Ich denke, auch durch den Rückzieher der SPD in Rheinland-Pfalz, ist es klar, dass ein allgemeines Parteimitgliedschaftsverbot für Beamte, ohne weitere Einzelfallprüfung, nicht verfassungsgemäß ist, soweit diese Partei nicht vom BVerfG verboten ist. Weiter gehe ich davon aus, dass auch ein Parteiverbot der AfD vor dem BVerfG keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich denke, dass es dazu auch europarechtliche Hindernisse geben würde. Schließlich ist ein Parteiverbot das absolut letzte Mittel in einer Demokratie.
Deshalb muss man sowohl das Parteimitgliedsverbot für Beamte ohne weitere Einzelfallprüfung, als auch ein Parteiverbot, sehr kritisch betrachten. Es geht hier um bedeutende demokratische Rechte und es wundert mich, dass dies von hier schreibenden Beamten, die der FDGO verpflichtet sind, nicht kritischer gesehen wird. Es besteht zumindest die Gefahr, dass Parteien, die unter erheblichen Druck stehen, teilweise unter existentiellem Druck, wie die SPD, wenn man die letzten Umfrageergebnisse betrachtet, zu Mitteln greifen um einen politischen Konkurrenten auszuschalten, welche die Demokratie gefährden. Man versucht quasi die Demokratie zu schützen (gegen Rechts), und merkt gar nicht, oder nimmt es bewusst in Kauf, dass die Demokratie durch diese Maßnahmen beschädigt wird.