Autor Thema: Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation  (Read 30884 times)

MoinMoin

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #150 am: 21.05.2025 12:09 »

Was hat das Kindergeld mit einem Urteil zur amtsangemessenen Alimentation zu tun?

Sehr viel sogar. Der Abstand zur Hartzi Familie könnte dadurch auf 115% steigen, je nach Höhe des Kindergelds.
Korrekt.

Um es auf die Spitze zu treiben, bei entsprechendem Kindergeld würde kein Kinderzuschlag ab Kind 3 mehr notwendig sein und die Steigerung Grundbesoldung könnte auch geringer ausfallen.

Das wäre doch zu begrüßen, oder? Keine Probleme mehr mit der amtsangemessen Alimentation, und keine Stauchung der Besoldungstabelle, die Abstände zwischen den Besoldungen würden nicht verwässert durch Kinderzuschläge....

Das wäre doch eine Win-Win-Win Situation

Und die Erkenntnis seitens der Politik durch die Urteile, dass man als Beamter mit einer normalen Besoldung und 2+ Kindern von staatlicher Stütze abhängig ist, könnte eben zu dieser Form der Unterstützung für die Bevölkerung führen.

Das ist halt meine Erwartung an die Urteile-> Herstellung der amtsangemessenen Alimentation primär via mehr Geld für Menschen mit Kinder.

HochlebederVorgang

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #151 am: 21.05.2025 12:11 »
Hier geht es aber um die Erwartungen an ein Urteil.

Unabhängig davon, sind die systematischen Verwerfungen ja wohl offensichtlich, da das Kindergeld/Steuerliche Existenzminimum dann über der Grundsicherung für Kinder liegen würde. Dementsprechend wäre bei gleichbleibender Regelung auch nur noch der der Grundsicherung entsprechende Betrag auf die Grundsicherung anzurechnen. Der überschießende Betrag würde richtigerweise beim Kind des Grundsicherungsempfängers verbleiben. Am Abstand ändert sich somit nichts. Es sei denn, man möchte der arbeitenden Bevölkerung erläutern, dass das Existenzminimum des Kindes eines Bürgergeldempfängers höher ist, als das von Eltern, die einer Tätigkeit nachgehen.

Dementsprechend hätten Änderungen keine Auswirkungen auf das Abstandsgebot.

NelsonMuntz

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« Antwort #152 am: 21.05.2025 12:24 »
Es sei denn, man möchte der arbeitenden Bevölkerung erläutern, dass das Existenzminimum des Kindes eines Bürgergeldempfängers höher ist, als das von Eltern, die einer Tätigkeit nachgehen.

Betrachtet man die reale Bezuschussung, ist obiges doch der aktuelle Fall: Das Kind im Bürgergeldbezug wird zu 100% finanziert, das Kind in mittleren Einkommensbereichen nur in Höhe des Kindergelds, in darüberliegenden Ebenen dann über die Anrechnung des Freibetrags in etwas höherer Dimension (aber weiter unterhalb des Bürgergelds).

Hast aber trotzdem weiterhin Recht: Schweift ab ;)


Bastel

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #154 am: 21.05.2025 12:46 »
Es sei denn, man möchte der arbeitenden Bevölkerung erläutern, dass das Existenzminimum des Kindes eines Bürgergeldempfängers höher ist, als das von Eltern, die einer Tätigkeit nachgehen.

Betrachtet man die reale Bezuschussung, ist obiges doch der aktuelle Fall: Das Kind im Bürgergeldbezug wird zu 100% finanziert, das Kind in mittleren Einkommensbereichen nur in Höhe des Kindergelds, in darüberliegenden Ebenen dann über die Anrechnung des Freibetrags in etwas höherer Dimension (aber weiter unterhalb des Bürgergelds).

Hast aber trotzdem weiterhin Recht: Schweift ab ;)

Und genau dass ist der Skandal.

BVerfGBeliever

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #155 am: 21.05.2025 12:59 »
Das ist halt meine Erwartung an die Urteile-> Herstellung der amtsangemessenen Alimentation primär via mehr Geld für Menschen mit Kinder.

Nope, denn wie man dir schon 453967-mal erläutert hat, muss die amtsangemessene Alimentation (i) die Funktion, (ii) die Verantwortung, (iii) die Aufgaben sowie (iv) die persönliche Qualifikation des Beamten widerspiegeln..

Knecht

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« Antwort #156 am: 21.05.2025 13:14 »
Davon erwarte ich einiges:
https://www.vhdt.de/index.php/news/amtsangemessene-alimentation-wie-21-mai-2025-18-20-uhr-bundesarbeitsgericht

Wird sicher spannend, nur ändern wird es wie üblich nichts. Hier muss man immer erst an die Wand fahren, bevor man den Tunnel macht.

MoinMoin

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #157 am: 21.05.2025 13:28 »
Das ist halt meine Erwartung an die Urteile-> Herstellung der amtsangemessenen Alimentation primär via mehr Geld für Menschen mit Kinder.

Nope, denn wie man dir schon 453967-mal erläutert hat, muss die amtsangemessene Alimentation (i) die Funktion, (ii) die Verantwortung, (iii) die Aufgaben sowie (iv) die persönliche Qualifikation des Beamten widerspiegeln..
Wo hätte ich etwas anderes behauptet? Und inwiefern wird das verändert durch eine Anhebung des Kindergeldes?
Wie ich dir schon 453968-mal erläutert habe:
Wenn pro Kind 100€ netto mehr Kindergeld gezahlt wird, dann muss die Grundbesoldung / Kinderzuschlag des niedrigsten Beamten nicht mehr so stark angehoben werden, um diese Kriterium: Abstand zur Grundsicherung zu überschreiten und ab dem dritten Kind kann um 100€ der notwendige Kinderzuschlag gesenkt werden. Und das ist natürlich unabhängig von der Grundbesoldung.
Oder wird bei der Berechnung das Kindergeld nicht betrachtet?
Das die anderen Prüfkriterien davon unbenommen sind ist mir bewusst und das wegen der anderen Prüfkriterien die Grundbesoldung mindestens linear über alle Besoldungen steigen muss, widerspreche ich doch auch nicht.

Bruce Springsteen

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #158 am: 21.05.2025 14:12 »
Also kennst du den mtD nicht, und den mD im Bereich Vollzugsdienst ebenfalls nicht. Dann wäre das ja geklärt.
Was genau ist da "geklärt"?! Gar nichts. Natürlich kann ich zwischen technischen- und nichttechnischen Dienst unterscheiden. Mein Bruder ist übrigens im Vollzugsdienst. Ich war u.a SAZ 8er bei der BW. Und jetzt? Ändert auch daran nichts..
Nur weil es in deinem Bereich so war, ist es längst nicht überall so. Ein bisschen Blick über den Tellerrand täte gut.
Das sagt auch keiner, dass es in allen Bereichen so ist. Bspw. Hauptfeldwebel bei der BW. Natürlich können die bspw. als Spezialkraft mehr "tragen" als der A8, der im Gericht nur die Akten von A nach B schleppt, das ist mir schon klar. ;) Trotzdem ändert es nichts daran, dass die unterschiedlichen "Dienste" (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) entsprechend Verantwortung und Qualifikation getrennt werden und entsprechendes "tragen" bzw. "stützen" müssen. Entsprechend werden sie auch entlohnt..
Zudem gibt es zwischen Führungsaufgaben und Tippse noch ganz viel dazwischen
Auch das bestreitet niemand. Soll ja auch welche im mittleren Dienst geben, die freiwillig Führungsaufgaben aufnehmen und sich wundern, warum nichts voran geht.. bspw. weil sie so über eine Zeit voll ausgenutzt aber halt nicht entlohnt werden.

BVerfGBeliever

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« Antwort #159 am: 21.05.2025 14:36 »
Wo hätte ich etwas anderes behauptet? Und inwiefern wird das verändert durch eine Anhebung des Kindergeldes?

1.) Was in aller Welt veranlasst dich zu der Annahme, das Kindergeld werde demnächst signifikant erhöht (losgelöst von der Frage, ob man dies sinnvoll fände oder nicht)? Hast du davon etwas im Koalitionsvertrag gelesen? Ich jedenfalls nicht. Und genau wie Nelson geschrieben hat: Wenn hoffentlich die neue Regierung demnächst aus Karlsruhe dazu gezwungen wird, uns endlich wieder verfasssungsgemäß zu besolden, glaubst du wirklich, sie hat danach noch große "Lust", auch noch das Kindergeld zu erhöhen, insbesondere angesichts der genannten finanziellen Dimensionen?

2.) Ich hatte dir bereits detailliert vorgerechnet, dass selbst eine (zum aktuellen Zeitpunkt völlig unrealistische!) exorbitante Erhöhung des Kindergeldes einen deutlich geringeren Effekt auf die amtsangemessene Besoldung hätte als immer wieder fälschlicherweise von dir behauptet..

Rollo83

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« Antwort #160 am: 21.05.2025 14:48 »
Davon erwarte ich einiges:
https://www.vhdt.de/index.php/news/amtsangemessene-alimentation-wie-21-mai-2025-18-20-uhr-bundesarbeitsgericht

Dann schon mal mein Beileid an dich wenn du da wirklich irgendwas erwartest.

PolareuD

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« Antwort #161 am: 21.05.2025 14:54 »
Davon erwarte ich einiges:
https://www.vhdt.de/index.php/news/amtsangemessene-alimentation-wie-21-mai-2025-18-20-uhr-bundesarbeitsgericht

Dann schon mal mein Beileid an dich wenn du da wirklich irgendwas erwartest.

Ich denke schon, dass man in der Folge des Vortrages etwas erwarten kann. Natürlich nicht, dass die Politik auf die Linie umschwenkt, aber schon das dem ein oder anderen Zuhörer ein kleines erhellendes Lichtlein aufgeht. Denn steter Tropfen höhlt den Stein.......

ohjeee

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« Antwort #162 am: 21.05.2025 15:22 »
Wenn man eine Lösung finden würde, Kindergeldbetrug erfolgreich zu bekämpfen, würde auch das deutlich günstiger werden.

Na, in Deutschland leben grob 14 Millionen Kinder unter 18 Jahren ... Kindergeldbetrug ist zwar eine zu bekämpfende Straftat, fällt quantitativ aber nicht stark ins Gewicht.

Ähnliches gilt übrigens auch für im Ausland lebende Kinder: Die machen gerade einmal 1,5% des Gesamtvolumens aus.
bestes Argument. Meine Steuerhinterziehung fällt auch nicht ins Gewicht, und das bisschen, was ich an der Selbstzahler-Kasse mitgehen lasse juckt den Konzern bei dem Umsatz ja wohl auch nicht und meine Schwarzfahrt bei der Bahn stecken die auch locker weg.

NelsonMuntz

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« Antwort #163 am: 21.05.2025 15:41 »
Wenn man eine Lösung finden würde, Kindergeldbetrug erfolgreich zu bekämpfen, würde auch das deutlich günstiger werden.

Na, in Deutschland leben grob 14 Millionen Kinder unter 18 Jahren ... Kindergeldbetrug ist zwar eine zu bekämpfende Straftat, fällt quantitativ aber nicht stark ins Gewicht.

Ähnliches gilt übrigens auch für im Ausland lebende Kinder: Die machen gerade einmal 1,5% des Gesamtvolumens aus.
bestes Argument. Meine Steuerhinterziehung fällt auch nicht ins Gewicht, und das bisschen, was ich an der Selbstzahler-Kasse mitgehen lasse juckt den Konzern bei dem Umsatz ja wohl auch nicht und meine Schwarzfahrt bei der Bahn stecken die auch locker weg.

Hmmmm, real existierende Kinder im Ausland sind nun mal kindergeldberechtigt, wenn ein Elternteil hier steuerzahlend arbeitet. Keine(!) Straftat. Ob 1,5% viel sind oder nicht, mag jeder selbst bewerten.

Kindergeldbetrug ist und bleibt hingegen eine Straftat. Zahlen sind mir dazu keine bekannt, die beliebte Erzählung ist jedoch, dass es der schlitzohrige Rumäne, Pole oder Afrikaner sei, der sich so bereichert. Wir verbleiben also unterhalb jener 1,5%. Das allein war mein Argument!

... aber schön zu wissen, wie Du Dich so an der SB-Kasse im Supermarkt so benimmst ;)

Rentenonkel

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« Antwort #164 am: 21.05.2025 15:55 »
Außerdem hat das Kindergeld ja auch eine Zwitterstellung. Es ist nur zum Teil eine Sozialleistung und zum Teil hat es einen steuerlichen Aspekt.

Auch ohne das Kindergeld könnte der in Deutschland berufstätige Arbeitnehmer seine im Ausland lebenden Kinder, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist, steuerlich geltend machen. Je nach Einkommen würde er so im Rahmen der Einkommenssteuererklärung Steuern zurück bekommen.

Eine Abschaffung des Kindergeldes, die im Übrigen zumindest für EU Bürger nicht europarechtskonform wäre, würde daher gar nicht den Einspareffekt von 1,5 % haben, sondern durch die oben beschriebenen, geringen Steuereinnahmen einen insgesamt deutlich geringen Effekt haben.