ich hatte es drüben bei den Landesbeamten schon geschrieben gehabt. Und so wie ich das überschlagen habe, käme man kaum schlechter weg, eher einen Tick besser (Fälle der Ruhestandsbeförderung außen vor). Voraussetzung ist natürlich eine Netto-Lohn-Garantie bei der Umstellung, also entsprechende Anpassung des Brutto, und eine Kompensation für Laufbahn.
Copy-Paste:
ganz ehrlich, macht halt. Mit entsprechender Kompensation fürs Laufbahnrecht und entsprechender Nachversicherung. Also es müsste eine Berücksichtigung und Kompensation stattfinden für die Zeit, die man bspw. als A9-Beamter auf einer A11-Stelle saß, aber nur nach A9/A10 besoldet wurde. Und selbstverständlich Nachversicherung in der ZVK.
Dann würde man sogar einen Tick besser stehen (in Fällen einer Ruhestands-Beförderung 3 Jahre vor Pensionseintritt mal außen vor).
https://www.kvbw.de/pb/startseite/zusatzversorgung/zvkrente.htmlhttps://www.hopkins.law/expertise/rentenpunkteNur für die Vergleichbarkeit (die ZVK skaliert ja linear und somit analog zur gesetzlichen Rente):
bei Dienstantritt mit 20 Jahren und Renteneintritt mit 67 bekäme man bei 40k Jahresbrutto 948€ ZVK und pro Jahr 0,7922 Rentenpunkte (bei derzeit 50.493 € Durchschnittseinkommen), also 37,2334 Rentenpunkte, die derzeit 40,79 € wert sind, also 1.518,75 € Rente.
Die ZVK macht also nochmal 62% der gesetzlichen Rente aus. Diese entspricht einschlägigen Quellen nach ja ca. 48% des letzten Einkommens. 48%-Punkte +62% ZVK macht dann 77,79% Rente aus. Im Vergleich zu den 71% max. Pension liest sich das nicht so schlecht.
Wie gesagt, vorausgesetzt man wird für die Zeiten geringeren Bruttolohns durch Laufbahnrecht entschädigt.
Und dadurch erkaufe ich mir die Flexibilität in die Privatwirtschaft zu wechseln, mein Dienstherr muss also mehr als bisher sein Personal bei Laune halten. Passt schon für mich.