Autor Thema: [BE] Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe  (Read 675 times)

Thomber

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Grüße ins Forum!

In einer Diskussion wurde folgendes Thema behandelt, wozu ich gerne Eure Meinung hören bzw. lesen möchte.


--> Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe (§ 97 LBG, Berlin)
Beispiel:

Amtsrätin Müller wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur OAR befördert und auf eine A13hD-Stelle (mit Führungsverantwortung) eingewiesen.
Frau OAR Mülle macht dann zwei Jahre lang einen guten Job.... Probezeit erfolgreich beendet.
Das wird aber nicht per Bescheid oder so mitgeteilt, sondern man übergibt ihr eine Ernennungsurkunde!

AR Müller wird ernannt zur OAR Müller.......     (gleiche Urkunde, wie vor zwei Jahren aber ohne den Zusatz "auf Probe").   
Das verstehe ich nicht, und auch jeder Urkunden-Leser würde das nicht verstehen.  Gemäß Urkunde von 2025 wurde Frau Müller "jetzt" erst OAR´in.   Aber sie wurde doch vor 2 Jahren befördert. Ja, es gab eine Probezeit, aber das Ablaufen der Probezeit bewirkt doch nicht automatisch die Degradierung!   Bevor ich Müller erneut in der gleiche Amt befördern kann, müsste man sie doch vorher degradieren oder????   ODER es müsste irgendwo stehen, was man autom. nach Ablauf der Probezeit wieder in das alte Statusamt zurückfällt.....     Wüsste nicht, wo das stehen sollte.

Hat jemand dazu sachdienliche Hinweise?  :)



« Last Edit: 04.09.2025 02:17 von Admin2 »

mmp

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Interessantes Thema.
Sicher, dass es sich um eine Stelle im hD handelt?
Die Probezeit im Amt einer OAR (A13 gD) könnte "gleichzeitg" dazu genutzt werden, um die für die hD-Stelle erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu erwerben. Folgerichtig müsste die Ernennung - nach Ablauf der Probezeit - dann aber zu Rätin (A13 hD) lauten.

Thomber

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Diese A13-Stelle ist hD.  Die Grundsatzfrage ist aber:  Wie muss die Urkunde aussehen, die man nach erfolgreicher Beendigung erhält.

Ich denke, dass
1. Urkunde -->   AR wird zu OAR unter Berufung auf Probe....
2. Urkunde --> OAR auf Probe wird zu OAR [ohne Zusatz "Probe"]

Auch die parallel laufenden Stelleneinweisungen sind zu betrachten.
Müller wurde mit zweiter Urkunde auch eingewiesen in Planstelle A13.  ABER auf dieser Stelle saß sie doch schon! Es gibt dort NUR eine A13-Stelle und die hat Müller.  Wie kann Müller nun erneut eingewiesen werden?


Und das alles kann ja auch Folgen haben:
Müller bewirbt sich bei anderem Dienstherrn...Schicken Sie uns ihre letzte Beförderungsurkunde!  Und schon müsste Müller die ganze Geschichte breit erzählen...weil die letzte Urkunde (Beförderung 2025) nicht übereinstimmt mit der Lebenslaufangabe "OAR´in seit 2023"....    (aber das nur nebenbei)

Es bleibt dabei:  Wer befördert wurde kann nicht die gleiche Beförderung bekommen, ohne vorher degradiert worden zu sein.  Wie, wann, wodurch?....

NACHTRAG:  Was wäre wohl passiert, wenn SB Personal krank geworden wäre oder die zweite Urkunde verschlafen hätte?  Dann wäre Müller autom. wieder AR geworden ohne es zu wissen, hätte zu viel Besoldung bezogen und müsste dann zurückzahlen oder wie?    Ich denke also weiterhin, dass die zweite Ernennung falsch war.

mmp

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"Ich denke also weiterhin, dass die zweite Ernennung falsch war."
Höchstwahrscheinlich.

Frau Müller sollte demnach - auch im Hinblick auf § 11 i.V. m. § 8 BeamtStG - alles dafür tun, um eine korrigierte Ernennungsurkunde ausgehändigt zu bekommen.

Gewerbler

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Soweit ich das für Baden-Württemberg verstehe im LBG bzw. der BeamtVwV hierzu und ich mich an ein Gespräch erinnere, ist es tatsächlich wichtig, die Entscheidung über die bestandene Probezeit rechtzeitig innerhalb der 2 Jahre zu treffen, da man sonst tatsächlich automatisch auf sein altes Amt zurückfällt.

Die Urkundenmuster sind analog wie hier diskutiert, einmal "unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur XYZ" und dann in der zweiten Urkunde nur "zum/zur XYZ", mit der Anmerkung, dass die bisherige Amtsbezeichnung nicht genannt wird, wenn sie mit der künftigen übereinstimmt (vgl. Muster 11 und 12 hier https://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/vvbw/pdf/VVBW-IM-20160419-KF-002-A003.pdf ). Wenn Berlin das analog macht, hätte es doch so seine Richtigkeit? 

Thomber

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Soweit ich das für Baden-Württemberg verstehe im LBG bzw. der BeamtVwV hierzu und ich mich an ein Gespräch erinnere, ist es tatsächlich wichtig, die Entscheidung über die bestandene Probezeit rechtzeitig innerhalb der 2 Jahre zu treffen, da man sonst tatsächlich automatisch auf sein altes Amt zurückfällt.

Die Urkundenmuster sind analog wie hier diskutiert, einmal "unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur XYZ" und dann in der zweiten Urkunde nur "zum/zur XYZ", mit der Anmerkung, dass die bisherige Amtsbezeichnung nicht genannt wird, wenn sie mit der künftigen übereinstimmt (vgl. Muster 11 und 12 hier https://www.landesrecht-bw.de/jportal/docs/anlage/vvbw/pdf/VVBW-IM-20160419-KF-002-A003.pdf ). Wenn Berlin das analog macht, hätte es doch so seine Richtigkeit?

Müsste aber für Berlin dann aber auch so geregelt sein.    Finde die Praxis höchst irritierend und vom Logischen her falsch...