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Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt

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Carla:

--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 10:31 ---Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

--- End quote ---

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

VaKl:

--- Zitat von: BAT am 07.08.2025 08:45 ---
Indirekt schon, zumindest bei uns wird von der UVG oft eine Aufforderung an den Sorgeberechtigten gestellt, eine Beistandschaft einzurichten, weil die mehr durchsetzen kann, selbstredend auch öffentliche Gelder wie Unterhaltsvorschuss. Die Mündelgelder werden dann halt weitergeleitet.

Davon ab: wie Bubi11 schon sagt: ich verstehe auch nicht diese verklammern an Eingruppierungsgedöns. Einfach auf eine Stelle bewerben, die der gewünschten EG entspricht.

--- End quote ---

Guten Morgen,

und auch das ist rechtlich verboten, da das Kind (bei UVG Gewährung) nicht mehr Anspruchsinhaber ist; der Anspruch ist auf das Land übergegangen. Nur durch einen Rückübertragungsvertrag (Rückübertragung des Anspruchs auf das Kind) darf die Beistandschaft tätig werden und auch öffentliche Gelder geltend machen. Aber da es jetzt das LaFin gibt, werden diese Rückübertragungsverträge nicht mehr abgeschlossen, da die Behörde extra für die Rückforderung der UVG Leistungen geschaffen wurde. Wenn also die UV Stelle ohne wirksame Rückübertragungsverträge Gelder weiterleitet, ist dies rechtswidrig. Vielleicht sollte das dann nochmal besprochen werden.

Zum Thema "Bewerben auf höhere Stellen": Ich suche mir meinen Job in erster Linie nicht nach dem Gehalt aus, sondern danach, ob es mich interessiert, ob es sinnvoll ist und ob ich es gerne mache. Ich war in dieser Abteilung zu beginn alleine, weil alle Sachbearbeiter aufgrund der Schwierigkeit der Materie gegangen sind. Als ich die Akten aufgearbeitet habe, war ich sprachlos, welche Fehler begangen wurden. Die Menschen die zu uns kommen, sollen die gleiche Hilfe erhalten, wie von Anwälten. Und das funktioniert nur durch fähiges Personal.

Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?

BAT:
Es ist halt nicht pragmatisch.

Zumal wir bei der Sinnhaftigkeit von UVG und Beistandschaften sehr weit auseinander sind. Beides halte ich für obsolet. Der Staat hat die Handhabe zum Anrecht und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit dem BGB und weiteren Gesetze dem Bürger an die Hand gegeben. Meine Meinung ist, damit ist genug getan. Man muss nicht jeden an die Hand nehmen. Aber gut, sieht jeder anders.
Rückübertragungsverträge sind natürlich notwendig. Bei der Durchsetzung macht ja jedes Land das etwas anders. Ein 9c Kollege hat von Niedersachsen nach NRW zur dortigen LaFin gewechselt (Essen), mit gerade mal 25 Jahren hat er dort eine Leitungsstelle mit A12 bekommen! Muss aber wegen des Beamtengedöns jahrelang auf die A12 warten...Scheint dort aber wesentlich ruhiger zu sein als bei einer niedersächsischen Kommune. ;)

UNameIT:

--- Zitat von: VaKl am 07.08.2025 11:00 ---
Zum Thema "Bewerben auf höhere Stellen": Ich suche mir meinen Job in erster Linie nicht nach dem Gehalt aus, sondern danach, ob es mich interessiert, ob es sinnvoll ist und ob ich es gerne mache. Ich war in dieser Abteilung zu beginn alleine, weil alle Sachbearbeiter aufgrund der Schwierigkeit der Materie gegangen sind. Als ich die Akten aufgearbeitet habe, war ich sprachlos, welche Fehler begangen wurden. Die Menschen die zu uns kommen, sollen die gleiche Hilfe erhalten, wie von Anwälten. Und das funktioniert nur durch fähiges Personal.

Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?

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Nein, ist es nicht.

Anstatt zu Klagen könntest du auch pokern. Neue Stelle suchen und sagen, wenn ich nicht das gleiche bekomme gehe ich .

Ich verstehe aber, das du das vollumfänglich geklärt haben möchtest. Blöd, das verdi sich da querstellt. (Du bist aber leider auch nicht verdi-Zielgruppe).

VaKl:

--- Zitat von: BAT am 07.08.2025 10:28 ---Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.

--- End quote ---

Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.

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