Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
Carla:
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 11:19 ---
--- Zitat von: Carla am 07.08.2025 10:42 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 10:31 ---Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
--- End quote ---
Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
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Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
--- End quote ---
Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.
Organisator:
--- Zitat von: VaKl am 07.08.2025 11:26 ---Wie gesagt, ich habe bereits vor dem Arbeitsgericht geklagt und auch alles entsprechend ausgeführt. Es wird keine besondere Bedeutung benötigt; das Wort "besondere" bezieht sich nur auf "Schwierigkeit".
Aber wieso ist bei der Vormundschaft das Merkmal "Bedeutung" erfüllt? Das würde mich interessieren.
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Ersteres - zutreffend. Bedeutung reicht - sorry für meine Ungenauigkeit.
Ich wollte nur darauf hinaus, wo aktuell die Bedeutung gesehen wird, damit du entsprechende Punkte aus deinem Arbeitsumfeld identifizieren kannst. (oder eben nicht). Ich sehe nämlich bei einer Beistandsschaft keine der vorgenannten Heraushebungsmerkmale erfüllt.
Vielmehr fällt dies unter die "besondere Verantwortung", da die Tätigkeiten z.B. erhebliche Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse Dritter haben.
Beim Betreuer (Amtsvormundschaft ist wohl ein veralteter Begriff) dürften die Auswirkungen - auch im Einzelfall - deutlich drastischer (als schon unter "besondere Verantwortung" berücksichtig) sein, da dieser z.B. über gesundheitliche Eingriffe, den Wohnort, die Finanzen usw. seines Betreuten entscheiden muss.
Kurzum - einen Kampf um das Tarifmerkmal (... Bedeutung) halte ich nur dann für zielführend, wenn du die vorgenannten Aspekte irgendwo in deinem Tätigkeitsfeld wiederfinden und entsprechend verargumentieren kannst.
VaKl:
--- Zitat von: BAT am 07.08.2025 11:24 ---
--- Zitat von: VaKl am 07.08.2025 11:19 ---
--- Zitat von: BAT am 07.08.2025 10:28 ---Bei uns wurden Teamleitungen geschaffen in der Beistandschaft, welche mit E10 eingruppiert sind.
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Das wird hier abgelehnt... Wir sind 5 Sachbearbeiter und haben die Fälle nach Buchstaben aufgeteilt.
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Habe noch mal nachgeschaut, die Teamleitung ist sogar E11.
Das hat aber nicht unbindgt sachliche Ursachen, sondern ist auch ein Instrument der Personalbindung. Da nun die Abteilungsleiter nicht mehr den gehörigen Abstand zu Teamleitungen haben, wurden diese im Bereich der Beschäftigten auf E12 angehoben, und da die Fachbereichsleiter dann keinen gehörigen Abstand mehr zu den Abteiliungsleiter haben, wurden diese auf E13 angehoben. Da es keinen nennenwerten Unterscheid zwischen E12 und E13 gibt, wurden diese auf E14 angehoben. Dann kam der neue Tarif und der Unterschied zwischen E12 und E13 ist zumindest in gewissem Umfang vorhanden... ;D
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Deswegen klage ich auch auf EG 11; wir haben keine Teamleitung und auch keine Bereichsleitung, über mir ist nur der Leiter des Jugendamtes....an der Personalbindung hat hier niemand Interesse. Man hätte es ja auch über eine Fachkräftezulage lösen können, ist auch nicht gewollt.
Bubi11:
--- Zitat von: Carla am 07.08.2025 11:39 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 11:19 ---
--- Zitat von: Carla am 07.08.2025 10:42 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 10:31 ---Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
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Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
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Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
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Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.
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Ich gebe dir da ja vollkommen Recht. Aber wer wird dann wohl der Leidtragende sein?
Derjenige der nun die EG 10 bekommen hat weil es diese Stelle ja gar nicht wirklich gibt bei uns. Sie ist halt vom Stellenbesetzungsplan genehmigt. Des weiteren sind 5 mal EG 9a Stellen genehmigt.
Was würde jetzt passieren?
Der Bezirk sagt dann ok ihr braucht ja die EG 10 Stelle gar nicht somit streichen wir die und derjenige kommt wieder in 9a.
Wer hat dann was gewonnen?
Keiner außer das derjenige zurecht sauer ist.
VaKl:
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 12:56 ---
--- Zitat von: Carla am 07.08.2025 11:39 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 11:19 ---
--- Zitat von: Carla am 07.08.2025 10:42 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 10:31 ---Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.
Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.
Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.
Also es gibt immer Mittel und Wege.
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Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.
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Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.
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Ja dann wurden hier die Grundzüge des TVÖD nicht verstanden. Angestellte des TVÖD werden nach ihren auszuübenden und übertragenen Tätigkeiten bezahlt und nicht nach verfügbaren Stellen. Wenn ich schön höre, es gibt nur eine EG10 Stelle, aber 4 andere Kollegen bekommen aufgrund dessen eine andere, niedrigere Entgeltgruppe vergütet und das bei gleicher Arbeit, wird mir ganz schlecht. Hier muss bewertet werden und festgestellt werden, nach welcher Entgeltgruppe zu vergüten ist, und zwar für alle gleich.
--- End quote ---
Ich gebe dir da ja vollkommen Recht. Aber wer wird dann wohl der Leidtragende sein?
Derjenige der nun die EG 10 bekommen hat weil es diese Stelle ja gar nicht wirklich gibt bei uns. Sie ist halt vom Stellenbesetzungsplan genehmigt. Des weiteren sind 5 mal EG 9a Stellen genehmigt.
Was würde jetzt passieren?
Der Bezirk sagt dann ok ihr braucht ja die EG 10 Stelle gar nicht somit streichen wir die und derjenige kommt wieder in 9a.
Wer hat dann was gewonnen?
Keiner außer das derjenige zurecht sauer ist.
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Richtig wäre auch hier, wenn die gleichen Arbeitsvorgänge geleistet werden, auf gleiche Bezahlung zu bestehen, und auch dann notfalls zu klagen. Aber dafür braucht es dann wieder Mut.
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