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3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU

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SozPädBW:
Wie ist es, wenn eine AU von Montag bis Freitag besteht?
Mo-Mi ohne AUB
Donnerstag zum Arzt
Muss der Arzt dann rückwirkend ab Montag krank schreiben oder ab Donnerstag bis einschließlich Freitag?

NWB:
Welchen Teil von Ärzte schreiben grundsätzlich nicht rückwirkend krank wurde nicht verstanden?
Welcher Teil von nach dem 3. Tag krank ohne AU zum Arzt und ab dann mit AU krank schreiben lassen wurde nicht verstanden?

SozPädBW:

--- Zitat von: NWB am 04.06.2025 19:52 ---Welchen Teil von Ärzte schreiben grundsätzlich nicht rückwirkend krank wurde nicht verstanden?
Welcher Teil von nach dem 3. Tag krank ohne AU zum Arzt und ab dann mit AU krank schreiben lassen wurde nicht verstanden?

--- End quote ---

Deine Ausdrucksweise passt besser in eine Kneipe als in dieses Forum.

Allen anderen danke ich für die freundliche Beteiligung an diesem Thread.

Umlauf:
Bei uns gilt ein Arbeitstag erst dann als Arbeitstag, wenn mindestens 2 Stunden zusammenkommen.
Das gilt für die Abgrenzung Arbeit/Gleitzeittag. Die 2 Stunden kommen ursprünglich aus dem Steuerrecht.

Keine Ahnung, wie sich das auf einen Abbruchtag übertragen lässt.



Als noch vor den Look-Downs im März 20 meine Frau eine heftige Atemwegserkrankung hatte, welche erst 7 Wochen später identifiziert wurde (kein Corona), war die erste Frage der Personalchefin: Sie waren bestimmt kürzer als 2 Stunden hier? Weiter: Gehen sie nach Hause ohne großen Kontakt im Haus.

2 Tage später einen der 150 täglichen Coronatesttermine in der Stadt bekommen.

Faunus:
Eine rückwirkende AU von bis zu 3 Tagen ist sehr wohl möglich und dürfte eine Frage des Vertrauensverhältnis zw. Arzt und Patient u.U. sein und er kann diese verweigern.




--- Zitat ---1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
--- End quote ---
Quelle: Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (Bundesausschuss Fassung von...2023, BAnz AT 20.02.2024 B1)



Da steht auch die Antwort zur Eingangsfrage drin.

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