An alle, die Stefanneu hier warnen, er sei für die Überzahlung selbst verantwortlich und sogar das Wort „Betrug“ in den Mund nehmen: ein Beschäftigter weiß i. A. gar nicht, wie er richtig eingruppiert wird und auch nicht unbedingt, wie eine Eingruppierung überhaupt zustande kommt (es gibt dafür hier im Forum genug Beispiele).
UMGEKEHRT halte ich die Verteilung der EG der AG oftmals für hanebüchen; hier den Begriff „Betrug“ oder andere Begriffe aus dem StGB zu verwenden, halte ich schon eher für angebracht!
Ein AG handelt meist bewusst zuungunsten des AN, ein AN weiß über die Materie oft gar nicht Bescheid!
§ 263 Abs. 1 StGB setzt „Absicht“ voraus: bei AG oft anzutreffen, bei AN, wie hier, ist diese Absicht nicht anzunehmen!