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Pflicht zur Stellenausschreibung nach Neubewertung einer Stelle - Stelleninhaber

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BAT:
Moin Moin.

Ich rede nicht über den konkreten Fall. Nur über Ausschreibungen allgemein. Herrschaftszeiten. Einige sollten an Feiertagen nicht arbeiten :P

Natürlich soll er da sitzen bleiben und mehr Geld bekommen.

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 22.04.2025 09:54 ---Moin Moin.

Ich rede nicht über den konkreten Fall. Nur über Ausschreibungen allgemein. Herrschaftszeiten. Einige sollten an Feiertagen nicht arbeiten :P

Natürlich soll er da sitzen bleiben und mehr Geld bekommen.

--- End quote ---
Ich rede nicht von einem Konkreten Fall, sondern von einer allgemeinen Fallgestalltung, geistige Transferleistung im Eierlikör ertränkt?
Und mal redest du vom SV und dann von einem allgemeinen sonstwas.

Herrschaftszeiten einfach mal Hirn anschalten oder exaktere Fragen stellen und nicht allgemeine Placebofragen stellen.

Und nicht einfach Behauptungen anstellen, sie aber nicht belegen zu können!

Nochmals:

--- Zitat von: BAT am 20.04.2025 14:41 ---Zumindest ist falsch, pauschal im Sachverhalt zu unterstellen, dass Beamtenrecht nicht betroffen ist.

--- End quote ---
Nein, es ist in diesem SV ganz deutlich NULL Beamtenrecht betroffen, wenn es keine uns unbekannt Nebenabreden gibt. Da es sich im SV um einen Aufgabenzuwachs einer Angestellten Stelle dreht.
Die kann einfach mit Übertragung und HG abgefrühstückt werden. Der einzige der diesen Weg verhindern kann ist der Angestellte selber.

Wer da behauptet, dass dort es dem Beamten möglich ist sich rein zu klagen, weil er mit einbezogen werden muss, der Belege das bitte.

Ja, im allgemeinen kann das Beamtenrecht betroffen sein, wenn der Ag Beamten einladen.


KlammeKassen:

--- Zitat von: Umlauf am 20.04.2025 02:20 ---
--- Zitat von: BAT am 18.04.2025 16:52 ---Klär mich auf. Ich habe es noch nie erlebt, dass Verwaltungsstellen bei uns im Hause nur für Beschäftigte ausgeschrieben wurden.

--- End quote ---

Das ist bei uns eigentlich der ganz normale Standard.

--- End quote ---

Kommt bei uns auch hin und wieder vor, da es gar nicht unbegrenzt Planstellen gibt.

Wenn jetzt beispielsweise 5 Angestellte (!) in Rente gehen, sind keine neuen Planstellen für Beamte plötzlich vorhanden.

BAT:
DU fängst ja wieder mit dem konkreten Sachverhalt an.

Natürlich ist das Beamtenrecht betroffen, solange man im Betrieb Beamte hat. Wegen des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung ist zu prüfen, ob es bei einer entsprechenden Besoldungsgruppe - im Gegensatz zur Entgeltgruppe - evtl. keine höhere Gruppe gegeben hätte.

Beamtenrecht ist insofern IMMER betroffen, und sei es nur bei einer kurzen Gedankenführung wie zum o. g. Vergleich.

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 22.04.2025 13:22 ---DU fängst ja wieder mit dem konkreten Sachverhalt an.

Natürlich ist das Beamtenrecht betroffen, solange man im Betrieb Beamte hat. Wegen des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung ist zu prüfen, ob es bei einer entsprechenden Besoldungsgruppe - im Gegensatz zur Entgeltgruppe - evtl. keine höhere Gruppe gegeben hätte.

Beamtenrecht ist insofern IMMER betroffen, und sei es nur bei einer kurzen Gedankenführung wie zum o. g. Vergleich.

--- End quote ---
Also wenn für die der Aufgabenzuwachs eines Angestellten und die Höhergruppierung ein konkreter Sachverhalt ist, dann verstehe ich deine Verwirrtheit.

--- Zitat von: BAT am 18.04.2025 10:49 ---Danke für die Aufklärung, Moin Moin.

Aber warum sind wir nicht im Beamtenrecht?

--- End quote ---
Für mich ist das kein konkreter Sachverhalt sondern eine allgemeingültige Fragestellung.
Und bei dieser Fragestellung gilt nicht zwingend das Beamtenrecht, so wie du es behauptest.
Auch nicht, wenn es Beamten im Betrieb gibt.
Der Ag kann die HG durchführen ohne einen Gedanken an Beamtenrecht zu verwenden.
Und zwar solange, bis er von einem anderslautenden Urteil dazu gezwungen wird.(bitte liefern, damit wir uns korrekt verhalten in unserem Betrieb)
und solange du mir nicht richterlich Darlegen kannst, wie oder wieso sich da ein Beamter reinklagen könnte, solange ist es halt deine Meinung und mehr nicht.(bitte liefern, damit wir unseren Beamten was an die Hand geben können)

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