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Pflicht zur Stellenausschreibung nach Neubewertung einer Stelle - Stelleninhaber
MoinMoin:
Ich habe keine Ahnung ob du den Sachverhalt kapierst, scheint nicht der Fall zu sein:
Es geht doch genau darum, dass die Tätigkeiten eines Angestellten sich dahingehend erweitert, dass dadurch ein Höhergruppierung erfolgt.
Es steht dem Arbeitgeber arbeitsrechtlich und tarifrechtlich absolut frei ohne Ausschreibung diese Tätigkeiten dem Mitarbeiter zuzuweisen und damit eine Höhergruppierung durchzuführen (Sofern nicht per Betriebs/Dienstvereinbarungen einen andere Vorgehensweise vereinbart ist).
Und du behauptest, Nein! Da gilt Beamtenrecht und da könnte ein Beamter einklagen, dass die Stelle ausgeschrieben wird für Beamte.
Schöne These, die lass ich mal im Raum stehen.
Ich bleibe dabei, was Organisator schon schrieb:
Dem Arbeitgeber steht es frei, beim Neuzuschnitt der Aufgaben mit verbundener höheren Eingruppierung der Tätigkeit diese dem Stelleninhaber zu übertragen (mit seiner Zustimmung) oder auszuschreiben.
und ergänze: Es steht dem AG frei auszuschreiben (und wenn er möchte kann er sie auch für Beamten ausschreiben oder es sein lassen und weiterhin nur für Angestellte ausschreiben) und dann steht es dem Stelleninhaber frei sich zu bewerben und es steht dem AG dann frei jemanden anderes die Stelle zu geben und er muss dann dem Stelleninhaber woanders mit gleicher Entgeltgruppe einsetze, er kann ihn dann nicht betriebsbedingt kündigen.
Und solange keine Gerichtsurteil bekannt sind, die diese Wahlfreiheit der Entscheidung des AGs als rechtswidrig ansehen, hat der AG eben diese Wahlfreiheit und der Angestellte keinen Bestandsschutz .
BAT:
Ich denke, du warst eher noch vor einigen Tagen gedanklich ???
Natürlich braucht er sich ausschreiben, ich rede nur davon, WENN er es tut, sollte er sich Gedanken machen, ob er auch für Beamte ausschreiben. Einer Pflicht bedarf es nicht, da es zu klagen kommen könnte, wenn er es nicht getan hat. Zur Orientierung, ob eine weitere Ausschreibung erfolgt, auch evt. für Beamte, muss er sich insofern Rechtsgedanken zur Architektur der Stelle machen.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 21.04.2025 16:41 ---Ich denke, du warst eher noch vor einigen Tagen gedanklich ???
Natürlich braucht er sich ausschreiben, ich rede nur davon, WENN er es tut, sollte er sich Gedanken machen, ob er auch für Beamte ausschreiben. Einer Pflicht bedarf es nicht, da es zu klagen kommen könnte, wenn er es nicht getan hat. Zur Orientierung, ob eine weitere Ausschreibung erfolgt, auch evt. für Beamte, muss er sich insofern Rechtsgedanken zur Architektur der Stelle machen.
--- End quote ---
Nochmal:
Hast du Urteile hierzu, dass ein Beamter einen AG dazu zwingen kann, eine Stelle, deren Tätigkeiten bisher von einem Angestellten ausgeübt wurde, für Beamten geöffnet werden muss, wenn er sie neu ausschreibt?
Ich denke das unterliegt der freien Entscheidung des AGs.
BAT:
Ich denke, wir haben hier sehr unterschiedlichle betriebliche Übung 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass für Beamten und Angestellte ausgeschriebenen werden muss, wenn dies die betriebliche Übung ist.
Was würde denn für dich gegen eine Ausschreibung zur Not auf freiwilliger Basis sprechen? Ich verstehe deinen Gedankengang hier nicht wirklich.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 21.04.2025 17:27 ---Ich denke, wir haben hier sehr unterschiedlichle betriebliche Übung 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass für Beamten und Angestellte ausgeschriebenen werden muss, wenn dies die betriebliche Übung ist.
--- End quote ---
(ein Aktenzeichen wäre da hilfreich)
Betriebliche Übung oder Betriebsvereinbarung kann dafür sprechen, dass jede Tätigkeitsänderung ausgeschrieben werden muss und zwar für alle.
Ist aber nur eine Vereinbarung und kein muss.
--- Zitat ---Was würde denn für dich gegen eine Ausschreibung zur Not auf freiwilliger Basis sprechen? Ich verstehe deinen Gedankengang hier nicht wirklich.
--- End quote ---
Das lebensfremde an dem Vorgang, weil unnötige ineffiziente Bürokratie.
Bei dem Sachverhalt:
Jemanden ist auf eine Angestellten Tätigkeit eingearbeitet und macht seine Tätigkeiten, man stellt fest, dass einige Arbeitsvorgänge aus diesem Tätigkeitsbereich ein paar Änderungen benötigt und dass dadurch die gesamte Tätigkeit höherbewertet wird.
Dann ist der normale Weg, dass man den Menschen, der das aktuell macht, anbietet, dass er diese Änderung mitmacht und höhergruppiert wird. Sofern man ihn dafür fähig und geeignet hält natürlich.
Erst wenn das nicht zutrifft, dann fängt man an über eine Ausschreibung nachzudenken.
Ansonsten ist es unnötig diese Stelle freiwillig auch für anderen Angestellte auszuschreiben.
Denn:
a) Es bindet unnötig Personal (Ausschreibung erstellen und Verfahren begleiten.... bis dahin muss man dem Bestandsangestellten die Tätigkeiten vorübergehend übertragen, da sie ansonsten nicht gemacht werden)
und wenn der Alte nicht den Zuschlag bekommt, weil er sich nicht bewirbt / oder eine andere "gewinnt"
b) Es muss eine Neue und ein Alter neu in seinen neuen Jobs eingearbeitet werden!
Wenn keine Jobrochade (also Stellentausch möglich/gewünscht)
c) Für den Alten muss uU eine neue Stelle geschaffen werden
d) höhere Personalkosten, wenn der Neue geringer bezahlt war als der Alte
Und wenn man dann auch noch zusätzlich für Beamte ausschreiben muss:
e) es binden noch mehr Personal, weil erst mal eine Beamtenbewertung und Stelle geschaffen werden muss
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Natürlich sieht das etwas anders aus, wenn durchgängig in der Verwaltung diese Posten doppelt gefahren werden.
Also allgemeine Verwaltungstätigkeiten ohne hoheitliche Aufgaben an Beamte vergeben werden und mal so mal so besetzt werden.
(Warum da noch Beamten benötigt werden ist dann natürlich die Kern frage)
Aber da wo ich arbeite, da gibt es verdammt wenige Tätigkeiten die von Beamten und Angestellten gleichermaßen bedient werden können oder dürfen.
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Aber wer bei jeder Tätigkeitsänderung ausschreiben will, der kann das gerne machen.
Muss dann aber natürlich immer die beiden System (Beamten/TV) im Blick haben, denn uU führt eine Änderung zwar nicht zu einer Höhergruppierung, aber zu einer höheren Besoldung und umgekehrt.
Viel Spaß beim Bewertungsmarathon und was macht eure Personalstelle sonst noch?
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