Autor Thema: Parteienverbot für Beamte  (Read 4246 times)

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #90 am: 16.07.2025 08:44 »
Ich frage mich, warum darüber diskutiert wird, ob Mitglieder der AfD in den öD dürfen, oder nicht, währenddessen linksextreme Parteien genauso gefährlich sind, deren Mitglieder aber ungeprüft in den öD dürfen. Ich persönlich hate Linksaussen für genauso gefährlich.

Weil sich an der AfD das Thema enstsponn. Natürlich gilt dies für alle Mitglieder extremistischer Organisationen - Islamisten wurden auch schon genannt.

BVerfGBeliever

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #91 am: 16.07.2025 11:12 »
Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa.

Hüstel.

Ich musste erst mal googeln, worauf du überhaupt anspielst. Folgender WELT-Artikel liefert beispielhaft die Antwort (und die Springer-Presse dürfte ja vermutlich nicht gerade als linksextremistisches Kampfblatt gelten): https://www.welt.de/politik/deutschland/article208750999/Disput-auf-Twitter-Esken-zaehlt-sich-zur-Antifa.html

Quintessenz:
- Trump hatte 2020 nach den Protesten gegen die Tötung von George Floyd ein Verbot der sogenannten "Antifa" angekündigt.
- Daraufhin hatte Saskia Esken getwittert: "58 und Antifa. Selbstverständlich."
- Nach anschließender Kritik hatte sie ergänzt: "Ich akzeptiere weder das Reframing (Umdeutung) durch die Neue Rechte noch die Besetzung durch Gewalttaten ‚linker‘ Randgruppen, die wie jede Gewalttat verwerflich sind und strafrechtlich verfolgt gehören. Antifa ist und bleibt für mich, wie der Duden sagt ein Kurzwort für Antifaschismus."

Man kann sicherlich Kritik an Saskia Esken üben (ich selbst bin auch kein sonderlicher Fan von ihr). Aber ihr vorzuwerfen, sie sei eine Verfassungsfeindin und stünde nicht mit beiden Beinen auf dem Boden der FDGO, entbehrt ja wohl jeglicher Grundlage und ist somit abstrus.


Völlig anders sieht es hingegen aus bei
(1) tatsächlichen Linksextremisten, die beispielsweise eine anarchistische Gesellschaft etablieren wollen,
(2) Islamisten, die beispielsweise eine fundamentalistische Gesellschaftsordnung anstreben, sowie
(3) Rechtsextremisten, wie beispielsweise vielen AfD-Funktionären und -Mitgliedern, bei denen unter anderem das propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis in Widerspruch zu unserem Grundgesetz steht.

ALLE Genannten haben keinen Platz im öffentlichen Dienst!!

FGL

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #92 am: 16.07.2025 12:18 »
Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa.
Das sagt ja erstmal nur aus, dass sie Antifaschistin ist. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Aber genauso wie ein Atheist zwar nicht an Götter glaubt aber an anderen übernatürlichen Firlefanz glauben kann, kann ein Antifaschist Anhänger anderer totalitärer Richtungen wie Islamismus oder Marxismus-Leninismus sein.

DrStrange

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #93 am: 16.07.2025 15:50 »
Dann hätte sie sagen sollen, sie ist Antifaschistin. Antifa ist ein Begriff und meint die extremistische Gruppierung.
Und da gibt es auch nichts zu hüsteln.

Der Parteivorstand hat ebenfalls geschlossen geschrieben, sie wären Antifa.
Da können die sich noch so rausreden. Die wissen genau was das bedeutet.

Ist jetzt jedes SPD Mitglied linksextrem? Wohl eher nicht.
Bei der AfD gibt es da gar keine Frage. Alles Extremisten, schlecht, weg damit.

Das politische Spektrum besteht nun mal aus links mitte rechts. Und natürlich den extremen Rändern.Nur ist alles was rechts von der Mitte ist heutzutage Böse. Deutschlandfahnen vor Schulen? Um Himmelswillen.

Ich habs im anderen Thread schon geschrieben: gerne mal Barbara Borchardt googeln. Die war Verfassungsrichterin in MV. Trotz Mitgliedschaft in linksextremistischer Gruppe.

BVerfGBeliever

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #94 am: 16.07.2025 16:10 »
Antifa ist ein Begriff und meint die extremistische Gruppierung.
Und da gibt es auch nichts zu hüsteln.

- Tatsächlich gibt es nicht "die Antifa"; der Begriff steht für Antifaschismus oder Antifaschistische Aktion. Als Abkürzung wird oft AFA oder der Zahlencode 161 benutzt. Es handelt sich dabei, so schreibt es beispielsweise der Verfassungsschutz, um keine feste Organisation, sondern um ein Aktionsfeld, ähnlich wie Antirassismus, Antiglobalisierung oder Antigentrifizierung.

- Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellte fest, bislang seien weder im In- noch im Ausland einzelne Antifa-Gruppierungen als kriminelle oder terroristische Vereinigungen eingestuft worden. Ohnehin gebe es nicht "die Antifa" im Sinne einer einheitlichen Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene. Insbesondere könne kein "einheitliches Handeln oder ein in sich geschlossenes, politisch-ideologisch geschlossenes Konzept" unterstellt werden.

Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/minneapolis-usa-geruechte-fakes-101.html
Primärquelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/557014/7e164d071a4a535dfb6bb4efdd5bca2c/wd-7-069-18-pdf-data.pdf

lotsch

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #95 am: 16.07.2025 18:32 »
Antifa ist ein Begriff und meint die extremistische Gruppierung.
Und da gibt es auch nichts zu hüsteln.

- Tatsächlich gibt es nicht "die Antifa"; der Begriff steht für Antifaschismus oder Antifaschistische Aktion. Als Abkürzung wird oft AFA oder der Zahlencode 161 benutzt. Es handelt sich dabei, so schreibt es beispielsweise der Verfassungsschutz, um keine feste Organisation, sondern um ein Aktionsfeld, ähnlich wie Antirassismus, Antiglobalisierung oder Antigentrifizierung.

- Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellte fest, bislang seien weder im In- noch im Ausland einzelne Antifa-Gruppierungen als kriminelle oder terroristische Vereinigungen eingestuft worden. Ohnehin gebe es nicht "die Antifa" im Sinne einer einheitlichen Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene. Insbesondere könne kein "einheitliches Handeln oder ein in sich geschlossenes, politisch-ideologisch geschlossenes Konzept" unterstellt werden.

Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/minneapolis-usa-geruechte-fakes-101.html
Primärquelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/557014/7e164d071a4a535dfb6bb4efdd5bca2c/wd-7-069-18-pdf-data.pdf

Laut der Darstellung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zielt die Gewalt der Antifa nicht nur auf die jeweiligen Opfer, sondern auf eine breite gesellschaftliche Wirkung: Es gelte, unter als rechts identifizierten Menschen ein „Klima der Angst“ zu erzeugen. Zu diesem Zweck solle der Gegner mit allen Mitteln aus der Öffentlichkeit gedrängt und davon abgehalten werden, seine Meinungen zu bekunden. Zu diesem Zweck würden Personen, die zum Teil weniger dem Rechtsextremismus als der Querdenker-Szene zugehören, zusammengeschlagen oder auf Plakaten, Flyern bzw. einschlägigen Websites als vermeintliche Faschisten dargestellt.

clarion

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #96 am: 17.07.2025 00:10 »
Straftaten wie Verleumdung müssen natürlich konsequent geahndet werden. Die Beamten, die ermitteln und Strafen vollziehen und für die Richter, die Urteile sprechen, sollen natürlich amtangemessen alimentiert werden.

Noch ein Wort zu den Richtern, die sich anscheinend von der A Besoldung absentierenb wollen. Die höheren Dienste der A Besoldung haben eine genauso lange und harte Ausbildung, Fachstudium plus Referendariat. Und sie sind häufig auch für hohe Vermögenswerte, vielen Mitarbeitern oder Verwaltung im Zusammenhang von Grundrechten zuständig. Man denke z.B. an Beamte, die Eigentum in Bodenordnungsverfahren anfassen.