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Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?
Thomber:
@Sindbad der Seefahrer
Guter Beitrag
Viele Beamte haben heute leider vergessen, warum es Beamte gibt, warum sie besondere Rechte und Pflichten haben usw.! Aufgabe von Beamten ist es nämlich explizit NICHT die Regierung zu beschützen und deren Feinde zu beseitigen.
GeBeamter:
Eieiei, wenn ich lese was mancher hier schreibt, kann ich kaum glauben, dass wir alle einmal zwei Finger gehoben haben, um dem Staat treue Dienste zu leisten und die Verfassung zu achten.
Fast alle Beispiele, die Seefahrer auflistet, sind durch Inhalts- und Schrankenbestimmungen der Verfassung begründbar.
Die Pflicht zur Remonstration besteht vor allem, für rechtswidrige (inkl. verfassungswidrige) Dienstanweisungen. Es wäre mir neu, dass sich das auch auf Bereiche erstreckt, wo der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage geschaffen hat (InfSchG, Parlamentsarmee, you name it). Die bin ich erst einmal verpflichtet auszuführen, bis das BVerfG deren Unwirksamkeit erklärt hat.
Alexander79:
--- Zitat von: GeBeamter am 06.05.2025 14:26 ---Eieiei, wenn ich lese was mancher hier schreibt, kann ich kaum glauben, dass wir alle einmal zwei Finger gehoben haben, um dem Staat treue Dienste zu leisten und die Verfassung zu achten.
--- End quote ---
Also ich habe nie zwei Finger gehoben.
Bei mir war es die ganze Hand. ;)
Eukaryot:
Designierter Innenminister schließt pauschale Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch aus
Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Staatsbedienstete, die Mitglied in der Partei sind, müssen trotzdem nicht automatisch mit dienstrechtlichen Folgen rechnen.
06.05.2025, 08.18 Uhr
Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Auffassung des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren.
»Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden«, sagte der CSU-Politiker der »Bild«-Zeitung.
Ähnlich hatte sich vergangene Woche bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) geäußert. »Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden – ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist«, bekräftigte Reul jetzt gegenüber der »Bild«-Zeitung.
Seitdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hat , wird über denkbare Konsequenzen diskutiert, auch über ein mögliches Verbotsverfahren. CDU-Chef Friedrich Merz, der heute zum Bundeskanzler gewählt werden soll, hat sich bisher zurückhaltend dazu geäußert.
Der bei der Wahl im Februar neu in den Bundestag eingezogene AfD-Abgeordnete Sieghard Knodel aus Baden-Württemberg hat inzwischen seinen Austritt aus Fraktion und Partei erklärt. In einer E-Mail schrieb Knodel: »Angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen«.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/alexander-dobrindt-schliesst-pauschale-konsequenzen-fuer-beamte-mit-afd-parteibuch-aus-a-d4d9afe9-3c7e-4009-8a97-bf7a5d673cbc
clarion:
Hallo,
Also wieder ein Sturm im Wasserglas.
Dennoch sollte jeder Mitarbeiter im ÖD noch einmal ganz scharf nachdenken, ob er oder sie eine Partei unterstützt, die gesichert rechtsextrem ist und zudem ihre Erfolge nur durch Lüge und Hetze feiern konnte.
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