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Änderung der Stellenbeschreibung durch AG

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FearOfTheDuck:
@TE: Hilfsweise könntest du auch deine Tätigkeit hier beschreiben, um zu sehen, was die Rechtsmeinung der Foristen ist.

mxpnz:
Ich versuche mal grob auf die Antworten hier einzugehen.

Es handelt sich um eine Stelle im Bauamt.

Der Aufgabenbereich war bisher sehr groß. Bearbeitung von Bauanträgen, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Durchführung von Vergaben, Bauleitplanung der Gemeinden und vielen kleineren anfallenden Aufgaben. (Baumfällungen, Kauf und Verkauf von Grundstücken, täglicher Bürgerkontakt und Beratung...)
Einfach ausgedrückt, erledige ich fast alle anfallenden Aufgaben.

Es handelt sich um eine kleine Verwaltung, lediglich ein paar Mitarbeiter im Bauamt. Mir liegt eine alte Stellenbeschreibung vor, welche ich nach Einstellung erhalten habe.

Die Aufgaben, welche nun gestrichen werden, soll ein Kollege übernehmen, der bereits der 9a zugeordnet ist.

Zum Teil wurden Aufgaben auch "umbenannt".
Aus der Durchführung von Vergaben wurde nun so etwas wie "Eingabe von Daten und Vorbereitung von Ausschreibungen".

Die neue Stellenbeschreibung liegt mir noch nicht vor, ich habe diese Infos lediglich von meinem Vorgesetzten erhalten.

Wie sollte ich vorgehen? Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, sobald die neue Beschreibung vorliegt?

Aufgrund der Größe der Verwaltung haben wir keinen Personalrat.

clarion:
Also hast Du eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung?

Und hast Du bisher genau die Tätigkeiten aus der alten Tätigkeitsbeschreibung ausgeführt? Oder sind im Verlauf der Jahre stillschweigend andere Tätigkeiten dazu gekommen, die Dir keine befugte Person offiziell übertragen hat?

UNameIT:

--- Zitat von: mxpnz am 02.07.2025 15:57 ---
Es handelt sich um eine kleine Verwaltung, lediglich ein paar Mitarbeiter im Bauamt. Mir liegt eine alte Stellenbeschreibung vor, welche ich nach Einstellung erhalten habe.

Die Aufgaben, welche nun gestrichen werden, soll ein Kollege übernehmen, der bereits der 9a zugeordnet ist.

Die neue Stellenbeschreibung liegt mir noch nicht vor, ich habe diese Infos lediglich von meinem Vorgesetzten erhalten.

Wie sollte ich vorgehen? Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, sobald die neue Beschreibung vorliegt?

Aufgrund der Größe der Verwaltung haben wir keinen Personalrat.

--- End quote ---

Also sind diese Aufgaben 9a. Wenn sie in deiner alten Stellenbeschreibung stehen, dann kann man sie dir nicht einfach wegnehmen. Ich fasse das mal kurz zusammen, andere können dann gerne die entsprechenden Paragraphen dazu nennen (wie MoinMoin). Fordere das Geld rückwirkend ein, denn du bist automatisch nach deinen auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Eingruppierungsrelevante Änderungen an deiner Stellenbeschreibung können nur in Absprache mit dir gemacht werden.
Also sind diese E9a Aufgaben in deiner Stellenbeschreibung und brauchen deine Aufgaben zeitlich mindestens 50 % vielseitige Fachkenntnisse benötigen und zeitlich mindestens 50 % selbständige Leistungen dann bist du so oder so in der E9a und kannst das Gehalt für 6 Monate nachfordern (deswegen hier bitte auch keine zeit mit warten verdöddeln). Der Unterschied zwischen E8 und E9a beträgt: zeitlich 17% selbständige Leistungen.

Das Beste ist du gehst zeitnah entweder zur Gewerkschaft oder zu einem Rechtsanwalt und lässt dich dort beraten und vertreten.

Vorgesetzte sind nicht unbedingt auf deiner Seite, daher ....

Du musst dir nur sicher sein, will ich den Ärger auf mich ziehen oder nicht.

Dpunkt:
Wenn die vorherigen Aufgaben eingruppierungsrechtlich den Tätigkeiten der 9a entsprachen und die nun geänderte Stellenbeschreibung die Eingruppierung in die EG 8 begründen, ist die Übertragung der neuen Aufgaben nicht ohne weiteres möglich. Dies würde nur im Zuge einer Änderungskündigung gehen. Und bei einer Änderungskündigung fällt mir dann auch gleich das Thema Sozialauswahl ein.

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