Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
Bubi11:
--- Zitat von: Carla am 07.08.2025 10:42 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 10:31 ---Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
--- End quote ---
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
--- End quote ---
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
Organisator:
--- Zitat von: VaKl am 07.08.2025 11:00 ---Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?
--- End quote ---
nein und auch nachvollziehbar. Ich befürchte aber, dass die EntgO nicht deinen Vorstellungen einer angemessenen Vergütung folgen kann.
Ich rege an, mal einen Kommentar zur Eingruppierung bzw. dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" anzuschauen. Beispiele für eine besondere Bedeutung sind z.B. die Größe der finanziellen Verantwortung, Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, Auswirkungen auf das Image der Dienststelle (ÖA)...
alles aber deutlich heraushebend aus dem Tätgkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" aus der E9c.
Ein Beispiel für eine E11, welches deinem wohl am nähesten kommt, wäre eine Amtsvormundschaft.
BAT:
--- Zitat von: VaKl am 07.08.2025 11:19 ---
--- Zitat von: BAT am 07.08.2025 10:28 ---Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.
--- End quote ---
Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.
--- End quote ---
Habe noch mal nachgeschaut, die Teamleitung ist sogar E11.
Das hat aber nicht unbindgt sachliche Ursachen, sondern ist auch ein Instrument der Personalbindung. Da nun die Abteilungsleiter nicht mehr den gehörigen Abstand zu Teamleitungen haben, wurden diese im Bereich der Beschäftigten auf E12 angehoben, und da die Fachbereichsleiter dann keinen gehörigen Abstand mehr zu den Abteiliungsleiter haben, wurden diese auf E13 angehoben. Da es keinen nennenwerten Unterscheid zwischen E12 und E13 gibt, wurden diese auf E14 angehoben. Dann kam der neue Tarif und der Unterschied zwischen E12 und E13 ist zumindest in gewissem Umfang vorhanden... ;D
VaKl:
--- Zitat von: Organisator am 07.08.2025 11:19 ---
--- Zitat von: VaKl am 07.08.2025 11:00 ---Ist es verwerflich, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen und dafür zu kämpfen?
--- End quote ---
nein und auch nachvollziehbar. Ich befürchte aber, dass die EntgO nicht deinen Vorstellungen einer angemessenen Vergütung folgen kann.
Ich rege an, mal einen Kommentar zur Eingruppierung bzw. dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" anzuschauen. Beispiele für eine besondere Bedeutung sind z.B. die Größe der finanziellen Verantwortung, Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten, Auswirkungen auf das Image der Dienststelle (ÖA)...
alles aber deutlich heraushebend aus dem Tätgkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" aus der E9c.
Ein Beispiel für eine E11, welches deinem wohl am nähesten kommt, wäre eine Amtsvormundschaft.
--- End quote ---
Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".
Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
UNameIT:
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 11:19 ---
--- Zitat von: Carla am 07.08.2025 10:42 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 10:31 ---Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
--- End quote ---
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
--- End quote ---
Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
--- End quote ---
Nur das bei der Tarifautomatik der Stellenplan vollkommen egal ist. Ein Mitarbeiter ist nach seines auszuübenden Aufgaben eingruppiert. Nicht nach Stellenplänen. Ist kein Geld für eine E10 Stelle da, darf der AG keine E10 Aufgaben vergeben. So einfach ist es.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version