Im Übrigen, wenn Beamte älter werden als andere Arbeitnehmer sind sie für die Rentenversicherung doch ein Minusgeschäft.
Aber erst in der Auszahlungsphase. Wenn man allen Ü50-Beamten Vertrauensschutz gibt und ihnen ihre Pensionsansprüche belässt, während man die jüngeren in die Rentenversicherung einzahlen lässt, dann hat man die nächsten 15 Jahre kaum zusätzliche Ausgaben, wohl aber deutliche zusätzliche Einnahmen in der Rentenversicherung. Über das dann entstehende Problem. Wenn vermehrt Beamte dann in Rente gehen, können sich dann andere Politikier-Generationen kümmern…
Natürlich hat man zusätzliche Ausgaben. Ok, die Rentenversicherung selbst nicht, aber dafür Bund und Länder. Zum einen müssten alle U50-Beamte nachversichert werden und die Rentenversicherungsbeiträge müssen doch auch auf die Besoldung aufgeschlagen werden oder möchtest du, in Zeiten wo es bereits erhebliche Zweifel an der amtsangemessenen Alimetation gibt, die Besoldung netto nochmals um mehrere Hundert Euro kürzen?
Dazu bräuchte es einen weiteren Rentenbaustein, der mit Beiträgen bedient werden müsste, denn die Pension stellt die Rente mit Baustein 1 und 2 dar.
Mal abgesehen davon ginge das Verfassungsrechtlich wahrscheinlich gar nicht, denn jeder, der sich für das Beamtentum entschieden hat, hat sich auf die bestehenden Regelungen verlassen. Dann kann man einem 44 jährigen Polizeibeamten doch jetzt nicht sagen, dass er nach 25 Dienstjahren plötzlich 600€ weniger bekommt, um dann im Alter fast arm zu sein, zumal gerade zu Beginn seines Berufslebens die Besoldung recht niedrig war.
Wer mehrere Jahre A7 bekommen hat, der weiß, wovon ich rede….