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Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch
enton666:
Noch ein Artikel dazu in der NOZ vom 30.07.2025
25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt und überfordern Gerichte
Jonas E. Koch
6–7 Minuten
Brandbrief an Ministerpräsidenten 25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt – doch die Gerichte entscheiden nicht
Tausende Beamte kämpfen in Niedersachsen gerichtlich für ein höheres Gehalt. Ihre Klagen werden erfasst – und dann unbearbeitet abgelegt. Einige Beamte warten schon seit Jahren auf ein Urteil.
Egal ob in der Verwaltung oder der Justiz – um geeignete Fachleute zu finden, muss der Staat immer tiefer in die Tasche greifen. Besonders bei Aufgaben in niedrigeren Besoldungsstufen wurden die Löhne in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, um den Staatsdienst attraktiver zu machen. Das Problem: Nun bekommen alle anderen Beamten möglicherweise zu wenig Gehalt.
Denn eigentlich sollen die Lohnabstände zwischen den Besoldungsstufen die unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikation der Beamten abbilden – so steht es im niedersächsischen Besoldungsgesetz. Doch wenn nun die unteren Einkommensgruppen mehr Geld bekommen, müssen dann nicht auch alle anderen mehr verdienen?
Finanzminister lehnt alle Gehaltsforderungen ab
So jedenfalls sehen es viele Beamte. Weil das aber teuer werden könnte, hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) im letzten Jahr die Behörden angewiesen, alle Forderungen von allen niedersächsischen Beamten ohne Prüfung abzulehnen.
Seitdem haben bereits 25.000 Beamte für ein höheres Gehalt geklagt. 12 Verwaltungsrichter kümmern sich in Niedersachen nur darum, die Klagen zu erfassen. Dann aber passiert: nichts. „Alle Beamten und Richter in Niedersachsen wissen, dass wir nichts machen können“, berichtet Gert-Armin Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts. An seinem Gericht ist das älteste noch offene Verfahren bereits 2017 in die Schublade gewandert, beziehungsweise „ruhend gestellt“ worden.
Alle warten auf das Bundesverfassungsgericht
Denn ob die Vergütung so verfassungskonform ist, soll das Bundesverfassungsgericht in einem sogenannten Normenkontrollverfahren klären. Seit mehr als sieben Jahren warten die Verwaltungsgerichte auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. Das entsprechende Dokument hat bereits mehr als 500 Seiten, doch ein Urteil gibt es noch nicht. Immer wieder mal gaben die Richter an, dass bald mit einem Urteil zu rechnen sei, dann aber verschwand das Thema wieder von der Jahresplanung.
Wenn das Bundesverfassungsgericht den Klägern eines Tages recht geben sollte, drohen dem Land schätzungsweise Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Rücklagen hat das Land dafür nicht. Ob es dazu kommt, ist vollkommen unklar. Sicher ist aber: Wer nicht klagt, würde später auch nichts bekommen. Also klagen Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte. Und jede Klage muss einzeln erfasst werden. „Wir produzieren Arbeit ohne Sinn“, kritisiert Richter Neuhäuser. „Das ist ein Berg an Klagen, den wir bearbeiten müssen, aber nicht entscheiden können, weil wir auf Karlsruhe warten.“
Die Kapazitäten dazu gibt es eigentlich nicht: 212 Richter gibt es an niedersächsischen Verwaltungsgerichten. Sie bearbeiten Klagen gegen Asylablehnungen, abgelehnte Bauanträge, Bebauungspläne, öffentliche Bauvorhaben oder Polizeimaßnahmen und vieles andere mehr. Will sich ein Bürger gegen den Staat wehren, landet das Verfahren in der Regel vor einem Verwaltungsgericht.
Brandbrief an Olaf Lies
Neuhäuser, der auch Verbandspräsident der niedersächsischen Verwaltungsrichter ist, hat deshalb bereits einen deutlichen Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) geschrieben, um „für die Auswirkungen der zu erwartenden Klagewelle zu sensibilisieren und um zu Abhilfe bitten“. Er rechnet mit rund 31.000 Verfahren, der niedersächsische Oberverwaltungsgerichtspräsident Frank-Thomas Hett sogar mit mehr als 60.000.
Rund die Hälfte der Verfahren dreht sich in Niedersachsen bereits um Klagen gegen zu niedrige Beamtengehälter. In einem Viertel der Verfahren sind die Richter mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide beschäftigt. Alle anderen Themen zusammen machen so nur noch gut ein Viertel der Verfahren an niedersächsischen Verwaltungsgerichten aus.
„Den Verwaltungsrichtern ist kein Grund bekannt oder vorstellbar, warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“, schrieb Neuhäuser an den Ministerpräsidenten. Bislang hat er keine Antwort erhalten.
clarion:
Dem Brandbrief kann man nur beipflichten. Im Klagestau steckt auch einer unserer Kunden, die Klage liegt beim OVG jetzt das fünfte Jahr.
AltStrG:
--- Zitat von: enton666 am 06.08.2025 12:16 ---Noch ein Artikel dazu in der NOZ vom 30.07.2025
25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt und überfordern Gerichte
Jonas E. Koch
6–7 Minuten
Brandbrief an Ministerpräsidenten 25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt – doch die Gerichte entscheiden nicht
Tausende Beamte kämpfen in Niedersachsen gerichtlich für ein höheres Gehalt. Ihre Klagen werden erfasst – und dann unbearbeitet abgelegt. Einige Beamte warten schon seit Jahren auf ein Urteil.
--- End quote ---
Krass, das Berlin mal das besser Paket anbietet, als andere Bundesländer. Noch (!) reicht es in Berlin aus, Widerspruch zu leisten. Mal sehen, wann Berlin auf die Idee kommt, auch Klagen zu verlangen.
Goldene Vier:
Heute im Rundblick:
RECHT
Verwaltungsrichter rufen Lies im Streit mit Heere um die Beamtenbesoldung zur Hilfe
Rollt eine neue Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte zu? Viele Richter und Beamte befürchten das, weil sich die Landesregierung im Streit um die Besoldung hartleibig zeigt. Der Ton im Streit um die Frage, wie die Landesregierung mit Widersprüchen gegen die Beamtenbesoldung umgehen soll, wird erkennbar schärfer. Vor wenigen Wochen hat der Vorsitzende des Verbandes der Verwaltungsrichter, Prof. Gert Armin Neuhäuser, einen Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) geschrieben. Darin wird Lies „dringend gebeten, die bisherige Handlungsweise zu überdenken und zu ändern“. Indirekt fordert Neuhäuser, im Hauptberuf Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück, Lies zum Eingreifen gegen seinen Finanzminister Gerald Heere (Grüne) auf.
Bisher hat der Regierungschef allerdings in offiziellen Einlassungen keinen Grund gesehen, Heeres Kurs zu korrigieren. Im Finanzministerium selbst rät man zur Gelassenheit. Offenbar sind bisher vom Land auch noch keine Widerspruchsbescheide abschlägig entschieden worden. Damit werde erst für die kommenden Wochen gerechnet, wenn noch offene Verfahrensfragen geklärt ist, heißt es aus Regierungskreisen.
Es geht um die Besoldung der niedersächsischen Beamten und Richter, die seit vielen Jahren höchst umstritten ist. Dem Bundesverfassungsgericht liegen mehrere Beschwerden vor, über die allerdings immer noch nicht entschieden worden ist. Die Kernfrage lautet, ob das von den Karlsruher Richtern wiederholt hervorgehobene „Abstandsgebot“ der Beamtenbesoldung zur Grundsicherung (mindestens 15 Prozent) eingehalten wird. Dies betrifft dann im Endeffekt nicht nur die unteren Besoldungsgruppen, sondern das gesamte System der Beamtenbesoldung, da je nach Eingruppierung der Tätigkeiten alle höheren Statusämter auf den jeweils unteren aufgebaut sind. Da die Beamtenbesoldung seit vielen Jahren umkämpft ist, haben viele Beamte und Richter regelmäßig Widerspruch gegen ihre Gehaltsbescheinigungen eingereicht. Für die bis Ende 2022 betre enden Bescheide galt die Vereinbarung zwischen Landesregierung und Berufsverbänden der Beamten, dass die Widersprüche „ruhend“ gestellt wurden. Das heißt, ihre Wirksamkeit blieb erhalten bis zum Zeitpunkt eines Karlsruher Urteils, das dann Klarheit schafft.
Vor wenigen Wochen nun änderte das Finanzministerium diesen Kurs und entschied, dass für die Gehaltsbescheinigungen der Jahre 2023, 2024 und alle weiteren keine aufschiebende Wirkung mehr besteht. Das heißt, diese Widersprüche sollen vom Land abgelehnt werden ‑ mit der Folge, dass nur noch die Beamten und Richter später ihre Ansprüche zu den Gehältern erfolgversprechend vortragen können, die gegen einen abgelehnten Widerspruch des Landes Klage eingereicht haben. Formal begründet das Finanzministerium den neuen Kurs damit, dass inzwischen mit dem „Familienergänzungszuschlag“ ein Instrument vom Landtag beschlossen worden sei, das die Verfassungsmäßigkeit der unteren Besoldungsgruppen sicherstelle. Der Beamtenbund und Verdi hingegen sehen diese Begründung als nicht überzeugend an.
Neuhäuser bittet Lies nun um ein Aufhalten des neuen Kurses ‑ und zwar aus Sorge vor einer Klageflut. In Hamburg sei man den jetzt in Niedersachsen eingeschlagenen Weg schon seit längerem gegangen ‑ und annähernd 8000 Klagen lägen schon vor. Hochgerechnet auf die Zahl der niedersächsischen Beamten rechne er nun mit mehr als 31.000 Klagen ‑ und verweist auf den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Frank-Thomas Hett, der im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick sogar von 62.000 zu bescheidenden Widersprüchen gesprochen hatte. Bereits jetzt, fügt Neuhäuser hinzu, steige die Zahl der Eingänge vor den Verwaltungsgerichten in Niedersachsen, 2024 war es ein Plus von 21,7 Prozent, beispielsweise wegen Asylverfahren. Wenn jetzt noch viele neue Verfahren wegen der Beamtenbesoldung hinzukämen und „in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft binden“, sei das sonderbar. Da der Streit in der Sache sowieso nur in Karlsruhe entschieden werden könne, sei „kein Grund bekannt oder vorstellbar“, weshalb das sinnvoll sein könne.
Allerdings ist es so, dass erst einige Kommunen für ihre Beamten die Widerspruchsbescheide entsprechend der neuen Weisung des Finanzministeriums abgelehnt haben. Hier sollen die ersten Betroffenen schon geklagt haben. Das Land indes hat offenbar noch über keinen solchen Widerspruchsbescheid entschieden. In rot-grünen Kreisen herrscht die Auffassung, dass der Streit „von interessierter Seite aufgebauscht” werde. Aus dem Finanzministerium heißt es, mit dem „Familien-ergänzungszuschlag” sei die Beamtenbesoldung jetzt rechtssicher und verfassungsgemäß. Wer eine andere Auffassung vertrete, müsse den Rechtsweg beschreiten - und das gehe eben nur über die Klage gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid. Erst wenn Klagen vorlägen, könne man über die Frage reden, ob weitere Widerspruchsbescheide „ruhend gestellt” werden und der Ausgang eines Musterprozesses abgewartet wird.
enton666:
"Klage, ick hör dir trapsen"
Wir sollten für den Fall der Fälle vorbereitet sein.
Ich hatte vor ca. 2 Monaten als Nicht-Gewerkschaftsmitglied einige Gewerkschaften angeschrieben mit der Bitte, mir einschlägig bekannte RA zu nennen. Es gab leider keine zielführenden Antworten.
Vll. könnte es ja mal ein Gewerkschaftsmitglied versuchen.
Gruß
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