Grüße ins Forum!
In einer Diskussion wurde folgendes Thema behandelt, wozu ich gerne Eure Meinung hören bzw. lesen möchte.
--> Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe (§ 97 LBG, Berlin)
Beispiel:
Amtsrätin Müller wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur OAR befördert und auf eine A13hD-Stelle (mit Führungsverantwortung) eingewiesen.
Frau OAR Mülle macht dann zwei Jahre lang einen guten Job.... Probezeit erfolgreich beendet.
Das wird aber nicht per Bescheid oder so mitgeteilt, sondern man übergibt ihr eine Ernennungsurkunde!
AR Müller wird ernannt zur OAR Müller....... (gleiche Urkunde, wie vor zwei Jahren aber ohne den Zusatz "auf Probe").
Das verstehe ich nicht, und auch jeder Urkunden-Leser würde das nicht verstehen. Gemäß Urkunde von 2025 wurde Frau Müller "jetzt" erst OAR´in. Aber sie wurde doch vor 2 Jahren befördert. Ja, es gab eine Probezeit, aber das Ablaufen der Probezeit bewirkt doch nicht automatisch die Degradierung! Bevor ich Müller erneut in der gleiche Amt befördern kann, müsste man sie doch vorher degradieren oder?

ODER es müsste irgendwo stehen, was man autom. nach Ablauf der Probezeit wieder in das alte Statusamt zurückfällt..... Wüsste nicht, wo das stehen sollte.
Hat jemand dazu sachdienliche Hinweise?
