Autor Thema: Beamte Rentenkasse  (Read 41688 times)

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #75 am: 19.05.2025 09:51 »
Die anderen Aufgabe der Rentenversicherung (Reha, Wiedereingliederung, etc. ) bleiben erhalten und sind im Beitrag von 2,79% je AG und AN enthalten. Das es bereits einigen wenige Berufe gibt bzw. auch bei selbstständige gibt, ist mir bewusst. Jedoch ist die Grundfrage, warum dies nicht ausgeweitet wird.

Weil die GRV eine Basisabsicherung für alle abhängig Beschäftigten und einige Selbständigen sein soll. Eine Absicherung sozusagen für die vulnerablesten Gruppen. Hier mögliche neue Befreiungstatbestände einzuführen würde diese Gruppen weiter belasten, aber zumindest neue Bürokratie einführen. Eine Bekämpfung von Armut sehe ich damit nicht erreicht, vielmehr eine weitere Zersplitterung.

ohjeee

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #76 am: 19.05.2025 10:04 »
ich hatte es drüben bei den Landesbeamten schon geschrieben gehabt. Und so wie ich das überschlagen habe, käme man kaum schlechter weg, eher einen Tick besser (Fälle der Ruhestandsbeförderung außen vor). Voraussetzung ist natürlich eine Netto-Lohn-Garantie bei der Umstellung, also entsprechende Anpassung des Brutto, und eine Kompensation für Laufbahn.
Copy-Paste:

ganz ehrlich, macht halt. Mit entsprechender Kompensation fürs Laufbahnrecht und entsprechender Nachversicherung. Also es müsste eine Berücksichtigung und Kompensation stattfinden für die Zeit, die man bspw. als A9-Beamter auf einer A11-Stelle saß, aber nur nach A9/A10 besoldet wurde. Und selbstverständlich Nachversicherung in der ZVK.

Dann würde man sogar einen Tick besser stehen (in Fällen einer Ruhestands-Beförderung 3 Jahre vor Pensionseintritt mal außen vor).

https://www.kvbw.de/pb/startseite/zusatzversorgung/zvkrente.html
https://www.hopkins.law/expertise/rentenpunkte

Nur für die Vergleichbarkeit (die ZVK skaliert ja linear und somit analog zur gesetzlichen Rente):
bei Dienstantritt mit 20 Jahren und Renteneintritt mit 67 bekäme man bei 40k Jahresbrutto 948€ ZVK und pro Jahr 0,7922 Rentenpunkte (bei derzeit 50.493 € Durchschnittseinkommen), also 37,2334 Rentenpunkte, die derzeit 40,79 € wert sind, also 1.518,75 € Rente.
Die ZVK macht also nochmal 62% der gesetzlichen Rente aus. Diese entspricht einschlägigen Quellen nach ja ca. 48% des letzten Einkommens. 48%-Punkte +62% ZVK macht dann 77,79% Rente aus. Im Vergleich zu den 71% max. Pension liest sich das nicht so schlecht.
Wie gesagt, vorausgesetzt man wird für die Zeiten geringeren Bruttolohns durch Laufbahnrecht entschädigt.

Und dadurch erkaufe ich mir die Flexibilität in die Privatwirtschaft zu wechseln, mein Dienstherr muss also mehr als bisher sein Personal bei Laune halten. Passt schon für mich.

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #77 am: 19.05.2025 10:16 »
Und dadurch erkaufe ich mir die Flexibilität in die Privatwirtschaft zu wechseln, mein Dienstherr muss also mehr als bisher sein Personal bei Laune halten. Passt schon für mich.

Na die Flexibilität hast du ja jetzt schon - Altersgeld.

HochlebederVorgang

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #78 am: 19.05.2025 10:21 »
Altersgeld ist ein richtiger Schritt.

Was noch hilfreicher wäre:

Kompensation des Beihilfeanteils hinsichtlich der PKV bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Hierbei handelt es sich nämlich um den eigentlichen goldenen Käfig, da für die Zeiten im Beamtenverhältnis die Rückstellungen anteilsmäßig fehlen, wenn man zukünftig in eine Vollversicherung wechselt. Das kostet später richtig Geld!


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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #79 am: 19.05.2025 10:31 »
Altersgeld ist ein richtiger Schritt.

Was noch hilfreicher wäre:

Kompensation des Beihilfeanteils hinsichtlich der PKV bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Hierbei handelt es sich nämlich um den eigentlichen goldenen Käfig, da für die Zeiten im Beamtenverhältnis die Rückstellungen anteilsmäßig fehlen, wenn man zukünftig in eine Vollversicherung wechselt. Das kostet später richtig Geld!

Auch wenn ich es grundsätzlich ähnlich sehe - dies ist lediglich ein finanzieller Aspekt, der in Zahlen darstellbar ist. Wenn z.B. 20 Jahre Beamter war und 20x12x 30 € Rückstellungen wegfallen, hat man vielleicht einen "Schaden" von 10.000€. Wer das Beamtenverhältnis jedoch verlässt, dem düfte ein solcher Betrag nicht wirklich weh tun, da er etwas deutlich besseres in Aussicht haben dürfte.

HochlebederVorgang

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #80 am: 19.05.2025 10:41 »
Plus die PKV, die man im Alter leider voll selbst tragen darf. Es ist ja nicht so, dass alle bei Dienstantritt eine andere Wahl hatten.

Und den Trick, zunächst unter der Bemessungsgrenze zu arbeiten, kann man sich sparen.

Es ist definitiv so, dass man bei einem Wechsel erhebliche Schäden der Entlassung durch ein mögliches höheres Gehalt ersteinmal ausgleichen muss.

MoinMoin

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #81 am: 19.05.2025 10:46 »
Plus die PKV, die man im Alter leider voll selbst tragen darf. Es ist ja nicht so, dass alle bei Dienstantritt eine andere Wahl hatten.

Und den Trick, zunächst unter der Bemessungsgrenze zu arbeiten, kann man sich sparen.
Ein Rentner der in der PKV ist, trägt die PKV voll selbst? Er bekommt keinen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung?

ohjeee

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #82 am: 19.05.2025 10:51 »
Und dadurch erkaufe ich mir die Flexibilität in die Privatwirtschaft zu wechseln, mein Dienstherr muss also mehr als bisher sein Personal bei Laune halten. Passt schon für mich.

Na die Flexibilität hast du ja jetzt schon - Altersgeld.

Nein, nicht in BaWü. Gibt iirc nur 2-3 Bundesländer, die Altersgeld anbieten. Würde ich in BaWü dem Beamtendienst den Rücken kehren, würde ich nachversichert in der gesetzlichen, vom A9er-Brutto bis heute, selbstverständlich mit dem geringen Brutto, nicht vom Netto rückgerechnet.

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #83 am: 19.05.2025 10:52 »
Es ist definitiv so, dass man bei einem Wechsel erhebliche Schäden der Entlassung durch ein mögliches höheres Gehalt ersteinmal ausgleichen muss.

Genau. Allerdings halten sich die Schäden durch das Altersgeld einigermaßen in Grenzen und sind auch gut finanziell abbildbar.

Und mal ganz ehrlich - wer lässt sich schon als Beamter entlassen, wenns dann nicht mindesten nen Tausi mehr im Monat gibt?

BWBoy

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #84 am: 19.05.2025 10:53 »

Steile These mit Lambrecht, Baerbock, Geywitz und Faeser in der letzten Regierung.
Misogynist? Was ist mit Scholz, Habeck, Lindner, Heil, Lauterbach, Özdemir, u.s.w.
ach warte, das sind ja Männer. Und trotzdem absolut unbrauchbar als Minister oder Kanzler.

Ne gar nicht, waren viele gleichermaßen weitestgehend unfähig. Was meinen Punkt eben belegt, dass es nicht nur die Männer waren, sondern dass auch die weiblich besetzten Ministerien ganr vorne mit dabei waren. Das kannst du eben in diesem Fall nicht am Geschlecht festmachen.

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #85 am: 19.05.2025 10:53 »
Nein, nicht in BaWü. Gibt iirc nur 2-3 Bundesländer, die Altersgeld anbieten. Würde ich in BaWü dem Beamtendienst den Rücken kehren, würde ich nachversichert in der gesetzlichen, vom A9er-Brutto bis heute, selbstverständlich mit dem geringen Brutto, nicht vom Netto rückgerechnet.

Da es hier das Bundesbeamtenforum ist, habe ich die Bundesländer natürlich nicht betrachtet.

HochlebederVorgang

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #86 am: 19.05.2025 10:57 »
Der Beitragszuschuss liegt bei 7,3 % der gesetzlichen Rente.

Beitrag zur GKV liegt bei 14,6 %, davon zahlt der pflichtversicherte Rentner 7,3%, die anderen 7,3 % der Rentenversicherungsträger.

Das Problem: Altersgeld ist keine gesetzliche Rente, oder verstehe ich da etwas falsch. Gleiches sollte gelten, wenn man ab Zeitpunkt der Entlassung über ein Versorgungswerk versichert ist.

Wenn man also keine gesetzliche Rente bezieht, kann man auch keinen Beitragszuschuss erhalten. Heisst, man bezahlt den Spaß allein.

BWBoy

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #87 am: 19.05.2025 11:06 »
Moin anderb, ich denke es ergibt wenig Sinn einen Link zu einem Artikel zu posten, der sich hinter einer Paywall versteckt.

Moin !

Das ist so erstmal korrekt ;)

Ich bin davon ausgegangen, dass der "move" über archive.ph mittlerweile bekannt ist ;)


Ich kannte sowas früher schon. das wurde aber dann offline genommen. Vielen Dank für das neue :)

HochlebederVorgang

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #88 am: 19.05.2025 11:10 »
Bei maximaler gesetzlicher Rente von derzeit 3572 Euro sind das 260,76 € für die GKV. Wenn ich die PKV aufgrund fehlender gesetzlicher Rente im Alter komplett selbst zahle, werde ich wohl eher bei 600 Euro aufwärts landen.

Insoweit wäre der Vorteil des Altersgeldes ggü. der Nachversicherung bereits durch den möglicherweise fehlenden Zuschuss zur GKV verpufft. Empfänger von Altersgeld sind nämlich nicht behilfeberechtigt.

Wenn ich die Differenz mal annehme von Renteneintritt 67 Jahre (Ab dann gibt es Altersgeld) bis zur durschnittlichen Lebenserwartung eines Mannes lt. Sterbetafel, sind das mal schnell 50.000 Euro.
« Last Edit: 19.05.2025 11:19 von HochlebederVorgang »

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #89 am: 19.05.2025 13:27 »
Bei maximaler gesetzlicher Rente von derzeit 3572 Euro sind das 260,76 € für die GKV. Wenn ich die PKV aufgrund fehlender gesetzlicher Rente im Alter komplett selbst zahle, werde ich wohl eher bei 600 Euro aufwärts landen.

Insoweit wäre der Vorteil des Altersgeldes ggü. der Nachversicherung bereits durch den möglicherweise fehlenden Zuschuss zur GKV verpufft. Empfänger von Altersgeld sind nämlich nicht behilfeberechtigt.

Wenn ich die Differenz mal annehme von Renteneintritt 67 Jahre (Ab dann gibt es Altersgeld) bis zur durschnittlichen Lebenserwartung eines Mannes lt. Sterbetafel, sind das mal schnell 50.000 Euro.

Dann muss man entweder als Selbständiger ca. 50k für die KV als Rentner zurücklegen oder eine abhängige Beschäftigung für einen Zuschuss zur PKV eingehen.

In jedem Fall sind die Beträge klar messbar und somit (eine) Entscheidungsgrunlage für die Karriereplanung.

Ansonsten hat das Altersgeld den großen Vorteil gegenüber der Nachversicherung, dass die Komponente "Betriebsrente" ebenfalls beinhaltet ist; die VBL wird nämlich nicht nachversichert.