszeit von 39h auf bis zu 42h pro Woche und wollte euch mal kurz von meiner Ausgangslage berichten.

Bei uns (Entsorgungsbranche) fällt alle paar Wochen ein Bereitschaftsdienst an, welcher mir aufs Jahr gerechnet etwa 80h Mehrstunden einbringen, weiterhin habe ich bereits 80h Mehrstunden auf meinem Zeitkonto.
Ein Abbau dieser Stunden wäre natürlich auch so möglich, jedoch brauche ich das meinerseits nicht unbedingt.

Meine Überlegung wäre nun:
Erhöhung der Arbeitszeit auf 41h/Woche um dadurch meine gesammelten und künftigen Mehrstunden "kontrolliert" abbauen zu können. Ganz nett hierbei: Auf diese 2h gibt es dann noch den Zuschlag (E9B VKA – 6,03€)

Habe ich bei der Konstellation einen Denkfehler?
Ich könnte mir vorstellen, dass das Personalamt lieber den Abbau der Stunden oder notfalls noch eine Auszahlung der Stunden anstrebt…


liebe Grüße
wingman

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #136 am: 18.07.2025 09:21 »
du meinst wirklich einen Bereitschaftsdienst oder meinst Du Rufbereitschaft?

wingman

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #137 am: 18.07.2025 10:27 »
du meinst wirklich einen Bereitschaftsdienst oder meinst Du Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft, da hast du Recht.

Bei uns wird es umgangssprachlich immer nur "Bereitschaftsdienst" genannt, daher die Verwechslung.

Waldkatze

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #138 am: 18.07.2025 10:37 »
Hallo zusammen,

auch ich habe Interesse an der Erhöhung der Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigt in einer Kreisverwaltung). Derzeit mache ich aufgrund des Arbeitsanfalls ca. 5 Überstunden pro Woche (seit ich diese Tätigkeit 2016 übernommen habe, ist das so. Also bei allen Kollegen - nicht nur bei mir). Diese gesammelten Überstunden muss ich immer wieder abbauen, da bei uns der 30.09. Stichtag ist, und alle Stunden über 39 h werden gelöscht.

Nun habe ich gestern mit meiner Amtsleitung gesprochen und meinen Wunsch mitgeteilt.
Die Antwort war kurz und abweisend: Das sei hier nicht möglich. Ich kann nicht einfach 2 Stunden mehr arbeiten (er hat nicht einmal verstanden, dass es um 3 Stunden mehr geht). Dies sei nur möglich, wenn freie Stellenanteile aus dem Stellenplan in dieser Höhe frei oder vorhanden wären. Dies sei nicht der Fall, also geht das nicht.

Hat sich umgedreht und weitergetippt und in den Bildschirm gestarrt. Ah ja - danke schön. :-)

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #139 am: 18.07.2025 10:46 »
Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.

Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".

Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #140 am: 18.07.2025 10:46 »
Zitat
Bei uns (Entsorgungsbranche) fällt alle paar Wochen ein Bereitschaftsdienst an, welcher mir aufs Jahr gerechnet etwa 80h Mehrstunden einbringen,

Nur bei einem durch Dienst-/Betriebsvereinbarung eingerichteten Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD, können die Rufbereitschaftsentgelte faktorisiert und auf das Arbeitszeitkonto gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 TVöD gebucht werden. Ich gehe davon aus, dass Ihr kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD habt (hat so gut wie niemand), sondern ein normales Gleitzeitkonto ("Plus-/Minus-Konto", manchmal auch einfach "Nachweiskonto" genannt).

Daher dürfte weder die Anordnung der Rufbereitschaft, noch die tatsächlichen Einsätze überhaupt auf dem Zeitkonto als "Mehrstunden" bei Dir erscheinen.
Für die reine Anordnung der Rufbereitschaft sind Stundenpauschalen bzw. 12,5 % des Stundenentgelts als Vergütung für die RB zu zahlen (je nachdem ob die RB bis zu 12 Stunden oder 12 Stunden und mehr angeordnet werden). Neben der Pauschale bzw. der zeitratierlichen Vergütung wird die Arbeitsleistung (=Einsätze während der angeordneten RB) einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TVöD gezahlt, § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD.

Waldkatze

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #141 am: 18.07.2025 11:02 »
Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.

Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".

Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?


Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #142 am: 18.07.2025 11:36 »
Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.

Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".

Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?


Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.

nochmal zu den Rufbereitschaftszeiten und den daraus entstehenden 80 "Überstunden": Habt ihr denn ein Arbeitszeitkonto nach § 10? Darüber müsste es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung geben. Ansonsten müssten diese Stunden eh ausgezahlt werden (mit Überstundenzuschlag) und du müsstest diese gar nicht abfeiern.

DerTechniker

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #143 am: 18.07.2025 11:57 »
Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.

Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".

Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?


Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.

nochmal zu den Rufbereitschaftszeiten und den daraus entstehenden 80 "Überstunden": Habt ihr denn ein Arbeitszeitkonto nach § 10? Darüber müsste es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung geben. Ansonsten müssten diese Stunden eh ausgezahlt werden (mit Überstundenzuschlag) und du müsstest diese gar nicht abfeiern.

Er meint nicht Überstunden in diesem Sinne. Ich glaube er meint die Stunden, die er sowieso über Gleitzeit durch Mehrarbeit aufbaut.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #144 am: 18.07.2025 12:41 »
Er meint nicht Überstunden in diesem Sinne. Ich glaube er meint die Stunden, die er sowieso über Gleitzeit durch Mehrarbeit aufbaut.

Das hat er aber so nicht geschrieben:

Zitat
Bei uns (Entsorgungsbranche) fällt alle paar Wochen ein Bereitschaftsdienst an, welcher mir aufs Jahr gerechnet etwa 80h Mehrstunden einbringen, weiterhin habe ich bereits 80h Mehrstunden auf meinem Zeitkonto

FearOfTheDuck

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #145 am: 18.07.2025 13:01 »
Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.

Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".

Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?


Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.

Da dein AG das neue Modell mit "Erhöhungsstunden" nicht möchte und da es offensichtlich keine angeordneten Überstunden sind, kannst du das Spiel so weiterspielen, wie bisher oder du gehst dazu über nach Vollbringung deiner vereinbarten Arbeitszeit den Stift fallen zu lassen und zu gehen. Alles, was sich daraus ergibt - selbstverständlich hast du deinem Vorgesetzten dargelegt, was liegenbleiben musste - ist das Problem des AG. Augenscheinlich hat er damit kein Problem.