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3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
Kryne:
--- Zitat von: SozPädBW am 04.06.2025 17:50 ---Wie ist es, wenn eine AU von Montag bis Freitag besteht?
Mo-Mi ohne AUB
Donnerstag zum Arzt
Muss der Arzt dann rückwirkend ab Montag krank schreiben oder ab Donnerstag bis einschließlich Freitag?
--- End quote ---
Der Arzt "muss" gar nichts. Theoretisch kann der Arzt auch sagen, dass er überhaupt keine AUB ausstellt.
Sehr wahrscheinlich wird der Arzt am Donnerstag eine AUB ausstellen und zwar für Donnerstag und Freitag. Diese AUB muss dann spätestens am Freitag beim AG vorgelegt werden bzw. gemeldet werden, damit der AG diese elektronisch abrufen kann.
Dann wird der Arzt noch sagen, dass man sich am Montag nochmal melden soll, falls es nicht besser ist.
Faunus:
1. Da steht alles notwendige drin:
Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (Bundesausschuss Fassung von...2023, BAnz AT 20.02.2024 B1)
2. Alles andere regelt das Verhältnis zw. Arzt und Patient.
3. Zweifelt der AG die (häufigen) AU(s) an, kann ( Voraussetzungen?!) er einen Amtsarzt hinzuziehen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Fitch am 04.06.2025 10:52 ---AU ab Donnerstag. Sonst muss der AN für Donnerstag Stunden nehmen. Der Tag gilt nicht als gearbeitet
--- End quote ---
Ich denke das ist so pauschal nicht richtig.
Denn wer sich im Laufe eines Arbeitstages Krank meldet, für den gilt dieser Tag als Arbeitstag und nicht als Krankheitstag.
SteBe:
Interessant wie es mehrere Meinungen gibt ;) Und die verschiedenen Regelungen müssen ja nicht überall richtig sein.
Ich kenne eine Regelung wo der Tag, wo man untertätig krank wird, komplett als krank auch geführt wird.
Weil: Die Buchung der Stunden....Krank ist krank....das geht nicht stundenweise und das System würde dann die Stunden, die man anwesend war, als Überstunden sehen, was ja auch ebenso nicht richtig wäre wie eine Rechnung, wo man durch so einen Fall vielleicht Minusstunden macht.
Dazu gibt es auch irgendwo ein Urteil....ich suche mal....
Vanios:
Hallo von jemanden, der aus der Personalbuchhaltung inkl. Krankensachbearbeitung kommt :)
Die Person war Montag bis Mittwoch erkrankt. Somit wäre eine AU, soweit es die Regelung in dem Betrieb ist, ab dem 4. Tag, also dem Donnerstag notwendig.
Jedoch hat die Person am Donnerstag gearbeitet. Sobald der Dienst wieder aufgenommen wurde, egal ob es eine Sekunde oder paar Stunden waren, zählt es nicht mehr als Krankheitstag dazu.
Die Person war dann ab Freitag weiterhin erkrankt. Da der Vortrag kein offizieler Krankheitstag war, würde meiner Meinung nach, die 1. - 3. Tages Frist ab diesem Zeitpunkt erneut anfangen und eine AU wäre erst ab Montag notwendig.
Somit würde ich den Fall, falls erst eine AU ab Montag vorliegt, normal durchlaufen lassen und mir gar keinen Stress damit machen. Sollte dieses Verhalten jedoch öfters vorkommen und man könnte denken, dass dahinter eine gewisse Gewohnheit steckt, würden wir eine AU Pflicht ab dem 1. Tag anordnen. Dies sind aber Sonderfälle.
Falls ab Freitag eine AU vorliegt, würde ich den Donnerstag auch nicht mehr erwähnen, da für mich der erste Krankheitszeitraum quasi ab dem Dienstantritt am Donnerstag abgeschlossen war.
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