Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
McOldie:
--- Zitat von: SteBe am 05.06.2025 09:50 ---Interessant wie es mehrere Meinungen gibt ;) Und die verschiedenen Regelungen müssen ja nicht überall richtig sein.
Ich kenne eine Regelung wo der Tag, wo man untertätig krank wird, komplett als krank auch geführt wird.
Weil: Die Buchung der Stunden....Krank ist krank....das geht nicht stundenweise und das System würde dann die Stunden, die man anwesend war, als Überstunden sehen, was ja auch ebenso nicht richtig wäre wie eine Rechnung, wo man durch so einen Fall vielleicht Minusstunden macht.
Hinsichtlich des Beginns der Entgeltfortzahlung unterscheidet man, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Arbeitsantritt oder nach Arbeitsantritt begonnen hat. Hat die AU nach Arbeitsaufnahme begonnen, beginnt die Entgeltfortzahlungsfrist am nächsten Tag.
Dazu gibt es auch irgendwo ein Urteil....ich suche mal....
--- End quote ---
SozPädBW:
Es handelt sich hierbei um eine Kollegin, die in den letzten Jahren nicht einen Tag AU war. Nun ist die Konstellation so wie geschildert und die Dienststelle möchte eine AUB ab Montag für die gesamte Woche. Dabei gilt für alle, dass 3 Tage ohne AUB möglich sind. Die Dienststelle argumentiert aber, dass die AU länger als 3 Tage bestand und somit der Arzt rückwirkend ab Montag hätte krank schreiben müssen.
Faunus:
--- Zitat ---3 Hat nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit Arbeitsfähigkeit bestanden, wenn auch nur kurzfristig, ist eine Erstbescheinigung auszustellen. 4Dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt.
--- End quote ---
Quelle: Richtlinien.....
https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
Und jetzt würde mich das "... da gibt es ein Urteil"... interessieren!
Rentenonkel:
Bei der Arbeitsaufnahme am Donnerstag dürfte es sich um einen "missglückten Arbeitsversuch" handeln. Die Rechtsfigur des "mißglückten Arbeitsversuches" war in den vergangen Jahren bereits häufig Gegenstand in der sozialversicherungsrechtlichen Diskussion ist auch heute noch Gegenstand heftiger Diskussionen in der juristischen Literatur.
Der Begriff des mißglückten Arbeitsversuchs ist in keinem Gesetz oder sonstigen Rechtsvorschriften zu finden.
Dennoch kann von einem mißglückten Arbeitsversuch unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ausgegangen werden, wenn rückschauend betrachtet objektiv feststeht, daß
1. die Beschäftigte bei Aufnahme der Tätigkeit zu ihrer Verrichtung nicht fähig war oder sie die Tätigkeit nur unter schwerwiegender Gefährdung ihrer Gesundheit - etwa unter der Gefahr der weiteren Verschlimmerung ihres Leidens - würde verrichten können
und
2. sie die Arbeit entsprechend der darauf zu gründenden Erwartung vor Ablauf einer zeitlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgegeben hat.
Ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt jedoch voraus, dass es sich um verschiedene, voneinander unabhängige Krankheiten handelt, die nacheinander auftreten. Wenn der Arbeitnehmer objektiv noch während seiner zuerst aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit lediglich einen mißglückten Arbeitsversuch durchführt, und durchgehend an der gleichen Krankheit erkrankt ist, beginnt hierfür kein neuer Entgeltfortzahlungszeitraum. Die Gerichte sprechen hier von dem Grundsatz der „Einheit des Verhinderungsfalls“.
Der Nachweis, dass es sich hier um zwei verschiedene Erkrankungen handelt, müsste der Arbeitnehmer führen. Ein Anhaltspunkt dafür könnte beispielsweise ein Arbeitsunfall sein, der zu dem Abbruch der Tätigkeit nach einer Stunde geführt hat.
Da der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, nicht länger als notwendig Entgeltfortzahlung zu zahlen, darf er daher spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest fordern. Die Frage des Anspruches auf Krankengeld wäre ja auch davon abhängig, ab wann der Arbeitnehmer offiziell krank geschrieben wurde.
Meiner Meinung nach benötigt die Mitarbeiterin ab Donnerstag eine AU, da es sich ohne Anhaltspunkte, die das Gegenteil belegen könnten, um eine "Einheit des Versicherungsfalls" handelt.
MoinMoin:
Woher leitest du ab, dass ein missglückter Arbeitsversuch als Krankheitstag zu werten ist?
Also die Frage ist doch zählt der Donnerstag zu den 42 Tagen oder zählt er nicht dazu?
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