Autor Thema: Beamte Rentenkasse  (Read 25482 times)

Rentenonkel

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #90 am: 19.05.2025 14:30 »
Altersgeld hat gegenüber der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Vor-, aber auch Nachteile.

Wenn man sich für das Altersgeld entscheidet, ist der Anspruch auf eine Pension im Alter regelmäßig höher als bei der gesetzlichen Rente.

Wenn man allerdings vorzeitig eine Rente (wegen Alter oder wegen Schwerbehinderung) in Anspruch nehmen möchte, muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 35 Jahre zusammen haben. Nur die Zeiten, für die man nachversichert worden ist, zählen jedoch dazu. Wenn man sich für das Altersgeld entscheidet, bleiben diese Zeiten bei der Berechnung der Rentenversicherung außen vor. Aus diesem Grund ist es selten, dass man vor Erreichen des 67. Lebensjahres diese Wartezeit als Tarifbeschäftigter noch erfüllt. Man beraubt sich so der Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ggf. auch mit Abschlägen) vorzeitig eine Rente in Anspruch nehmen zu können. Jeder, der sich für das Altersgeld entscheidet, muss sich bewusst sein, dass er mit dieser Entscheidung zwingend erst mit 67 Jahren einen Anspruch auf Rente realisieren kann und somit entweder länger arbeiten muss oder genug Ersparnisse ansammeln muss, um eine gewisse Durststrecke im Alter zu überbrücken.

Als Besonderheit kommt hinzu, dass die gesetzliche Rente keine Hinzuverdienstgrenze mehr kennt. Das bedeutet, dass man die Rente vorzeitig zusätzlich zum Gehalt in Anspruch nehmen kann und weiterarbeiten kann. Man hat in dieser Phase dann zwei Einkommen; Rente plus Gehalt. Ohne die Erfüllung der Wartezeit von mindestens 35 Jahren, besser noch 45 Jahren, ist diese Tür jedoch verschlossen.

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine Reha oder eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Rentenversicherung haben will oder muss, muss man mindestens fünf Jahre mit Beiträgen haben. Auch hier zählen die Zeiten, für die man später Altersgeld erhält, nicht mit. Somit müsste man als Tarifbeschäftigter mit Anspruch auf Altersgeld zunächst fünf Jahre arbeiten, bevor man überhaupt einen Anspruch auf Reha oder Rente wegen Erwerbsminderung realisieren kann.

Auch für die Höhe einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung und für Hinterbliebenenrenten kommt es entscheidend darauf an, ob man nachversichert wurde. Die sogenannte Zurechnungszeit bemisst sich nach dem vorherigen Durschnitt aus dem gesamten Versicherungsleben. Ohne Nachversicherung ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente daher viele Jahre in einem niedrigen, dreistelligen Bereich.

Der Anspruch auf Altersgeld des Bundes ruht grundsätzlich bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze und wird nur auf Antrag gewährt. Im Fall von Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung ist es möglich, die Beendigung des Ruhens vorzeitig und unter Hinnahme von Abschlägen zu beantragen.

Da das Altersgeld bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten nach dem Tod jedoch keine Zurechnungszeit oder Hochrechnung kennt, ist das Versorgungsniveau bei einer frühen Erwerbsminderung oder Tod oft auf Höhe des Grundsicherungsniveau.

Da das Altersgeld aus den obigen Gründen nicht immer für den einzelnen Betroffenen günstig ist, sollte man sich gut überlegen, ob man sich für das Altersgeld oder doch die Nachversicherung entscheidet. Sollte man sich für das Altersgeld entscheiden, wäre eine zusätzliche Absicherung der biometrischen Risiken (Tod, Erwerbsminderung) oft sehr sinnvoll.

Am Ende hängt die Entscheidung auch davon ab, wie es ab da mit der beruflichen Zukunft weitergehen soll (Tarifbeschäftigter, Selbständiger, versichert über ein Versorgungswerk, etc.)

Die unterschiedliche Behandlung (Altersgeld vs. Rente) für den Fall, dass man gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, wurde bereits andiskutiert.

WimmelbuchLeser

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #91 am: 26.05.2025 18:08 »
Guten Abend zusammen,

mich schockieren die (unwissenden) Aussagen von Frau Bas.
Sie kündigt an, dass kurzfristig auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen und daraus versorgt werden müssen. Dazu werden Stammtischparolen posaunt und Vergleiche von Pensionen und Durchschnittsrenten angestrengt. Mal wieder ohne zu berücksichtigen, dass hier Äpfel und Birnen verglichen werden.

Das wird wohlmöglich die nächste Großbaustelle, wenn bei den aktiven Beamten Pensionen fallen und von unserem jetzigen sowieso unteralimentierten Brutto auch noch 18.6 % Rentenbeiträge fällig werden.

P.S.
Mich würde es nicht wundern, wenn dies die einzusetzende Kommission jetzt relativ zügig durchdrückt und man dann auf Klageverfahren wartet.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Sendung Caren Miosga (s. ARD-Mediathek) vom 25.05.2025 hinweisen. Gast mitunter war ein bekannter CDU-Politiker. Zum allg. Punkt Einzahlen Selbständige und Beamte in die Rentenkasse: ab 56:28 Minuten durfte man seine persönliche Meinung samt wohl Ausweichen feststellen. Hier wird der Fokus zu nur Verbeamtung bei hoheitlichen Aufgaben (Polizist ja - Beamte in Ministerien sowie Kreisverwaltung fraglich...) angeregt und hinterfragte, ob es Verbeamtung in Ministerien und Kreisverwaltungen geben muss. Die zuvor allg. angestimmte Debatte  zum Thema Abschaffung Ehegattensplitting aller Gesprächsteilnehmer (ab 32:20 Minuten) ist ebenfalls informativ. Es wird - wie ich verstanden habe - die These erhoben, dass das Ehegattensplitting mitunter wohl zu sehr Anreize schafft und somit Mütter in Deutschland überwiegend (68,4%) in Teilzeit belässt. Klar werden auch die Probleme der Betreuungseinrichtungen bei Kinder angesprochen. Aber das Ehegattensplitting wird inzwischen wohl hier und da als Auslaufmodell mit Ursprung von 1958 angesehen. Gern möchte man heute wohl den Fachkräftemangel mal wieder mit den Frauen zu Ausgleich bringen. Darum ist es ja auch *IRONIE-AN*gesellschaftlich total unbedenklich, sein Kind schon 4,-5,- oder 6,-monatigen Kind der Betreuung zu übergeben... ganz toll ...     

Organisator

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #92 am: 27.05.2025 07:14 »
Darum ist es ja auch *IRONIE-AN*gesellschaftlich total unbedenklich, sein Kind schon 4,-5,- oder 6,-monatigen Kind der Betreuung zu übergeben... ganz toll ...   

Warum sollte das auch gesellschaftlich ein Problem sein. In vielen Ländern ist das durchaus üblich, ohne dass die Gesellschaft daran Schaden nimmt. Oder vielleicht sogar gewinnt?

Soll das doch jeder Elternteil für sich entscheiden.

HochlebederVorgang

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #93 am: 27.05.2025 10:27 »
Ich finde auch, dass wir möglichst viele hart erkämpfte gesellschaftliche Errungenschaften zurückdrehen sollten, damit hier allen Gerechtigkeit widerfährt.

Beim Thema Betreuung kann ich übrigens mitreden, ich habe mehrere Kinder mit 14 Monaten in die Krippe gegeben.
Haben Sie eine Vorstellung, wer mittlerweile in Krippe, Kita und Grundschule auf Kinder losgelassen wird?

PolareuD

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #94 am: 27.05.2025 11:06 »
Meiner Meinung nach gibt es keine gute Kinderbetreung. Ich verwende eher die Begrifflichkeit „Kinderverwahranstalten“. Was nicht heißen soll, dass es keine motivierten Mitarbeiter gibt, sondern eher als Problem des Personalmangels zu verstehen ist. Insofern toleriert man einfach das ca. 1/3 der Kinder durch das Raster fallen, da man schlicht nicht in der Lage ist etwas mehr auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen.

Von daher halte ich den Ein-Einkommenhaushalt als durchaus relevante Errungenschaft. Heutzutage ist es selbstredend legitim, ob ein Elternteil ganz aufhört zu arbeiten, egal ob Mann oder Frau, oder beide nur hälftig der Beschäftigung nachgehen. Nur so ist m.M.n. eine sinnvolle Kinderbetreuung gewährleistet. Dazu müssten aber die Gehälter/Bezüge entsprechend hoch sein.

Zock

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #95 am: 27.05.2025 11:25 »
Fördern und fordern. Wenn ich so sehe was bei mir in der Kita abgeht und dann diese Argumente höre, bin ich mir nicht so sicher, dass diese Gesellschaft auch in Zukunft noch Leistungsträger in dem gewünschten Umfang produziert.

Gerade in den ersten Lebensjahre des Kindes ist Erziehung so wichtig, um die Grundpfeiler zu legen.

Der Verweis auf andere Länder ist übrigens irreführend, weil dort teils ganz andere Betreuungssituationen bestehen.

Ich hätte arge Bauchschmerzen ein so kleines Baby in eine "Verwahrstation" zu geben, denn mit fördern ist da leider nichts. Wie auch, wenn eine Erzieherin für 17 Babys zuständig ist, wovon regelmäßig 11 zeitgleich schreien.

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #96 am: 27.05.2025 11:35 »
Meiner Meinung nach gibt es keine gute Kinderbetreung. Ich verwende eher die Begrifflichkeit „Kinderverwahranstalten“. Was nicht heißen soll, dass es keine motivierten Mitarbeiter gibt, sondern eher als Problem des Personalmangels zu verstehen ist. Insofern toleriert man einfach das ca. 1/3 der Kinder durch das Raster fallen, da man schlicht nicht in der Lage ist etwas mehr auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen.

Das kommt darauf an. Ich kenne z.B. eine private Kinderbetreuuung wo eine gelernte Erzieherin 4-5 Kinder betreut, für sie kocht und sich auch um die individuellen Bedürfnisse kümmert. Basteln, Garten, Buddeln, Turnen usw. Kosten sind genauso hoch wie in einer normalen Kita, da ebenso staatlich subventioniert.

Ansonsten liegt es auch im Ermessen der Eltern zu entscheiden, ob die Kinder tagsüber im wesentlichen bespaßt werden sollen oder es eine individuelle tiefgreifende Förderung geben soll.
Ich kenne einige Eltern, die den Erziehungs- und Förderungsauftrag lieber selbst wahrnehmen und die  Kita eher für den Aufbau sozialer statt individueller Kompetenzen sehen.

Zock

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #97 am: 27.05.2025 11:51 »

Ansonsten liegt es auch im Ermessen der Eltern zu entscheiden, ob die Kinder tagsüber im wesentlichen bespaßt werden sollen oder es eine individuelle tiefgreifende Förderung geben soll.
Ich kenne einige Eltern, die den Erziehungs- und Förderungsauftrag lieber selbst wahrnehmen und die  Kita eher für den Aufbau sozialer statt individueller Kompetenzen sehen.

Dafür benötigst du eben gewisse Anreize. Ich könnte mir dabei auch Modelle vorstellen, bei denen die steuerlichen Freibeträge auch generell zwischen Mutter und Vater verschoben werden können, ohne Anknüpfung an eine Ehe, wenn eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht.

Das ist halt nur nicht so toll für die Steuereinnahmen. Da wäre es natürlich doller, wenn jeder individuell besteuert wird. Nur was löst man damit aus in Zeiten, in denen die meisten schon mit am Anschlag befindlichen Lebenshaltungskosten konfrontiert werden. Führt das zu einer Steigerung der Geburtenrate in den gewünschten Schichten, wenn man die Belastungen für Familien, die über dem SGB Niveau liegen, stark erhöht? Ich habe da meine Zweifel.

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #98 am: 27.05.2025 12:02 »
Dafür benötigst du eben gewisse Anreize.

Na die gibt es doch. Entweder 8-10 Stunden die normale Kita oder 8-10 Stunden die spezielle Kita und die Erziehung im Ermessen der Eltern in den Zeiten drumherum. Da muss man keine Steuern / Freibeträge verschieben oder wasauchimmer.

Zock

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #99 am: 27.05.2025 12:10 »
Das wäre natürlich eine sehr gute Lösung. Leider setzt diese nur folgendes voraus:

Dass genügend Betreuungsplätze und Erzieher vorhanden sind. Von Betreuungsqualität komplett zu schweigen.



HochlebederVorgang

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #100 am: 27.05.2025 12:23 »
Ich stelle mir gerade mal den Tag so vor, nachdem beide 8 Stunden gearbeitet haben, 1 Stunde Fahrtweg hatten.

7:15 Uhr los. 7:30 Uhr die zwei Kinder in die Kita (800 Euro plus 160 Euro Essensgeld) in den Frühdienst (120 Euro extra im Monat), 8 Uhr bei der Arbeit, 16:30 Uhr Schluss, dann Wettrennen zur Kita, nachdem man noch mal zusätzlich den Spätdienst von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr (120 Euro extra im Monat) für einen dreistelligen Betrag im Monat gebucht hat. Wehe, man erscheint um 17:01 Uhr.

Gott sei Dank kommt man dann um 17:15 Uhr nach Hause, die Putzfrau (5oo Euro im Monat) war bereits da und jemand hat die Einkäufe bereits erledigt (Ätsch, aber die Supermärkte haben ja bis 22 Uhr auf).

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #101 am: 28.05.2025 07:53 »
Ich stelle mir gerade mal den Tag so vor, nachdem beide 8 Stunden gearbeitet haben, 1 Stunde Fahrtweg hatten.

7:15 Uhr los. 7:30 Uhr die zwei Kinder in die Kita (800 Euro plus 160 Euro Essensgeld) in den Frühdienst (120 Euro extra im Monat), 8 Uhr bei der Arbeit, 16:30 Uhr Schluss, dann Wettrennen zur Kita, nachdem man noch mal zusätzlich den Spätdienst von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr (120 Euro extra im Monat) für einen dreistelligen Betrag im Monat gebucht hat. Wehe, man erscheint um 17:01 Uhr.

Gott sei Dank kommt man dann um 17:15 Uhr nach Hause, die Putzfrau (5oo Euro im Monat) war bereits da und jemand hat die Einkäufe bereits erledigt (Ätsch, aber die Supermärkte haben ja bis 22 Uhr auf).

Ist nicht so einfach, das Leben mit Kindern. Aber man kann sich da ein paar Sachen einfacher machen - z.B. muss man nicht täglich einkaufen oder man kann sich beim Bringen / Abholen als Elternteil auch abwechseln.

HochlebederVorgang

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« Antwort #102 am: 28.05.2025 10:34 »
Da muss man aber ein guter Organisator sein

xap

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #103 am: 30.05.2025 22:12 »
Er hat eben zu sehr vielen Themen einen gut (gemeinten) Rat. ;)

NelsonMuntz

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #104 am: 30.05.2025 23:43 »
Er hat eben zu sehr vielen Themen einen gut (gemeinten) Rat. ;)

Satzzeichen wollen wohl platziert sein:

Er hat eben zu sehr vielen Themen einen (gut gemeinten) Rat. ;)

Egal.

Aber zu HochlebederVorgang: Wenn ein Beamter zu 100% zu jeder Zeit und in vollem Umfang dem Dienstherren zur Verfügung zu stehen hat, dann impliziert das doch letztlich ein Reproduktionsverbot, wenn eben dieser Beamte eine ebenso verbeamtete Person heiratet. Alternativ wäre eine vollzeitige Unterbringung des Nachwuchses in einer Beamtenkinder-Kader-Elite-Schmiede-Einrichtung nach Beendigung des Mutterschutzes angezeigt. Wäre doch für die Wahrung jenes besonderen Dienst und Treueverhältnis nur konsequent.

Spaß ;) - aber ein Funken Wahrheit steckt doch drin.